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20.09.21
14:48 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Regierungserklärung, Frauenhäuser, Digitalisierungsgesetz, Krankenversicherung und Arbeitszeit von Beamten, Ganztagsschulen

Nr. 85 / 20. September 2021


Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Regierungserklärung, Frauenhäuser, Digitalisierungsgesetz, Krankenversicherung und Arbeitszeit von Beamten, Ganztagsschulen

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 22. September, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Haushalt 2022, eine Regierungserklärung zum weiteren Vorgehen in der Pandemie, die Finanzierung von Frauenhäusern, das Digitalisierungsgesetz, die Krankenversicherung und Arbeitszeit von Beamten sowie der Ausbau der Ganztagsschulen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 22. September, 10 bis 18 Uhr



TOP 8, 9 und 32 Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2022
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3200) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2022, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3201) CO2-Besteuerung jetzt beenden - Bürger entlasten! Antrag des Zusammenschlusses der 2

Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3292), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 126 Minuten
Wird der von der Kieler Jamaika-Regierung vorgelegte Landeshaushalt 2022 der kritischen Begutachtung des Parlaments standhalten? Grünen-Finanzministerin Monika Heinold will den Haushalt mit Corona-Notkredit, neuen Schulden und Rücklagen aus einem Investitionsprogramm aufstellen. Jeder zehnte Euro fließt dem Entwurf zufolge in Investitionen. Die bereinigten Einnahmen sollen voraussichtlich rund 13,5 Milliarden Euro betragen, die Ausgaben werden mit 14,4 Milliarden beziffert.
Um die Lücke von etwa 965 Millionen Euro zu finanzieren, plant die Finanzministerin auch eine Nettokreditaufnahme von rund 67 Millionen Euro. Aus dem vom Landtag bewilligten Notkredit sollen 694 Millionen in Anspruch genommen werden. Hinzu kommen 204 Millionen Euro Rücklagen aus dem Investitionsprogramm „Impuls“. Der Abstand zur Verfassungsgrenze beläuft sich Heinold zufolge auf 3,7 Millionen Euro. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten die Ressorts mit der sogenannten Nachschiebeliste noch 27 Millionen Euro „globale Minderausgabe“ auflösen oder im Haushaltsvollzug erwirtschaften – also sparen.
Gut 1,5 Milliarden Euro will die Regierung 2022 investieren. Das entspricht einer Investitionsquote von 10,8 Prozent. Im kommenden Jahr stehen etwa 112 Millionen Euro für Sanierung und Ausbau von Krankenhäusern bereit, 92 Millionen Euro für Landesstraßen und Radwege. Mit 20 Millionen Euro beteiligt sich das Land am Ausbau des Schienennetzes. 22 Millionen Euro gehen in Sportstätten. Die Mittel für Digitalisierung und IT steigen um 50 auf 315 Millionen Euro. Für Personalausgaben sind fünf Milliarden Euro eingeplant. Die Regierung plant mit 54.500 Stellen, 209 mehr als 2021. Darunter sind 118 Stellen mehr für die Polizei, 47 für die Steuerverwaltung und 43 für die Justiz. Zudem werden 375 Millionen Euro aus Altverpflichtungen für die ehemalige HSH Nordbank in den Landeshaushalt überführt.
Im Zuge der Haushaltsdebatte soll auch ein Antrag des AfD-Zusammenschlusses zur CO2- Besteuerung aufgerufen werden. In dem Papier wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der Besteuerung oder Bepreisung von CO2-Emissionen einzusetzen.


TOP 45 Jugendberufsagenturen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2623) und Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 19/2811), geplanter Aufruf 12:06 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
„Die Jugendberufsagenturen ersparen jungen Menschen lange Wege von Behörde zu Behörde und tragen damit wirksam dazu bei, möglichst allen Interessierten eine berufliche Perspektive zu eröffnen“, heißt es in einem rund 40 Seiten starken Bericht der Landesregierung zu den Jugendberufsagenturen (JBA) im Land. Anliegen junger Menschen würden durch eine gezielte Kommunikation untereinander schneller und besser gelöst. Auch eine vom Arbeitsministerium in Auftrag gegebene Evaluation über die Wirksamkeit der Jugendberufsagenturen in Schleswig- 3

Holstein habe ergeben, dass „die Zusammenarbeit von den Partnern in den JBAen überwiegend positiv bewertet wird und sie aus ihrer Sicht einen Mehrwert darstellen“. Inzwischen seien Jugendberufsagenturen an 20 Standorten in zehn Kreisen und kreisfreien Städten vertreten, eingerichtet zwischen 2016 und 2019. Unterstützt habe die Landesregierung den Aufbau seit 2015 mit knapp 470.000 Euro (Stand August 2021) als Anschub- und Etablierungsfinanzierung. Für das Haushaltsjahr 2021 seien 150.000 Euro zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der JBAen vorgesehen. Für bauliche Maßnahmen stünden mit einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Einrichtung zusätzlich Mittel aus dem Programm „IMPULS 2030 Infrastrukturmodernisierungs- programm für unser Land Schleswig-Holstein“ zur Verfügung.
Darüber hinaus informiert der Bericht über die unterschiedlichen Arbeitskonzepte und Besonderheiten der JBAen, den Planungsstand für weitere Einrichtungen und darüber, wie die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg zusammenarbeiten.
Im Dezember 2020 hatte der Landtag einen Antrag der SPD beschlossen, der einen Bericht über die Entwicklung der Jugendberufsagenturen gefordert hatte. Diese werden seit 2016 landesweit nach und nach etabliert und sollen junge Menschen auf dem Weg in eine berufliche Zukunft begleiten. „Niemand geht auf seinem Weg verloren“, ist das erklärte Ziel der Jugendberufs- agenturen. Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration junger Menschen unter 25 Jahren ist Aufgabe von Jugendhilfe, Arbeitsagenturen, Jobcenter sowie der Schulen. In einer Jugendberufsagentur arbeiten diese Institutionen zusammen, um Jugendlichen abgestimmte und individuelle Unterstützung zu bieten.


