Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
27.08.21
14:45 Uhr
B 90/Grüne

Joschka Knuth zum Lieferkettengesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 275.21 / 27.08.2021

Dieses Sorgfaltspflichtengesetz hat zu wenig Substanz Zur heutigen (27. August 2021) Landtagsdebatte zu TOP 47 – „Lieferkettengesetz jetzt!“ sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Joschka Knuth:
Der entscheidende erste Schritt ist getan: Wir haben auf Bundesebene ein Sorgfalts- pflichtengesetz. Das ist grundsätzlich eine gute Sache. Wir müssen diese Debatte jedoch auch nutzen, um auf die dringlichen Nachbesserungsbedarfe hinzuweisen.
Aus Sicht der Unternehmen ist das Gesetz hinsichtlich der Dokumentationspflichten zu aufwendig. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die mittelbar eben doch betrof- fen sind. Die Bestimmung der Unternehmensgröße, die für das Gesetz gilt, ist mit 3000 Mitarbeiter*innen völlig aus der Luft gegriffen.
Die Beschränkung der voll umfänglichen Sorgfaltsplichten auf den eigenen Geschäftsbe- reich und die direkten Zulieferer ist eine Untergrabung der Grundkonzepte der Leitprinzi- pien der UN für Wirtschaft und Menschenrechte. Damit werden auch die Bemühungen vieler kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen konterkariert, die jetzt schon Risikoanalysen durchführen und Vorsorgeinstrumente gegen Menschrechtsverletzungen bis tief in die Lieferkette hinein implementieren. Das jetzige Gesetz verkompliziert den Prozess. Dies sollten wir verbessern. Das nun bestehende Sorgfaltspflichtengesetz droht als Vorbild für die EU-Regulierung zu fungieren.
Am Ende zählt die rechtliche Sicherstellung der Einhaltung und des Schutzes von Men- schenrechten in der Produktion und in den Lieferketten. Das wir dies nicht ausreichend gesetzlich verankern, ist bedauerlich. Es braucht also auch in Zukunft einen starken und substanziellen Einsatz für die Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltstan- dards in internationalen Lieferketten. ***

Seite 1 von 1