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27.08.21
13:30 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Bericht der Bürger*innenbeauftragten

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 60 – Bericht der Bürger*innenbeauftragten für so- Pressesprecherin ziale Angelegenheiten Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Marret Bohn: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 277.21 / 27.08.2021


Das Engagement der Bürger*innenbeauftragten ist für die Menschen in Schleswig-Holstein unersetzlich
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bürger*innenbeauftragte für soziale Angelegenheiten hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt. Sie spricht Klartext und sie übt Kritik. Sie ist Anwältin für dieje- nigen, die alleine nicht durch den Dschungel des Sozialrechtes finden. Und das werden immer mehr. Im Namen der Grünen Fraktion bedanke ich mich sehr herzlich bei Samiah El Samadoni und ihrem Team. Wir unterstützen ihre unverzichtbare Arbeit sehr gerne.
Die Probleme, auf die sie aufmerksam macht, sind allerdings nicht neu. 3519 Petitionen gingen bei ihr ein. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr. Probleme mit der gesetzlichen Krankenversicherung und dem SGB II waren leider wieder sehr häufig vertreten. Aber auch Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag und Kindergeld spielten eine zentrale Rolle.
Und die Corona Pandemie wirkte sich auf die Arbeit der Bürgerbeauftragten aus. Durch die Änderungen in der Gesetzgebung im Rahmen der Corona-Sozialpakete. Aber auch durch Einschränkungen und Hygieneauflagen und die zunehmende Verunsicherung vie- ler Menschen.
Trotz Corona ist es dem Team gelungen, seine Arbeit für die Menschen in hoher Qualität und mit großem Engagement zu gewährleisten. „Homeoffice“ statt Sprechtage, mehr Be- ratung am Telefon statt persönlich, mit Maske und Abstand. Die zusätzlichen Erforder- nisse haben alle an ihre Grenzen gebracht, aber der wichtige Service für die Bürger*innen konnte sichergestellt werden.


Seite 1 von 2 Eine Anregung aus dem mehr als 100 Seiten langen Bericht macht mich besonders nach- denklich. Und auch sie steht im Zusammenhang mit Corona – wenn auch nicht nur. Mir geht es um das digitale Existenzminimum oder anders gesagt die digitale Teilhabe. Nicht erst seit Corona ist klar, dass das Internet und die neuen Medien zum Leben dazu gehö- ren. Ohne eine entsprechende Ausstattung sind weder Homeoffice noch Distanzunter- richt möglich. Deshalb ist es wichtig, dass die Regelsätze nach den Sozialgesetzbüchern dies berücksichtigen.
Es muss ein entsprechender Betrag für die „Hardware“ und eine Summe für die monatli- chen Kosten bei der Berechnung der Regelsätze berücksichtigt werden. Das ist wichtig für die soziale Gerechtigkeit und geboten für die Bildungsgerechtigkeit. Digitale Teilhabe ist ein Muss in digitalen Zeiten. Der Regelbedarf für das SGB II und XII im Monat liegt aktuell bei 446 Euro. Dabei sind für den Kauf und die Reparatur von Festnetz- und Mo- biltelefonen sowie anderen Kommunikationsgeräten knapp 3,00 Euro im Monat sowie für Datenverarbeitungsgeräte, System- und Anwendungssoftware ca. 3,40 Euro vorgese- hen. Diese Beträge sind das „Budget“ der Leistungsbeziehenden für digitale Endgeräte, beispielsweise ein Notebook, Tablet oder Smartphone.
Die veranschlagten Summen sind zu gering, um diese Hardware anzuschaffen, aber auch um sie zu erneuern oder zu erhalten. Die bestehenden Rechtsgrundlagen bieten den Betroffenen keine ausreichenden Möglichkeiten, ihre digitale Teilhabe sicherzustel- len. Bei der Bereitstellung des erforderlichen Internetanschlusses sieht es mit 33,45 Euro für Kommunikationsdienstleistungen zwar besser aus, aber der Anschluss ohne funktio- nierendes Endgerät bringt gar nichts.
Eltern, Kinder und Jugendliche, Alleinstehende, pflegebedürftige und sterbende Men- schen und ihre Angehörigen haben unter den Einschränkungen und der Einsamkeit in der Corona-Pandemie sehr gelitten. Die einzige Möglichkeit, Kontakt zu ihrer Familie, ihren Angehörigen und ihrem Freundeskreis zu halten, bestand häufig über digitale Ge- räte. Die Corona-Pandemie hat vor Augen geführt, wie wichtig eine digitale Grundaus- stattung für alle Menschen ist.
Während der Lockdowns waren viele Ämter für den Besuchsverkehr geschlossen. An- träge auf Sozialleistungen und die Kommunikation mit den Trägern sollten elektronisch erfolgen. Schüler*innen sollten digital zu Hause unterrichtet werden. Viele Menschen ha- ben dafür nicht die erforderlichen technischen Voraussetzungen. So wurde gerade für Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe an Bildung und am gesellschaftlichen Leben erheblich erschwert. Aus diesen schlechten Erfahrungen müssen wir lernen und Konsequenzen ziehen. Die digitale Teilhabe muss sichergestellt werden.
Wir Grüne unterstützen die Forderung nach einem digitalen Existenzminimum aus voller Überzeugung. Ich würde mich freuen, wenn wir die Anregungen der Bürger*innenbeauf- tragten miteinander beraten und daraus konkrete Initiativen ableiten.
Das Engagement der Bürger*innenbeauftragten und ihrer Mitarbeiter*innen ist für die Menschen in Schleswig-Holstein unersetzlich. Das macht der vorliegende Bericht einmal mehr deutlich. Dieser Tätigkeitsbericht ist eine Mahnung, die Menschlichkeit nicht zu ver- gessen, eine Mahnung an die Politik, dass es Lücken im sozialen Netz gibt. Der Auftrag für uns ist, diese Lücken zu schließen.
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