TOP 30 Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3290), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Erneut sind die Frauenhäuser Thema im Landtag. Im Mai hatte die Landesregierung angekündigt, das Angebot auszubauen. Denn: Eine Bedarfsanalyse hatte ergeben, dass besonders im Norden des Landes nachgesteuert werden muss und Frauenhausplätze fehlen. Der SPD reichen die Zugeständnisse nicht aus. In einem Antrag listen die Sozialdemokraten in sieben Stichpunkten auf, wie aus ihrer Sicht „das Angebot für hilfebedürftige Frauen und deren Kinder flächendeckend und bedarfsgerecht“ ausgestaltet werden solle.
Die Bedarfsanalyse zeige zwar, dass es bereits gute Strukturen gebe – „nur nicht überall, nicht in ausreichender Zahl und ohne ausreichende finanzielle Unterstützung“, heißt es in dem Antrag. So fordert die SPD etwa, dass die Miet- und Betriebskosten der Frauenhäuser „vollumfänglich“ vom Land übernommen werden und die Zahl der Frauenhausplätze nach den Empfehlungen der Bedarfsanalyse ausgebaut wird. Weitere Forderungen listet die SPD zum Personalschlüssel, zur Präventionsarbeit und Barrierefreiheit auf.
TOP 25 Digitale Grundausstattung verankern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3279), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 4

Nach dem Willen der SPD-Fraktion im Landtag soll in den Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB III ein verbindlicher Anspruch auf einen Mehrbedarf für eine digitale Grundausstattung samt Netz- Zugang verankert werden. Auch Kinder aus einkommensschwachen Familien, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können, sollten berücksichtigt werden. In einem entsprechenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich für diese Ziele auf Bundesebene einzusetzen.
Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig eine digitale Grundausstattung für alle Menschen sei, heißt es zur Begründung: „Viele Anträge konnten während der Lockdowns nur digital gestellt werden, Schüler*innen hatten digitalen Unterricht von zu Hause.“ Vor diesem Hintergrund sei eine digitale Grundausstattung unverzichtbar. Das habe auch die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein in ihrem Tätigkeitsbericht 2020 „eindrücklich beschrieben“, heben die Sozialdemokraten in ihrem Antrag hervor.


TOP 14 „Vision Zero – Null Verkehrstote“ – Mündlicher Bericht zur Verkehrssicherheit, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3213), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen verlangen von der Landesregierung einen mündlichen Bericht zur Verkehrssicherheit im Land. Schwerpunktmäßig wollen CDU, Grüne und FDP wissen, wie die Sicherheit auf Schleswig-Holsteins Straßen verbessert und wie diesbezüglich die Präventionsarbeit verstärkt werden kann. Es gelte, die „Vision Zero – Null Verkehrstote“ zu erreichen und den von der Bundesregierung angeschobenen „Pakt für Verkehrssicherheit“ zu unterstützen, heißt es in der Begründung des Antrags. Derzeit arbeitet das Bundesverkehrs- ministerium am nächsten Verkehrssicherheitsprogramm bis 2030. Insbesondere auf die Städte und Gemeinden komme es an, wenn es zum Beispiel um mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer gehe, hieß es in Berlin Anfang des Jahres. Daher sei der „Pakt für Verkehrssicherheit“ geschlossen worden.
Im Corona-Jahr 2020, als wegen der Pandemie auf deutschen Straßen deutlich weniger Kilometer zurückgelegt wurden, hat die Zahl der Verkehrstoten in Schleswig-Holstein gegen den Bundestrend zugenommen. Sie stieg von 100 auf 107, während es in Deutschland insgesamt einen Rückgang um 322 Todesopfer auf 2724 gab. Außer in Schleswig-Holstein gab es nur in Brandenburg, Berlin und Bremen 2020 mehr Verkehrstote als 2019. Auch die Zahl der Verletzten sank bundesweit gegenüber dem Vorjahr deutlich – um 14,7 Prozent auf rund 328.000 Personen. In Schleswig-Holstein war das Minus nicht ganz so stark. Hier fiel die Zahl der Schwerverletzten um 11,5 Prozent auf 1989 und die der Leichtverletzten um 12,6 Prozent auf 11 881. Insgesamt nahm die Polizei 2020 in Deutschland 2,3 Millionen Unfälle auf, das waren 15,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
Einer neuen Statistik zufolge sind im ersten Halbjahr dieses Jahres in Schleswig-Holstein deutlich weniger Menschen bei Verkehrsunfällen getötet worden als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. 38 Menschen kamen ums Leben, 26 weniger als im Vorjahreszeitraum, wie das 5

Statistische Bundesamt letzten Freitag unter Berufung auf vorläufige Ergebnisse mitteilte. Insgesamt verunglückten im Norden im ersten Halbjahr 5652 Menschen, 11 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2020. Auch die bundesweiten Zahlen waren rückläufig. Wegen Corona seien weiterhin deutlich weniger Verkehrsteilnehmer unterwegs, lautet eine Erklärung. Das Risiko, bei einem Verkehrsunfall getötet zu werden, war in den ersten sechs Monaten 2021 in Schleswig- Holstein etwas geringer als im Bundesdurchschnitt. Im Norden starben 13 Menschen je eine Million Einwohner, bundesweit waren es 14.
Eine aktuelle Meldung der Landespolizei: In der Woche vom 9. bis 15. August seien bei landesweiten Kontrollen insgesamt 70.641 Tempoverstöße festgestellt worden. „Die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße hat sich damit, im Vergleich zur Kontrollwoche im April dieses Jahres, fast verdoppelt. Das ist ein bitteres Ergebnis und eine traurige Entwicklung, die Sorge bereitet“, sagte der Pressesprecher des Landespolizeiamtes, Marcel Schmidt, vergangenen Mittwoch. Nicht angepasste und überhöhte Geschwindigkeit sei bei schweren Verkehrsunfällen eine der Hauptunfallursachen. Die Landespolizei setzt eigenen Aussagen zufolge auf fortlaufende Überwachungs- und Aufklärungsarbeit, um Unfallzahlen zu senken und Unfallfolgen zu reduzieren.


TOP 15 Schuljahr des Ehrenamtes 2021/2022 für Schülerinnen und Schüler, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3216), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Jamaika-Koalition hat das neue Schuljahr als „Schuljahr des Ehrenamtes“ ausgerufen und will damit junge Leute ermuntern, sich für andere einzusetzen – sei es im Sport, in der Musik, bei der Feuerwehr oder im Naturschutz. Für 100.000 Euro, die bereits im Haushalt 2021 veranschlagt sind, soll die Landesregierung nach dem Willen von CDU, Grünen und FDP „Aktionen, Maßnahmen und Projekte initiieren“, um das Thema Ehrenamt bei Kindern und Jugendlichen stärker in den Fokus zu rücken. Denn: Das Engagement für das Ehrenamt sei durch die Corona- Situation nicht besser geworden, wird Tobias von der Heide (CDU) in einem aktuellen Bericht des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags zitiert.
Einen Schwerpunkt setzt der Antrag bei Katastrophen- und Heimatschutz-Organisationen, wie Freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk oder Sanitätsdiensten. Dort werde der Bedarf immer größer, so von der Heide. Zudem regen die Koalitionsfraktionen Patenschaften mit Schulen in den Hochwasser-Katastrophengebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen an. Es sollen außerdem gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen in den Schulen über ihre Arbeit berichten und ein Preis für „herausragende Projekte und Aktionen“ ausgelobt werden. Weitere Vorschläge sind, ehrenamtliches Engagement im Zeugnis stärker hervorzuheben und die Freistellung vom Unterricht zu erleichtern.
Das „Schuljahr des Ehrenamts“ folgt dem „Jahr der politischen Bildung“ und dem „Jahr der Nachhaltigkeit“ in den beiden vorangegangenen Schuljahren. 6

