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23.09.21
13:45 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zu TOP 17+51 Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 17, 51 – „Beschulung von Kindern und Landeshaus Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“ Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die schulpolitische Sprecherin der Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Ines Strehlau: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 303.21 / 23.09.2021

Schulen intensiver bei der Inklusion unterstützen
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung und damit auch ein Recht, eine Schule zu besuchen. So steht es bereits in unserer Landesverfassung. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die in Erziehungshilfeeinrichtungen leben, unabhängig davon, ob ihr Hauptwohnsitz innerhalb oder außerhalb Schleswig-Holsteins liegt. Der vorlie- gende Bericht gibt einen guten Überblick über die Situation der Schüler*innen in den Er- ziehungshilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein. Vielen Dank an den SSW für den An- trag zum Bericht und vielen Dank, Frau Ministerin Prien, an Sie und Ihr Haus für den Bericht.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat sich der Landtag mit dem Schulbesuch von Kindern in Erziehungshilfeeinrichtungen beschäftigt. Als Ergebnis erarbeitete das Bil- dungsministerium 2017 einen Erlass, der einheitliche Verfahrensvorgaben macht, um den Kindern und Jugendlichen möglichst schnell einen Schulbesuch zu ermöglichen. Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut und die Kinder haben Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Schule. Aber die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen in Erzie- hungshilfeeinrichtungen ist nicht einfach. Klare Verfahrensweisen und Verbindlichkeiten, die das Zusammenarbeiten weiter optimieren, müssen dem Umstand Rechnung tragen, dass die Kinder zum Teil traumatisiert sind. Bis ein Kind aus einer Familie herausgenom- men wird, muss ganz schön viel Belastendes vorgefallen sein. Es kann auch einige Zeit dauern, bis diese Menschen wieder in der Lage sind, sich auf das Lernen in einer Schul- klasse einzulassen.
Um das abzufangen, ist der Raum für individuelle Schritte notwendig, bei denen immer das Kind im Mittelpunkt stehen soll. Und diese Balance zwischen individuellen Schritten und verbindlichen Standards beim Verfahren zur Eingliederung in die Schulen finden die Schulen und Schulämter. Wir lehnen den Antrag der AfD deshalb ab.
Der Bericht stellt dar, dass die allermeisten der 3400 Kinder und Jugendlichen in Erzie- hungshilfeeinrichtungen bei uns im Land eine allgemeinbildende Schule oder ein Seite 1 von 2 Förderzentrum besuchen, nämlich 82,5 Prozent. Das ist sehr gut. 17 Prozent, 590 Kinder und Jugendliche, werden in anderweitigem Unterricht in den Erziehungshilfeeinrichtun- gen auf den Schulbesuch vorbereitet. Nur sechs Kinder bekommen gar keinen Unterricht. Und das sind laut Bericht die, die gerade erst in einer Einrichtung aufgenommen wurden.
Es ist im Erlass geregelt, dass regelmäßige Austausche und Beratungen zwischen Erzie- hungshilfeeinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen oder Förderzentren stattfinden müssen. Diese münden in verbindliche Absprachen, wie das Kind auf den Schulbesuch vorbereitet werden kann. Es ist gut, dass die freie Schulwahl, wenn die Schulen Platz haben, auch für Schüler*innen aus Erziehungshilfeeinrichtungen gilt. Laut Bericht ist glücklicherweise in den vergangenen drei Jahren kein Schüler und keine Schülerin aus Kapazitätsgründen abgelehnt worden. Ein Streitpunkt bei diesem Thema ist, ob die Schulpflicht, die für Landeskinder gilt, auch für Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins gelten soll. Da über die Hälfte der Kinder und Jugendli- chen in der internen Schulvorbereitung in den Erziehungshilfeeinrichtungen aus Schles- wig-Holstein kommen, würde auch eine Schulpflicht für alle nichts ändern. Auch die Eva- luation in Brandenburg hat übrigens gezeigt, dass die Schulpflicht für Schüler*innen aus Erziehungshilfeeinrichtungen da nicht weiterhilft. Das Ziel, Schulbesuch für alle, teile ich. Aber bei der schwierigen Situation der Kinder brauchen wir auch flexible Lösungen im Sinne der Kinder.
Zum Bericht habe ich noch einige Fragezeichen. Bei der Befragung zum Schulbesuch haben sich nur 17 Prozent der Jugendhilfeeinrichtungen zurückgemeldet. Können wir da sicher sein, dass alle Träger ihrer Pflicht nachkommen, die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen beim Schulamt oder der Schule anzumelden? Rutscht wirklich niemand durchs Raster? Wie wird die Qualität der internen Schulvorbereitung in den Erziehungs- hilfeeinrichtungen überprüft? Und wie können wir die Schulen noch besser bei der Be- treuung und Förderung dieser Kinder und Jugendlichen unterstützen? Das Land gibt 65 Vollzeitstellen zusätzlich an die Schulen. Das ist gut! Aber wir müssen die Schulen noch intensiver bei der Inklusion unterstützen, damit noch mehr Schüler*innen aus Erziehungs- hilfeeirichtungen schneller an unsere Schulen kommen.
Der Bericht sagt auch, dass die Kooperation zwischen den Schulen und den Förderzen- tren zukünftig noch stärker auf die individuelle Beratung der Situation der einzelnen Schü- ler*innen fokussiert werden soll. Das ist wichtig, um unser gemeinsames Ziel der mög- lichst hohen Schulbesuchsquote zu erreichen. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Bildungsausschuss.
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