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23.09.21
17:01 Uhr
B 90/Grüne

Joschka Knuth zum Digitalisierungsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 12 – „Digitalisierungsgesetz“ Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der digitalpolitische Sprecher der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Joschka Knuth: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 305.21 / 23.09.2021

Das Digitalisierungsgesetz ist Meilenstein für eine sinnvolle, wertegeleitete und transparente digitale Transformation in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Präsidentin, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir beraten heute über das Digitalisierungsgesetz. Hierbei handelt es sich um die wohl wichtigste digitalisierungspolitische Initiative dieser Legislaturperiode. Bei der Digitali- sierung muss Leitungs- und Breitbandausbau mittlerweile eine Selbstverständlichkeit sein. Ein guter Ausbau nutzt nichts, wenn wir nicht Aufgaben und Interaktionen zwischen Staat und Bürger*innen digitalisieren. Dafür hat das Grüne Digitalministerium einen Ent- wurf vorgelegt. Vielen Dank an den Minister und die zuständige Abteilung.
Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie muss klaren Logiken und Zielvorgaben folgen. Dafür legt das Gesetz eine Grundlage. Verwaltungsprozesse im Ganzen müssen über die OZG-Vorgaben hinaus digitalisiert werden. Wir wollen einen Barrierenabbau für Ver- waltungsmitarbeiter*innen und die Fokussierung der Wahrnehmung von Unternehmen und Bürger*innen als Nutzer*innen. Schleswig-Holstein macht genau das. Wir sind eines der wenigen Länder, die mit den priorisierten Leistungen, die im eigenen Verantwor- tungsbereich liegen, bis Ende 2022 digital starten können und damit Vorreiter! Mit Hilfe von Open Source, digitalen Bekanntmachungen, einer verpflichtenden E-Akte und der Abschaffung von unnötigen Schriftformerfordernissen schaffen wir eine gesetzliche Grun- dlage, welche über die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes hinaus geht.
Einen entscheidenden Schritt weiter gehen wir bei den offenen Daten: Künftig soll es der Regelfall sein, dass Daten, die bei der Verwaltung hinterlegt sind, digital für Bürger*innen und Unternehmen im Land verfügbar gemacht werden. So ermöglichen wir deren Nut- zung, neue Geschäftsmodelle und neue Ideen und Lösungen für Herausforderungen der öffentlichen Hand. Wir stellen das Futter für die digitale Gesellschaft zur Verfügung. Seite 1 von 2 Der wohl spannendste Teil im Gesetz ist der Bereich Künstliche Intelligenz. Uns wurde ein KI-Ermöglichungsgesetz vorgelegt. Ein Gesetz, in dem wir definieren, wie die Ent- wicklung in Zukunft geschehen kann. Wir definieren Verantwortung für Algorithmen, Transparenz, Kennzeichnung und Nachvollziehbarkeit von Daten und bieten Bürger*in- nen die Möglichkeit, ungewollten KI-Einsatz über die KI-Rüge zu überprüfen. Damit sind wir deutschlandweit Vorreiter und darauf können wir Stolz sein.
Alles in allem ist das Gesetz ein Meilenstein für eine sinnvolle, wertegeleitete und trans- parente digitale Transformation in Schleswig-Holstein und darüber hinaus. Ich bin stolz und danke dem Ministerium für die Vorlage. Ich freue mich auf weitere Beratungen und Diskussionen im Digitalisierungsausschuss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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