TOP 16 Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Abs. 1 Hochschulgesetz zu der Ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2024 mit der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel, Antrag der Landesregierung (Drs. 19/3248) geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung will die Ausbildung und Weiterbeschäftigten von Fachkräften im Bereich der inklusiven Bildung an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel anbinden. Da die Kosten „für die Verstetigung der Arbeit der Bildungsfachkräfte und ihre enge Anbindung an die Forschung“ sich auf insgesamt 800.000 Euro jährlich belaufen und im Grundhaushalt der Hochschule eingebunden werden müssen, bittet die Landesregierung das Parlament um Zustimmung für die laufende Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der Uni. In dem Antrag führt die Landesregierung an, dass das zu 100 Prozent in Trägerschaft der Stiftung Drachensee befindliche Institut für Inklusive Bildung gGmbH (IIB) seit fünf Jahren „erfolgreiche, bundesweit und international beachtete Bildungsarbeit“ der Bildungsfachkräfte im Rahmen eines Modellprojektes durchführt – und die Förderung jetzt ausläuft. „Im Rahmen des Projektes werden Bildungsangebote von und mit Menschen mit Behinderungen, die eine dreijährige Qualifizierung zur Bildungsfachkraft durchlaufen haben, für das tertiäre Bildungssystem entwickelt und realisiert. Das Projekt ermöglicht es sechs Menschen mit Behinderungen, ihre Lebensweisen, spezifischen Bedarfe und Sichtweisen insbesondere den Studierenden an schleswig-holsteinischen Hochschulen zu vermitteln“, wird in dem Antrag erläutert.
Um die Arbeit der Bildungsfachkräfte eng an die Forschung anzubinden, sollen die Säulen Lehre und Forschung der IIB in die Kieler Universität als eine zentrale Einrichtung integriert werden. Die Landesregierung weist darauf hin, dass eine solche Integration zugleich ein Beitrag ist, die UN- Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein konkret umzusetzen. Unter inklusiver Bildung wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen verstanden.



Donnerstag, 23. September, 10 bis 18 Uhr



TOP 1, 4, 29 und 31 Regierungserklärung „Gemeinsam erfolgreich gegen die Pandemie - Schleswig-Holsteins Weg zurück in die Normalität", Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages beim Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 Infektionsschutzgesetz, Gesetzentwurf des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/2698) und weitere Corona-Anträgen, Antrag des Zusammenschlusses der 7

Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3283), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 67 Minuten
Vergangenen Mittwoch hat die Landesregierung mit Blick auf die seit Wochen relativ konstante Corona-Inzidenz und einer geringen Hospitalisierungsrate einen Paradigmenwechsel beschlossen. Ab diesem Montag (20. September) sind per Corona-Verordnung des Landes die Corona- Beschränkungen überall aufgehoben, wo die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gilt. Details zu den Beweggründen der Jamaika-Regierung zur „Rückkehr zur Normalität“ wird Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dem Parlament in einer gleichlautenden Regierungserklärung erläutern.
Die Aufhebung der Corona-Beschränkungen bei Beachtung der 3G-Regel gilt für alle Veranstaltungen. Die Maskenpflicht bleibt künftig nur noch beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder dem Einzelhandel bestehen. Unter freiem Himmel sind zudem viele Aktivitäten wieder uneingeschränkt möglich. Kino- oder Konzertsäle können bei Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden. Bei Sportveranstaltungen gibt es keine Zuschauer-Obergrenzen mehr. Auch in Diskotheken darf wieder ohne Maske getanzt werden. Wer nicht vollständig geimpft ist, braucht aber ein höchstens sechs Stunden altes Testergebnis.
Das Abstandsgebot von 1,5 Metern ist in Schleswig-Holstein nur noch eine Empfehlung. Die Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen, etwa mit der Luca-App, werden nahezu aufgehoben. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sporteinrichtungen und touristische Busfahrten. Auch im Hotel gilt künftig die 3G-Regel, die Vorgaben zu wiederholten Tests entfallen. Ein vorliegender Antrag der Koalitionsfraktionen zum Thema listet Regelungen auf, die mit denen in der Verordnung enthaltenen Vorgaben weitgehend identisch sind.
Mit aufgerufen im Zuge der Debatte wird ein Antrag des Zusammenschlusses der AfD, mit dem Corona-Tests an Schulen abgeschafft werden sollen. Sowohl die Testung vor Ort noch der Nachweis eines negativen Testergebnisses seien “zur Durchführung von Präsenzunterricht weder erforderlich noch verhältnismäßig“, heißt es in dem Papier. Ein weiterer Antrag der AfD-Politiker ist bereits im Innen- und Rechtsausschuss klar abgelehnt worden. Hier war verlangt worden, dass neue Rechtsverordnungen der Regierung zum Infektionsschutz nur nach eingehender Befassung des Landtages in Kraft treten können.


TOP 17 und 51 Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfe- einrichtungen, Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (fraktionslos) (Drs. 19/3261), Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2682), Bericht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drs. 19/3262), geplanter Aufruf 11:07 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Der fraktionslose Abgeordnete Frank Brodehl fordert die Landesregierung auf, „ein landeseinheitlich standardisiertes Konzept zur Eingliederung von Heimkindern in das öffentliche 8

Schulsystem zu entwickeln“. In seinem Antrag geht er dabei insbesondere auf Kinder ein, die vorübergehend „aus unterschiedlichen Gründen“ nicht am Regelschulunterricht teilnehmen könnten beziehungsweise die den Regelschulbesuch vollständig verweigerten. „In diesen Fällen können Entwicklungsrückstände nur durch eine individuelle am Einzelfall orientierte Beschulung in heiminternen schulvorbereitenden Maßnahmen ausgeglichen werden“, so Brodehl.
Seine Einschätzung, dass die dauerhafte Eingliederung von Heimkindern in das Schulsystem grundsätzlich gelingt, teilt die Landesregierung in einem Bericht zum Thema. Regelungen durch Schulgesetz, Jugendförderungsgesetz und des Erlasses „Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“ würden dies ebenso gewährleisten wie strukturierte Absprachen zwischen den Schulen und Erziehungshilfeeinrichtungen. Und: „Der Erlass stellt sicher, dass alle in einer Erziehungshilfeeinrichtung untergebrachten Kinder und Jugendlichen in der Regel umgehend an einer öffentlichen Schule oder Ersatzschule beschult werden“.
Die Einschätzung der Landesregierung beruht unter anderem auf einer Umfrage zur Beschulungssituation, an der von den 306 Einrichtungsträgern im Land allerdings nur 52 Träger Auskünfte gaben. Laut dem Bericht besucht die Mehrzahl (82,5 bis 93,75 Prozent) der Kinder und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen eine allgemein bildende Schule oder ein Förderzentrum, und für einen geringeren Anteil (17,33 bis 13 Prozent) findet eine Beschulung in den Erziehungshilfeeinrichtungen statt. Der hausinterne Unterricht werde durch die Förderzentren entsprechend begleitet. Weiter wird darauf hingewiesen, dass in den Konzepten der Schulämter verbindliche Absprachen zwischen Schule und Erziehungshilfeeinrichtung enthalten seien.


TOP 18 und 33 Anträge zum Thema „Gendersprache“, Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (fraktionslos) (Drs. 19/3264), Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3293), geplanter Aufruf 11:40 Uhr, geplante Redezeit 37 Minuten
Die Debatte um Gender-Sprache erreicht den Landtag, und die Fronten verlaufen quer durch die Jamaika-Koalition. Wird die Welt besser, wenn sich Politiker_innen künftig um Wähler*innen und BürgerInnen kümmern? Der fraktionslose Abgeordnete Frank Brodehl setzt das Thema auf die Tagesordnung des Landtages. Er plädiert dafür, „die Klarheit, die Erlernbarkeit und die Lebendigkeit der deutschen Sprache“ zu erhalten. „Sonderzeichen oder eigenmächtige Wortneuschöpfungen“ sollen in den Schulen des Landes „grundsätzlich nicht gestattet sein“, fordert er. Und: Studenten, die in ihren Arbeiten keine Gender-Sprache verwenden, sollten deswegen nicht benachteiligt werden. Berichten zufolge sind an einigen deutschen Hochschulen Arbeiten wegen des Verzichts auf Gender-Formulierungen schlechter benotet worden. Der AfD- Zusammenschluss im Landtag macht sich in einem eigenen Antrag für „eine einheitliche Rechtschreibung entsprechend des Rats für deutsche Rechtschreibung in der gesamten Landesverwaltung und sämtlichen sonstigen Landeseinrichtungen“ stark.
Brodehl und die AfD-Politiker stellen sich hinter Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Die Ministerin hatte Anfang September einen Erlass an die Schulen versandt, wonach Gender-Stern, Binnen-I, Gender-Gap und Schrägstrich nicht vom amtlichen Regelwerk gedeckt sind und daher in 9

schriftlichen Arbeiten als Fehler bewertet werden sollen. Die Vorgabe. sich an die Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung zu halten, sei nicht neu, so Prien. Sie weist darauf hin, dass diese Regeln bereits seit 2006 gelten, unabhängig von der Zusammensetzung der jeweiligen Landesregierung.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch hat zudem einen Volksentscheid zum Gendern ins Spiel gebracht. Er könne verstehen, dass Menschen sich immer weniger vom Staat vertreten fühlten, wenn sie Behördenschreiben in einer Sprache erhielten, die nicht dem allgemeinen Konsens entspreche, so Koch in einem Interview Anfang September. Kochs Vorstoß und der Erlass von Ministerin Prien stießen bei den in Schleswig-Holstein mitregierenden Grünen auf Kritik. „Dass an Hochschulen mit dem * gegendert werden darf und auch viele Nachrichten mittlerweile mit : gegendert werden, unseren Schüler*innen aber genau dieses verboten werden soll, halte ich für völlig unlogisch“, wird die Landeschefin der Partei, Anna Tranziska, zitiert. Es sei falsch, Kindern und Jugendlichen Fehler anzurechnen, wenn sie mit Genderstern oder Doppelpunkt arbeiteten.


TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetriebenen Informationstechnologien in der Verwaltung (Digitalisierungsgesetz), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3267), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mit einer transparenten und elektronischen Verwaltung sowie mit mehr Künstlicher Intelligenz will die Landesregierung den Alltag noch digitaler machen. Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) stellt dafür im Plenum ein Digitalisierungsgesetz vor, dass die schleswig- holsteinische Verwaltung umfassend auf elektronische Beine stellt und neu regelt. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs waren bereits im April vergangenen Jahres vom Landeskabinett gebilligt worden. Bis Ende 2022 sollen alle Behörden in Schleswig-Holstein ihre Leistungen auch digital anbieten, die Kommunikation zwischen Bürger und Amt soll automatisiert werden. Laut Entwurf wird es ein Portal geben, über das alle Leistungen abgerufen werden können. „Chat-Bots“ bieten Bürgern online Hilfestellung, bei Bedarf sollen aber weiter auch Verwaltungsmitarbeiter ansprechbar sein.
Das Gesetz ermöglicht den Planungen zufolge zudem den Einsatz von künstlicher Intelligenz, beispielsweise für voll automatisierte Steuer- oder Versicherungsbescheide. Schleswig-Holstein nehme dabei eine Vorreiterrolle ein, heißt es in dem 158 Seiten starken Papier. Die Landesregierung investiert dafür nach eigenen Angaben jährlich bereits 270 Millionen Euro in die Digitalisierung. Künftig seien Investitionen in ähnlicher Höhe nötig, heißt es im Gesetzentwurf. Ein Stellenabbau ist nicht vorgesehen.
Die Wohnadresse ändern, den Führerschein verlängern oder Gebühren bezahlen: Eines der zentralen Ziele des Digitalisierungsgesetzes ist es, dass alle Schleswig-Holsteiner künftig ihre Behördengänge vollständig online abwickeln können – ganz unabhängig von Öffnungszeiten. Schon heute können die Bürger etwa unter serviceportal.schleswig-holstein.de beispielsweise 10

Fördermittel oder ein Gewerbe online beantragen, in einigen Pilotkommunen wie Kiel oder Lübeck sogar Wohngeld.
Zukünftig sollen zudem grundsätzlich alle Informationen der Landesverwaltung maschinenlesbar über das Open-Data-Portal des Landes veröffentlicht werden. Schon jetzt ist es das umfangreichste in ganz Deutschland: Mehr als 17.000 Datensätze, beispielsweise zur Badegewässerqualität, stehen für Unternehmen, Bürger oder Behörden frei zur Verfügung.
Und: Erstmals setzt ein Gesetz einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Verwaltung. So erhalten die Schleswig-Holsteiner einen Rechtsanspruch darauf, eine durch KI getroffene Entscheidung auf Wunsch von einem Menschen überprüfen zu lassen. Durch dieses Prinzip der „KI-Rüge“ wäre der beanstandete Verwaltungsakt nicht wirksam, bevor er nicht durch einen Mitarbeiter der entsprechenden Behörde geprüft wird.


TOP 5 und 20 Gemeinsame Beratung
a) Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/1138) b) Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte schaffen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1070), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/3284) und Arbeitszeit der Landesbeamtinnen und -beamten lebensphasenorientierter und familienfreundlicher gestalten, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3269), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Ziel von SPD und SSW, die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte mit einem neuen Beihilfemodell weiter zu öffnen, wird nach den Ausschussberatungen von den Koalitionsfraktionen nicht mitgetragen. Mit in die abschließende Aussprache zu diesem Thema – der Landtag hatte die vorliegenden Anträge zuletzt im Januar 2019 debattiert – fließt ein Vorstoß des SSW ein, der die Arbeitszeit der Landesbeamten „lebensphasenorientierter und familienfreundlicher“ gestalten will.
Der SSW fordert analog zu einer Verordnung des Bundes, die rechtlichen Voraussetzungen für die Führung von Langzeitkonten zu schaffen. Darüber hinaus sollen Beamte, die für ein Kind unter 12 Jahren Kindergeld erhalten oder die Angehörige pflegen, die wöchentliche Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden verkürzen können. Entsprechende Maßnahmen für Lehrer seien durch eine Reduzierung der Pflichtstunden zu realisieren. „Die Kommunen und das Land Schleswig-Holstein stehen mit der Privatwirtschaft, der Bundesverwaltung, anderen Bundesländern und untereinander in einem sich weiter verstärkenden Wettbewerb um Fachkräfte“, heißt es zur Begründung in dem entsprechenden Antrag. Zudem spiele die sogenannte Work-Life-Balance eine immer größer werdende Rolle für jüngere Beamte. 11

TOP 21 und 28 Bericht über die Ergebnisse des Dialogprozesses „Zukunft der Landwirtschaft“, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3272) mit Antrag zu gesunden Haus- und Nutztieren, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3282), geplanter Aufruf 16.00 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Die Bauern wollen mehr für den Naturschutz tun und Naturschutz-Verbände wollen akzeptieren, dass die Landwirte mit ihrer Arbeit auch Geld verdienen müssen – das sind zentrale Ergebnisse eines Dialogprozesses, den Schleswig-Holsteins Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) vor zweieinhalb Jahren gestartet hat. Auf Antrag der Jamaika-Koalition berichtet er nun im Plenum über den neuesten Umsetzungsstand.
Die Teilnehmer am Dialogprozess beschlossen Medienberichten zufolge insgesamt 24 gemeinsam getragene Thesen zur „Zukunft der Landwirtschaft“ bis 2040. Ziel sei eine Landwirtschaft, mit der die Bauern ein gesichertes Einkommen erzielen können, die von der Bevölkerung breit akzeptiert wird und die auf den Naturhaushalt Rücksicht nimmt. „Wir wollen den landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein – sowohl konventionell als auch ökologisch – eine Zukunft geben und werden dazu im gesellschaftlichen Konsens ein Leitbild für die Land- und Ernährungs- wirtschaft sowie für das Konsumverhalten erarbeiten und daran orientiert leben“, lautet die erste These. „Wir wollen eine ganzheitliche Flächennutzung, die die Synergien der verschiedenen Flächenansprüche von Landwirtschaft, Umwelt-, Klima und Naturschutz nutzt und die Flächenkonkurrenz untereinander verringert“, heißt es weiter. Mehr Tierwohl, weniger Belastungen durch Dünger und Treibhausgase sowie eine Stärkung der regionalen Produktion sind ebenfalls festgeschrieben. Unkraut und Schädlinge sollen weitestgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel bekämpft werden.
Mit behandelt wird ein Antrag des Zusammenschlusses der AfD, der die Landesregierung dazu auffordert, auf Bundesebene den Bestimmungen der EU-Verordnung 2019/06 entgegenzutreten, die den Entzug der Zulassung für sogenannte Reserve-Antibiotika vorsehen. Die Abstimmung im Europa-Parlament darüber ist bereits Mitte September erfolgt. Eine Mehrheit sah dabei keinen Handlungsbedarf: Reserve-Antibiotika sollen auch künftig breitflächig in der Tiermast eingesetzt werden können. Ein Vorstoß der Grünen, diese Mittel in der Tiermedizin nur noch in Ausnahmefällen einzusetzen, um Resistenzen bei Menschen zu verhindern, hatte zuvor eine Protestwelle von Tierärzten und Pharmaherstellern ausgelöst.


TOP 22 Mündlicher Bericht zu den Ergebnissen des Kulturdialogs in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3273), geplanter Aufruf 16:34 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Sechs Mal haben sich Vertreter von Land, Kommunen und Kulturverbänden zwischen Februar und Juni zum „Kulturdialog Land und Kommen“ getroffen. Ergebnis des Veranstaltungszyklus mit mehr als 230 Teilnehmenden ist der „Kulturpakt 2030 – zur gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen für die Kulturförderung in Schleswig-Holstein“, der Anfang Juni in Kiel vorgestellt 12

wurde. „Kultur ist entscheidende Grundlage unseres Gemeinwesens. Sie ermöglicht allgemein zugänglich und auf Augenhöhe Teilhabe an der Gesellschaft und schafft Identität. Ihre Förderung und die Stärkung kultureller Teilhabe ist eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Kommunen“, heißt es in dem mehrseitigen Abschlusspapier zum „Kulturpakt“, das auf den Interseiten der Landesregierung eingestellt ist (www.schleswig- holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kulturdialog/kulturpakt_2030.html). Die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP wollen nun noch Details erfahren und fordern von der Landesregierung einen mündlichen Bericht „über den Stand und die Ergebnisse des Kulturdialogs“.



Freitag, 24. September, 10 bis 16 Uhr



TOP 19 und 48 Freie Gewerbeflächen landesweit und länderübergreifend auffindbar machen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3268) und Ansiedlungsstrategie Schleswig-Holstein, Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Tourismus und Technologie (Drs. 19/3234), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Wirtschaftskraft Schleswig-Holsteins liegt im bundesweiten Vergleich deutlich unter dem Durchschnittsniveau. Das geht aus der Ansiedlungsstrategie Schleswig-Holstein hervor, die Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) dem Landtag vorstellen wird. Demnach werden laut einem Regierungsbericht nur 15 Prozent der Bruttowertschöpfung in der Industrie erzeugt. Die Industriedichte ist mit 46,3 Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe je 1.000 Einwohner vergleichsweise gering; der Durchschnitt der Bundesländer liegt bei 77,5. Es bestehe daher Handlungsbedarf, stellt das Wirtschaftsministerium fest. Denn: Bei internationalen Ansiedlungen liegt Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich der Jahre 2012 bis 2020 an drittletzter Stelle. Bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen nimmt es sogar den letzten Platz ein. Allerdings sei die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während die Wirtschaftskraft in den Hamburg-Randkreisen am stärksten ist, litten Regionen im Landesteil Schleswig und der Westküste unter einer strukturellen Schwäche. Auch die Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Unternehmenssektor – ein Indikator für die Innovationsfähigkeit der Unternehmen – liegen deutlich unter dem Bundes- und EU-Durchschnitt. Und: Die Akademikerquote in Schleswig-Holstein liegt bei lediglich 11,7 Prozent, während sie im Bundesdurchschnitt 16,8 Prozent beträgt.
Mit in die Debatte ein fließt ein Antrag der Regierungskoalition. CDU, Grüne und FDP fordern die Landesregierung darin auf, bis spätestens Ende des Jahres mit den Kommunen in Gespräche zum 13

Aufbau einer landesweiten Gewerbeflächendatenbank einzutreten. Für große Teile von Schleswig- Holstein liegt seit vergangenem Jahr bereits ein Gewerbeflächenmonitoring der Metropolregion Hamburg vor. Es umfasst auch die kreisfreien Städte Lübeck und Neumünster sowie für die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein.
Mit Stand 20. Juli 2020 summierte sich dem Papier zufolge das erfasste Gewerbeflächenangebot in der Metropolregion auf 2.234 Hektar. In den jeweiligen Städten und Kreisen variiert das Angebot zwischen 21 Hektar in Lübeck und 334 Hektar in Hamburg. In den Flächenländern weist Schleswig-Holstein demnach mit 805 Hektar das größte Flächenangebot auf. In Niedersachsen umfasst das Angebot 582 Hektar und in Mecklenburg-Vorpommern 514 Hektar. Über die Hälfte des Flächenangebotes ist demnach sofort verfügbar.


TOP 27 Der Rechtsanspruch auf Ganztag kommt – Umsetzung jetzt vorbereiten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. , 19/3281), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU, Grüne und FDP begrüßen die Einigung zwischen dem Bund und den Ländern zur Weiterentwicklung der Ganztags- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. „Der Kompromiss stellt sicher, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 schrittweise auch in Schleswig-Holstein realisiert werden kann“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Bestandsaufnahme der Angebote zu erstellen und den Finanzbedarf zu ermitteln, der notwendig ist, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen.
Anfang des Monats kam das Signal aus Berlin: Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kann kommen. Bund und Länder einigten sich am 6. September im Streit um die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat buchstäblich in letzter Minute auf einen Kompromiss. Regierungs- und Ländervertreter begrüßten die Einigung und sprachen von einem guten Tag für Kinder und Familien. Ohne Einigung im Vermittlungsausschuss hätte das Gesetz vor der Bundestagswahl voraussichtlich nicht mehr verabschiedet werden können und wäre verfallen: Gesetze, die nicht abschließend in einer Legislaturperiode behandelt werden, unterliegen der sogenannten Diskontinuität. Sie müssen in einem neu gewählten Bundestag noch einmal ganz neu eingebracht und verhandelt werden.
Der Rechtsanspruch ist ein letztes großes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, das die scheidende große Koalition noch umsetzt. Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. In einigen Bundesländern – vor allem im Osten – gibt es schon eine dichte Ganztagsbetreuung. In anderen Ländern müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden. Geschätzt wird, dass ein Bedarf von 600.000 bis 800.000 Plätzen besteht. 14

Die Bundesländer hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und den späteren Betriebskosten gefordert, das Vorhaben vor dem Sommer im Bundesrat gestoppt und in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen. Der Bund wird sich nun wie vorher bereits zugesagt mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an Investitionskosten beteiligen – also etwa für Baumaßnahmen an den Grundschulen. „Eine Schippe draufgelegt“, wie es hieß, wurde vor allem bei der Beteiligung an den laufenden Kosten für den Betrieb der Ganztagsplätze. Hier will der Bund die Länder nun langfristig mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Das sind gut 300 Millionen mehr pro Jahr, als zuletzt zugesagt.


TOP 23 Dokumentation der Aufarbeitung des Themas Leid und Unrecht, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3277), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Tausende Menschen wurden bis in die 1970er Jahre in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen Opfer von Gewalt und Erniedrigung. Im Lande geschah dies beispielsweise in Schleswig und Glückstadt. Die Opfer erhielten erst durch Medienberichte in den vergangenen Jahren öffentliche Aufmerksamkeit. Der Sozialausschuss und das Sozialministerium boten den Betroffenen im Landeshaus ein Forum, um von ihren Erfahrungen zu berichten. Ein Lübecker Forscherteam hat das Thema wissenschaftlich aufgearbeitet. Und: Die Landespolitik hat die Stiftung Anerkennung und Hilfe aufgelegt. Bei der beim Landesamt für soziale Dienste in Neumünster angesiedelten Stiftung können Betroffene Entschädigungszahlungen beantragen - bis zu 9.000 Euro pro Person. Weitere 5.000 Euro können gezahlt werden, wenn Betroffene arbeiten mussten, ohne dass dafür Rentenbeiträge entrichtet wurden.
All diese Aktivitäten sollen nun in einer Dokumentation dargestellt werden. Das fordert ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen an das Sozialministerium. Die Landesregierung soll in diesem Papier außerdem die Arbeit des unabhängigen Landesbeauftragten zu diesem Thema, Günther Jesumann, darstellen, die Aktivitäten der Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesamt in Neumünster und das Engagement des Sozialausschusses. Ziel der Dokumentation soll es laut Antrag sein, die Aktivitäten so zu bündeln, dass der nächste Landtag nach der Parlamentswahl am 8. Mai 2022 „darauf aufbauend die Arbeit fortsetzen kann“.


TOP 24 Besser Leben retten – Digitalisierung auch im Notfall sinnvoll nutzen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. , 19/3278), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen setzen auf schnelle Hilfe im Notfall und regen die Einführung einer landesweiten Alarm-App an. Über diese App sollen Ersthelfer, die sich etwa bei einem Unfall in der Umgebung befinden, informiert werden und noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes helfen können. Es gebe in dem Bereich bereits Modellprojekte, die sich bewährt hätten. „Diese Erkenntnisse müssen zu einer verstetigten Verbesserung unserer Erstversorgung führen und die 15

Projekte müssen entsprechend in eine dauerhafte Versorgung überführt werden“, heißt es dazu in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP.
In einem weiteren Punkt sprechen sich die Antragsteller für „telemedizinische Einsatzunterstützung“ im Rettungsdienst aus. Insbesondere in ländlichen Regionen oder auf den Inseln und Halligen könne dies als eine sinnvolle neue Versorgungsform genutzt werden.


TOP 34 Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung weiter voranbringen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3294), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In einem gemeinsamen Antrag begrüßen SPD, CDU, Grüne, FDP und SSW die im Juli hergestellte Einigung auf Ebene der OECD und der G20-Staaten auf ein Zwei-Säulen-Modell zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung. Die großen Industrie- und Handelsländer verständig sich in Venedig darauf, weltweit Steueroasen auszutrocknen und von großen digitalen Unternehmen mehr Steuern zu verlangen. Jetzt appellieren die Fraktionen an die Landesregierung, „die Umsetzung der Einigung in nationales, europäisches und internationales Recht auf allen Ebenen zu unterstützen und voranzubringen.“
In den vergangenen Jahrzehnten waren die Staaten weltweit gefangen in einem Wettrennen nach unten: Im Kampf um die Ansiedlung großer Firmen senkten sie ihre Unternehmenssteuern immer weiter. Dabei habe es Ländern Ressourcen genommen, die sie eigentlich besser in die Bürger und in Infrastruktur, also in Schulen, Krankenhäuser oder in die Rente, gesteckt hätten. Letztlich zahlten global agierende Konzerne – besonders große Digitalunternehmen wie Amazon und Google – oft kaum Steuern, weil sie Gewinne in Steueroasen verschoben oder mit Tricks Milliarden sparten. Geplant sind nun zwei Neuerungen: Alle international tätigen Unternehmen sollen - egal wo sie ihren Sitz haben – mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Dabei wird keinem Staat ein Steuersatz vorgeschrieben. Aber zahlt ein Unternehmen mit seiner Tochterfirma im Ausland weniger Steuern, kann der Heimatstaat die Differenz einkassieren. Es würde sich also nicht mehr lohnen, Gewinne in Steueroasen zu verlagern.
Beim zweiten Teil der Reform geht es um die Verteilung des Steuerkuchens unter den Ländern. Große Unternehmen sollen nicht mehr nur in ihrem Mutterland besteuert werden, sondern auch da, wo sie gute Geschäfte machen. Das betrifft auch die Digitalkonzerne, die durch Internetverkäufe oder Werbeklicks dort hohe Gewinne machen, wo sie gar keine Niederlassung haben. Nach den bisherigen Regeln müssen sie dort keine Steuern zahlen. Das soll sich ändern, an der genauen Formel für die Verteilung wird aber noch gearbeitet. Die neuen Verteilungsregeln sollen nur für große und hochprofitable Konzerne gelten. Wie viele deutsche Unternehmen darunterfallen, ist unklar. Stärker aber dürften die großen amerikanischen Digitalkonzerne wie Google und Apple betroffen sein, die dann mehr Steuern in Europa zahlen müssten.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) rechnet allein durch die Mindeststeuer mit 150 Milliarden Dollar Steuer-Mehreinnahmen weltweit. Die Umverteilung 16

könnte den sogenannten Marktstaaten noch mal mehr als 100 Milliarden Dollar bringen. Gesicherte Angaben für Deutschland gibt es nicht: Die ifo-Wissenschaftler rechnen mit 0,7 bis 0,9 Milliarden Euro durch die Umverteilung, nach EU-Angaben könnten die Mindeststeuer außerdem 5,7 Milliarden Euro für Deutschland einbringen.
Nach dem Grundsatzbeschluss der G20-Staaten, dem im Juli von 132 der 139 OECD-Staaten auf Arbeitsebene zugestimmt hatten, sollen jetzt noch Detailfragen geklärt werden. EU-Abweichler könnten ein Problem werden, und auch eine klare Mehrheit des US-Kongresses ist nicht ausgemacht. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hofft, dass die Reform 2023 in Kraft tritt. Für die neuen Verteilungsregeln soll ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Die Mindeststeuer muss in den Staaten einzeln umgesetzt werden.


TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein (SportFG SH), Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3270), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Land soll seine Sportförderung auf eine gesetzliche und damit verlässliche Rechtsgrundlage stellen. Dies ist die Intention der regierungstragenden Fraktionen von CDU, Grünen und FDP für ihren vorgelegten Entwurf eines Sportförderungsgesetzes. Darin werden unter anderem die Struktur, die Ziele und die Finanzierung des organisierten Sports im Land beschrieben und geregelt. „Das Ziel des Sportfördergesetzes besteht darin, allen Menschen in Schleswig-Holstein unabhängig von persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten sportliche Betätigungen zu ermöglichen, den Zusammenhalt und die Inklusion aller Bevölkerungsteile auf breiter gesellschaftlicher Ebene zu unterstützen und die integrative Kraft des Sports sowie der Sportvereine und der Sportverbände zu stärken“, heißt in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die Zahl der Menschen, die in Schleswig-Holstein im organisierten Bereich Sport treiben, wird mit einer Million angegeben.
Ein Kernelement in dem geplanten Gesetz ist die Festschreibung der Fördermittel des Landes: Demnach fließen dem Landessportverband jährlich zehn Millionen Euro aus Mitteln des Glücksspiels zu sowie eine Million Euro aus der Landeskasse. Bei den Zielen der Sportförderung wird die Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung betont, ebenso wie die Integration von behinderten Menschen und Migranten. Und: Es sei „die Integrität des Sports zu schützen und zu stärken, insbesondere durch Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch und Dopingmissbrauch“.


TOP 35 Schlepperei im Mittelmeer beenden!, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3295), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Nach Ansicht des Zusammenschlusses der AfD-Abgeordneten im Landtag fördern kirchliche und andere deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit ihren Rettungsaktionen im Mittelmeer 17

die Schlepperei von Flüchtlingen. Dies solle der Schleswig-Holsteinische Landtag missbilligen, ebenso wie „die irreleitende Botschaft, die durch Selbsterklärung von Kommunen zu sog. „sicheren Häfen“ zum menschlichen Leid auf den Migrationsrouten beiträgt“. Laut AfD habe es eine enge Kooperation der NGOs mit den Schlepperbanden gegeben. „Übergaben von Migranten an die Schlepper wurden vorab vereinbart“, heißt es wörtlich in dem Antrag. Und weiter ist zu lesen: „Neben anderen beteiligt sich mittlerweile auch die evangelische Kirche an der Beihilfe zur Schlepperei. Offen zutage trat dies im Zuge der Versteigerung der ehemals landeseigenen „Poseidon“ an ein Bündnis, das von der evangelischen Kirche und der Organisation Sea Watch gebildet wurde“.


TOP 52 Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2324), Bericht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (Drs. 19/3263), geplanter Aufruf 15:04 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Auch in den nächsten Jahren wird die Geburtshilfe geprägt sein vom Fachkräftemangel sowie steigenden Anforderungen an die Qualität und Personalvorhaltungen. Das geht aus dem Bericht zur Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein hervor, den Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) auf Antrag der SPD im Plenum erläutern wird. Die Fertigstellung des Berichts war pandemiebedingt vom ersten auf das dritte Quartal des Jahres verschoben worden. Demnach hat sich die Anzahl der Vollkräfte der Hebammen in den Jahren 2019 zu 2020 rechnerisch über alle Krankenhäuser im Land erhöht. Für das Jahr 2021 planen die Krankenhäuser einen deutlichen Personalaufwuchs bei den Hebammen von mehr als 17.
Parallel dazu werde in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung mit weiter sinkenden Geburtenzahlen zu rechnen sein, heißt es in dem 57 Seiten starken Papier. Inwieweit sich die Zahlen durch Zuwanderung junger Familien nach Schleswig-Holstein ändern, bleibe abzuwarten. In vier Kreisen sank die Zahl der geborenen Kinder seit dem Jahr 2000 um mehr als 20 Prozent, nur die Städte Kiel und Flensburg meldeten eine deutlich gestiegene Zahl an Neugeborenen. Trotz einer leichten Steigerung der absoluten Zahl an Hausgeburten und an Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen ist dieser Bereich bezogen auf die Gesamtzahl der in Schleswig-Holstein geborenen Kinder sehr gering – er liegt bei unter einem Prozent.
Mit der Schließung der Geburtshilfe auf Sylt wurde erstmals ein sogenanntes Boarding von schwangeren Frauen an einer Klinik mit einer hauptamtlichen geburtshilflichen Abteilung ermöglicht. Hierbei können Schwangere für einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in einer kliniknahen Unterkunft wohnen, teilweise sogar mit ihrem Partner und eventuell bereits vorhandenen Kindern.
In Flensburg und in Husum werden die Kosten für das Boarding der Bewohner der Inseln Sylt und Föhr sowie der Halligen von den Krankenkassen übernommen. In Flensburg wurde zudem mit Investitionsmitteln des Landes eine entsprechende Immobilie hergerichtet. Mittlerweile bietet auch 18

das Westküstenklinikum Heide ein Boarding an. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das kostenloses Boarding anbietet.
Die Flächenländer bräuchten „dringend mehr Freiheit und Flexibilität für regionale Versorgungs- lösungen“, heißt es in dem Bericht. Das starre Recht des SGB V, das Vertragsarztrecht und nicht zuletzt das Krankenhausentgeltrecht müssten dieses im Rahmen von Modellvorhaben oder regionalen Lösungen zu Sicherstellung der Versorgung ermöglichen. „Dieses muss im Rahmen von landesgesetzlichen Regelungen ermöglicht werden“, so die Kernaussage.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 19
Reihenfolge der Beratung der 51. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 22. September 2021 8+9+ Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2022 126 10:00 32 45 Jugendberufsagenturen 30 12:06
30 Frauenfacheinrichtungen bedarfsgerecht finanzieren 30 15:00 25 Digitale Grundausstattung verankern 30 15:30 14 „Vision Zero – Null Verkehrstote“ – Mündlicher Bericht zur 30 16:00 Verkehrssicherheit 15 Schuljahr des Ehrenamtes 2021/2022 für Schülerinnen und Schüler 30 16:30 16 Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Abs. 1 30 17:00 Hochschulgesetz zu der Ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2024 mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Donnerstag, 23. September 2021 1+4+ Regierungserklärung „Gemeinsam erfolgreich gegen die Pandemie - 67 10:00 29+31 Schleswig-Holsteins Weg zurück in die Normalität", Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages beim Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 Infektionsschutzgesetz und weiteren Corona-Anträgen 17+51 Beschulung von Kindern und Jugendlichen in 33 11:07 Erziehungshilfeeinrichtungen 18+33 Anträge zum Thema „Gendersprache“ 37 11:40
12 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und 30 15:00 Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetrieben Informationstechnologien in der Verwaltung (Digitalisierungsgesetz) 5+20 Gemeinsame Beratung 30 15:30 a) Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte b) Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte schaffen und Arbeitszeit der Landesbeamtinnen und -beamten lebensphasenorientierter und familienfreundlicher gestalten 21+28 Bericht über die Ergebnisse des Dialogprozesses „Zukunft der 34 16:00 Landwirtschaft“ mit Antrag zu gesunden Haus- und Nutztieren 22 Mündlicher Bericht zu den Ergebnissen des Kulturdialogs in Schleswig- 30 16:34 Holstein Freitag, 24. September 2021 19+48 Freie Gewerbeflächen landesweit und länderübergreifend auffindbar 30 10:00 machen und Ansiedlungsstrategie Schleswig-Holstein 27 Der Rechtsanspruch auf Ganztag kommt – Umsetzung jetzt 30 10:30 vorbereiten 23 Dokumentation der Aufarbeitung des Themas Leid und Unrecht 30 11:00 24 Besser Leben retten – Digitalisierung auch im Notfall sinnvoll 30 11:30 nutzen 34 Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung weiter 30 12:00 voranbringen
13 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Sports im Land 30 14:00 Schleswig-Holstein (SportFG SH) 20
35 Schlepperei im Mittelmeer beenden! 34 14:30 52 Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein 30 15:04



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen und zur Aufhebung eines Landtagsbeschlusses 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein 7 Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Schleswig-Holstein 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes 26 Bericht zur Personalversorgung der Grundschulen 36 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein 37 Freiluftveranstaltungen unter Auflagen zulassen 38 Tätigkeitsbericht 2019 und 2020 der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages 39 Richtlinie zur Unterstützung von Vormundschaftsvereinen verlängern 40 In der Krise das soziale Europa stärken! 41 Containern legalisieren 42 Mittel aus nachrichtenlosen Bankkonten für gemeinnützige Zwecke sowie Start-ups nutzen 43 Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen 44 Gründungsgeist im Land weiter stärken 47 Bericht über das Ergebnis der Prüfung von Fördermöglichkeiten für Palliative-Care-Weiterbildungen 49 Bericht des Stiftungsrates für 2020 nach § 6 Absatz 4 des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ 50 Bericht des Stiftungsrates für 2020 nach § 7 Absatz 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 6 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein 46 Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes 53 Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt