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25.10.21
16:01 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Biologische Vielfalt, Krankenhausplanung, studentischer Wohnraum, Landesentwicklungsplan, Minderheitenpolitik

Nr. 97 / 25. Oktober 2021


Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Biologische Vielfalt, Krankenhausplanung, studentischer Wohnraum, Landesentwicklungs- plan, Minderheitenpolitik

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 27. Oktober, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Regierungserklärung, die Sicherung der biologischen Vielfalt, die Zukunft der Krankenhausplanung, studentischer Wohnraum in Schleswig-Holstein, der überarbeitete Landesentwicklungsplan sowie Minderheitenpolitik und Regionalsprachen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 27. Oktober, 10 bis 18 Uhr



TOP 37 Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt, Bericht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (Drs. 19/3266), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Der Landtag berät über die „Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt“, die das Umweltministerium in einem 144 Seiten starken Bericht vorgestellt hat. Im Mittelpunkt stehen der Erhalt und die Entwicklung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Für die typischen, schleswig- 2

holsteinischen Landschaften wie die Küsten, Moore, Heiden, Seen und Fließgewässer werden Ziele und Maßnahmen beschrieben und deren Vernetzung vorangetrieben. Dabei werden unter anderem durch die Renaturierung von Mooren und die Entwicklung von Wäldern positive Effekte auch für den Klimaschutz erwartet. Ein wichtiges Element der Strategie ist nach Angaben des Ministeriums die Entwicklung einer „grün-blauen Infrastruktur“. Im Land zwischen den Meeren müsse der Begriff der grünen Infrastruktur um die blaue Infrastruktur erweitert werden – also das Wasser. „Leistungsstarke ökologische Verbundsysteme“ sollen entstehen, von der Küste über landwirtschaftlich genutzte Flächen und natürliche Landschaften bis hin zu den urbanen Räumen. Ziel ist es, auf 30 Prozent der Landesfläche einen guten ökologischen Zustand zu etablieren.
Dabei sollen bis 2030 mindestens 15 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiets- und Biotopsverbundsystem ausgewiesen werden. Zwei Prozent der Landesfläche sollen als Wildnisgebiete einer weitgehend ungestörten Entwicklung überlassen werden. Um Biodiversität zu schützen, müssten die naturnahen Lebensräume und gewachsenen Kulturlandschaften erhalten, Flächennutzungen extensiviert, Lebensräume renaturiert sowie die anhaltende Flächeninanspruch- nahme durch Siedlung und Verkehr reduziert werden, so der Bericht. Nötig seien die richtigen politischen Rahmenbedingungen, finanzielle Anreize, die gesellschaftliche Begleitung und auch eine Bildungsinitiative zur Biodiversität – vom frühkindlichen bis zum universitären Bereich.


TOP 24 Zukunft der Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3336), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In der schleswig-holsteinischen Krankenhausversorgung stehen Umwälzungen an, wie beispielweise im Kreis Pinneberg. Die Regiokliniken in den Städten Pinneberg und Elmshorn mit ihren rund 2.400 Mitarbeitern könnten bald zu einem zentralen Standort zusammengelegt werden. Auch in anderen Regionen könnten Standorte geschlossen werden. Die SPD fordert die Landesregierung auf, dem Parlament einen Überblick über die anstehenden Umstrukturierungen zu geben.
Laut Medienberichten will die Geschäftsführung des Sana-Unternehmens in Rendsburg Doppelstrukturen abschaffen und sich neben der Grundversorgung auf bestimmte Behandlungen spezialisieren. Arbeitsplätze sollen demnach nicht abgebaut werden. Wo der neue Standort entstehen könnte, sei noch nicht bekannt. Zuerst muss allerdings der Kreis Pinneberg, der als Gesellschafter 25,1 Prozent der Anteile hält, mit ins Boot geholt werden. Ein neuer Campus könnte 2030 bezugsfertig sein. Bereits im vergangenen Jahr wurde der Standort Wedel geschlossen. Für die Sana-Kliniken in Ostholstein soll es ab Januar 2022 unter einem neuen Eigentümer weitergehen. Der Schweizer Ameos-Konzern will die Kliniken Eutin, Middelburg bei Süsel, Oldenburg und Fehmarn übernehmen. Minderheitsgesellschafter bleibt der Kreis Ostholstein mit 5,2 Prozent. Der Verkauf steht noch unter Vorbehalt – das Bundeskartellamt muss zustimmen. Unklar ist, was die Übernahme für die Arbeitsbedingungen der mehr als 1.000 Beschäftigten heißen würde und wie es mit der Eutiner Klinik weitergeht, die wegen maroder Leitungen seit Jahren mit massiven Wasserschäden zu kämpfen hat. 3

Finanzielle Schwierigkeiten haben unteressen die Imland-Kliniken in Rendsburg und Eckernförde. In Medienberichten war sogar von einer Insolvenz die Rede. Die Kreispolitik debattiert über eine Verkleinerung oder sogar Schließung des Standortes Eckernförde, einen denkbaren Abbau von bis zu 400 Stellen und einen möglichen Neubau bei Rendsburg. In jedem Fall müssten Kreis und Land dem Unternehmen mit bis zu 40 Millionen Euro unter die Arme greifen.
Laut dem Verband der Ersatzkrankenkassen gibt es im Lande 114 Klinikstandorte mit knapp 15.000 Betten. Einziger Maximalversorger ist das Universitätsklinikum UKSH in Kiel und Lübeck.


TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein , Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2473) und Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/3341), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Straffällig gewordene Menschen sollen sich nach ihrer Entlassung besser in die Gesellschaft eingliedern können. Dazu soll etwa das Zusammenspiel zwischen Vollzug, Ambulanten Sozialen Diensten der Justiz und Freier Straffälligenhilfe zielgenauer aufgestellt werden. Zugleich wird der Opferschutz in den Fokus gestellt. Diese zwei Kernziele hat das in Zweiter Lesung vor der Verabschiedung stehende Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein.
Insgesamt verfüge Schleswig-Holstein über ein gewachsenes System der ambulanten Resozialisierung, das auf staatliche Dienste und nichtstaatliche Angebote gleichermaßen baut, betont das federführende Justizministerium in dem 177-seitigen Papier. Notwendig war eine Novellierung jedoch, da das System Regelungslücken aufwies. Zudem sind Teile dieses Gesetzes aus den 1990er-Jahren durch fachliche oder strukturelle Fortentwicklungen sowie neuere bundes- oder landesgesetzliche Regelungen überholt. Mehr Transparenz, klare Organisationsstrukturen, verbindliche fachliche Standards, eine verbesserte Kooperation zwischen Vollzug, Ambulanten Sozialen Diensten der Justiz und Freier Straffälligenhilfe und ein „zielgenauerer Ressourceneinsatz“ – all das soll für ein effektives Übergangsmanagement aus der Haft in die Freiheit sorgen. Konkret soll etwa die Nachsorge gestärkt oder ein Resozialisierungsplan innerhalb von zwölf Wochen nach dem Erstkontakt mit dem Betroffenen durch die zuständige Fachkraft erstellt werden. Inhaftierungen führten häufig zu sozialen Problemen nach der Entlassung, betont das Justizministerium. Gut funktionierende ambulante Sanktionsalternativen seien der beste Garant dafür, dass die in Schleswig-Holstein bundesweit niedrigste Inhaftierungsquote gesichert werden könne. Dies trage zur Verringerung der Kriminalitätsbelastung bei, entspreche dem sogenannten „Ultima Ratio Prinzip“ aller internationalen Vereinbarungen und erspare hohe Kosten für Haftplätze im Strafvollzug. 40 Gefangene kommen im Norden auf jeweils 100 000 Einwohner. Die Quote war in den vergangenen Jahren stets die niedrigste in Deutschland.
Weitere Punkte in dem Entwurf sind angepasste Regelungen des Datenschutzes, eine Vereinheitlichung von Gesetz und Verwaltungsvorschriften sowie eine Klarstellung der Strukturen in der Dienst- und Fachaufsicht. 4

TOP 20 Weiterentwicklung des Gänsemanagements in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3322), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen, dass der Landtag „die von der Landesregierung bislang ergriffenen und angekündigten Maßnahmen“ im Bereich des sogenannten Gänsemanagements gutheißt. Die von durchziehenden Wildgänsen angerichteten Fraßschäden entlang der Westküste Schleswig- Holsteins „können ein existenzbedrohendes Maß“ für die Landwirte annehmen“, heißt es in einem vorgelegten Parlamentspapier. CDU, Grüne und FDP befürchten zudem eine Zunahme der Wildgansbestände, insbesondere die der Nonnengans. In dem zweiseitigen Antrag wird die Jamaikaregierung nach einer Auflistung der Aktivitäten im Bereich des Gänsemanagements aufgefordert, „diesen Weg fortzuführen sowie alle Möglichkeiten zur Entspannung der Situation auch weiterhin auszuschöpfen“. Positiv erwähnt werden etwa jagdrechtliche Bestimmungen, die auch Abschussgenehmigungen vorsehen, oder die finanziellen Kompensationszahlungen an geschädigte Bauern.
Erst Anfang September hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auf dem Landesbauerntag in Rendsburg den Landwirten konkrete Hilfe beim Gänsefraß auf Feldern an der Nordseeküste zugesagt. „Wir sind uns einig darin, dass wir eine Bestandsreduktion brauchen“, sagte Günther. Eine wichtige Rolle spiele dabei eine Wegnahme von Eiern. Die Regierung wolle „alle Möglichkeiten ausschöpfen“, um die Zahl der eingesammelten Eier von brütenden Nonnengänsen zu erhöhen. Einen genauen Überblick über die Schäden sollen Satellitenbild-Auswertungen liefern. Der Regierungschef versprach weiter, gegebenenfalls die Abschussanträge bei der Nonnengans zu beschleunigen und die jagdrechtlichen Regelungen weiter anzupassen. Bereits Ende 2020 seien Antragsverfahren erleichtert und daraufhin erstmals über 2000 Nonnengänse erlegt worden, sagte Günther.
Früheren Angaben des Bauernverbands zufolge entstehen Landwirten im Norden durch Gänsefraß jährliche Schäden von geschätzt acht Millionen Euro. Ende 2020 hatten Schleswig- Holsteins Bauern deshalb eine deutliche Verkleinerung der Bestände von Nonnen- und Weißwangengänsen gefordert. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums zahlte das Land an Bauern, auf deren Flächen Gänse vor allem im Frühjahr rasten, im Jahr 2019 etwa 3,25 Millionen Euro. 2020 sei Summe leicht höher ausgefallen.


TOP 15 Studentischer Wohnraum in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3143), Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drs. 19/3308), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Studentischer Wohnraum ist und bleibt knapp, die aktuelle Situation ist aber nicht dramatisch. Dies geht aus der Antwort des Bildungsministeriums auf eine Große Anfrage des SSW hervor. Die Landesregierung geht von weiterhin hohen Studierendenzahlen in Schleswig-Holstein aus und will gemeinsam mit den Hochschulen mehr günstigen studentischen Wohnraum schaffen. Demnach gibt es im Land 29 Studentenwohnheime mit 3.135 Wohnplätzen. Konkrete Daten liegen der 5

Landesregierung nach eigenen Aussagen nur von den öffentlich geförderten Wohnheimträgern vor. Laut Studentenwerk stehen zu Beginn des neuen Semesters mit Stand 31. August keine Studierenden auf einer Warteliste für einen Wohnheimplatz. Dies liege zum einen daran, dass sich der Bedarf im Laufe des Semesters durch Zusagen für Zimmer oder Absagen der Bewerber reguliere. Zum anderen sei durch die Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen digitalen Lehre die Bewerbungen insgesamt stark zurückgegangen, heißt es in dem 14-seitigen Papier.
Laut dem Regierungspapier sollen auf Basis des aktuellen Koalitionsvertrages innerhalb der Legislaturperiode bis zu 650 neue Wohnheimplätze entstehen. In Bau oder Planung befinden sich in Kiel und Flensburg jeweils zwei Projekte mit bis zu 420 Wohneinheiten. Aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung stellt die Landesregierung hierfür unter anderem zinsgünstige Darlehen sowie Investitionszuschüsse zur Verfügung. Bei den Mieten sieht die Landesregierung keinen erhöhten Handlungsbedarf. Sie bildeten „einen guten Kompromiss zwischen den wirtschaftlichen Aspekten der Wohnheimträger und den finanziellen Verhältnissen der Studierenden“, heißt es. Mit einer durchschnittlichen Miete im Jahr 2020 von 239 Euro in öffentlich geförderten Wohnheimen liege diese unter den vom Studentenwerk ermittelten monatlichen Mietkosten von 340 Euro.


TOP 18 Entwurf einer Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig- Holstein – Fortschreibung 2021, Antrag der Landesregierung (Drs. 19/3311), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Die Landesregierung bittet das Parlament um Zustimmung für die anstehende Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) aus dem Jahr 2010. Der als Rechtsverordnung vorgelegte Plan, der jetzt um Zustimmung des Landtages wirbt, legt fest, welche räumliche Entwicklung des Landes angestrebt wird. Er bezieht sich jetzt auf einen Planungszeitraum von 15 Jahren und ist Grundlage für die Aufstellung der Regionalpläne. Der LEP kann bei Bedarf, etwa bei neuen gesellschaftlichen oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen, an Entwicklung angepasst werden. Der mehrere hundert Seiten umfassende LEP ist das zentrale Instrument der Raumordnung in Schleswig- Holstein. Er soll die unterschiedlichen Nutzungen des Raums aufeinander abstimmen und Konflikte minimieren, wie sie zum Beispiel zwischen Wohnen, Gewerbe, Tourismus, Infrastruktur, Landwirtschaft, Rohstoffabbau oder Energieerzeugung sowie Ressourcenschutz (unter anderem Klima- und Naturschutz) und der Landes- und Bündnisverteidigung auftreten können. Leitvorstellung der Raumordnung – einschließlich des Küstenmeers und der inneren Gewässer – ist eine nachhaltige Entwicklung, so dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Einklang miteinander stehen. Das Raumordnungsgesetz schreibt vor, dass die gesamträumlichen Festlegungen eines Landesentwicklungsplans in teilräumlichen Regionalplänen konkretisiert werden müssen. Es sind insgesamt drei Planungsräume vorgesehen – Planungsraum1: Kreis Nordfriesland, Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg, Planungsraum 2: Kreis Rendsburg- Eckernförde, Kreis Plön Kiel, Planungsraum 3: die südlichen Landesteile.
„Ein Landesentwicklungsplan, der auf die nächsten 15 Jahre ausgerichtet ist, kann nicht für alle zukünftigen Herausforderungen, Entwicklungen und Projektideen vorab schon eine 6

raumordnerische Antwort geben“, heißt es im Vorwort des LEP. Um einerseits einen verbindlichen Rahmen in den nächsten Jahren zu geben, aber andererseits auch flexibel für innovative Entwicklungen sein zu können, soll insbesondere den Kommunen „ein ausreichendes Maß an Flexibilität und Gestaltungsspielraum“ eingeräumt werden. Vor diesem Hintergrund ist die bereits im Plenum diskutierte „Experimentierklausel“ neu im LEP verankert worden. Mit ihr sollen sogenannte Megatrends einfacher und unbürokratischer als bisher erprobt werden können.


TOP 17 Besser Leben retten – Digitalisierung auch im Notfall sinnvoll nutzen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3278), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen setzen auf schnelle Hilfe im Notfall und regen die Einführung einer landesweiten Alarm-App an. Über diese App sollen Ersthelfer, die sich etwa bei einem Unfall in der Umgebung befinden, informiert werden, um noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes helfen zu können. Es gebe in dem Bereich bereits Modellprojekte, die sich bewährt hätten. „Diese Erkenntnisse müssen zu einer verstetigten Verbesserung unserer Erstversorgung führen und die Projekte müssen entsprechend in eine dauerhafte Versorgung überführt werden“, heißt es dazu in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP.
In einem weiteren Punkt sprechen sich die Antragsteller für „telemedizinische Einsatzunterstützung“ im Rettungsdienst aus. Insbesondere in ländlichen Regionen oder auf den Inseln und Halligen könne dies als eine sinnvolle neue Versorgungsform genutzt werden.



Donnerstag, 28. Oktober, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Regierungserklärung zu „Schleswig-Holsteins Perspektiven im Chancenraum Ostsee für Wohlstand, Klimaschutz und Innovationen (Drs. 19/3350), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 120 Minuten
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat eine Regierungserklärung angekündigt, die er mit „Schleswig-Holsteins Perspektiven im Chancenraum Ostsee für Wohlstand, Klimaschutz und Innovationen“ betitelt. Zuletzt hatte Günther im Sommer in seiner Festrede zu den Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Landes Schleswig-Holstein betont, das Land befinde sich im Zentrum einer europäischen Zukunftsregion und werde immer wichtiger als Transportdrehscheibe. Der geplante Fehmarnbelt-Tunnel werde die letzte Lücke im transeuropäischen Verkehrsnetz 7

schließen. Aufgrund seiner geographischen Lage liegt der Schwerpunkt Schleswig-Holsteins bei der interregionalen Zusammenarbeit im Ostseeraum.
Im Juni vergangenen Jahres hatte die Landesregierung dem Landtag einen Bericht über ihre Ostseeaktivitäten 2019/2020 vorgelegt. In Papier listeten die Experten des Europaministeriums unter anderem auf, wie es um die Entwicklungen in den Gremien der Ostseekooperation bestellt ist, wie regionale und fachpolitische Kooperationen oder die Finanzierungselemente der EU genutzt werden können. Weitere Kernthemen des Berichts waren die Bildung politischer Allianzen, die Nutzung regionaler Kooperationen sowie um fachpolitische Kooperationen. Ein wesentliches Fazit des Berichts: Die Zusammenarbeit im Osteeraum hat in Corona-Zeiten stark gelitten.
Aktuell haben die Umweltminister neue Ziele für mehr Ostseeschutz vereinbart. So wollen die Ostseestaaten verstärkt gegen Plastikmüll und die Überdüngung der Ostsee vorgehen. Darauf haben sich die Mitglieder der Helsinki-Kommission (Helcom) vergangenen Mittwoch bei ihrem Treffen in Lübeck geeinigt. Außerdem beschlossen die Teilnehmer erstmals eine Wissenschaftsagenda zum Ostseeaktionsplan (Baltic Sea Action Plan, BSAP). Der aktualisierte Plan werde helfen, den Zustand der Ostsee bis 2030 zu verbessern, hieß es. Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) wies bei der Konferenz insbesondere auch auf die Bedrohung der Ostsee durch alte Weltkriegsmunition hin. Der Kommission gehören Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Russland, Schweden sowie die EU an. Deutschland hat zurzeit den Vorsitz.


TOP 16 Mündlicher Bericht zu den Ergebnissen des Kulturdialogs in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3273), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Sechs Mal haben sich Vertreter von Land, Kommunen und Kulturverbänden zwischen Februar und Juni zum „Kulturdialog Land und Kommen“ getroffen. Ergebnis des Veranstaltungszyklus mit mehr als 230 Teilnehmenden ist der „Kulturpakt 2030 – zur gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen für die Kulturförderung in Schleswig-Holstein“, der Anfang Juni in Kiel vorgestellt wurde. „Kultur ist entscheidende Grundlage unseres Gemeinwesens. Sie ermöglicht allgemein zugänglich und auf Augenhöhe Teilhabe an der Gesellschaft und schafft Identität. Ihre Förderung und die Stärkung kultureller Teilhabe ist eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Kommunen“, heißt es in dem mehrseitigen Abschlusspapier zum „Kulturpakt“, das auf den Interseiten der Landesregierung eingestellt ist. Die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP wollen nun noch Details erfahren und fordern von der Landesregierung einen mündlichen Bericht „über den Stand und die Ergebnisse des Kulturdialogs“.


TOP 39, 40 und 41 Berichte zu Minderheiten- bzw. Volksgruppenpolitik und Regionalsprachen, Berichte des Ministerpräsidenten (Drs. 19/3334 und 19/3339), Antrag der 8

Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2962), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
1986 hatte der Landtag die Landesregierung beauftragt, dem Parlament zur Mitte einer jeden Wahlperiode einen Minderheitenbericht vorzulegen. Nunmehr liegt der achte Bericht auf dem Tisch. Auf über 200 Seiten wird darin die Rolle und die Förderung der in Schleswig-Holstein lebenden dänischen Minderheit, der Friesen und der Sinti und Roma, aber auch die Situation der deutschen Minderheit im Süden Dänemarks beschrieben. Im Einzelnen stellt der Bericht schwerpunktmäßig die Minderheitenpolitik der Landesregierung, die Arbeit wichtiger, im Land ansässiger internationaler Institutionen sowie die Aktivitäten auf Bundes- und Europaebene, die sich auf die Situation der Minderheiten in Schleswig-Holstein auswirken, vor. Ein weiterer Abschnitt umfasst die Darstellung der nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie der Grenzverbände – etwa in Bezug auf organisatorische Strukturen oder die politische, kulturelle und soziale Arbeit.
Die Landesregierung betont in ihrem Bericht die Bewahrung der kulturellen Vielfalt und den auch seit 1990 in der Landesverfassung verankerten Schutz der Minderheiten. „Minderheitenpolitik ist in Schleswig-Holstein ein Politikfeld, das von einem parteiübergreifenden Konsens getragen und innerhalb der Landesregierung als Querschnittsaufgabe für alle Ressorts verstanden wird“, heißt es. Ein Kernanliegen der Regierung ist die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Schleswig-Holstein. Zu den wesentlichen Institutionen des Landes im Bereich der Minderheitenpolitik zählt der Posten des Minderheitenbeauftragten, der derzeit (seit 2017) von dem ehemaligen CDU-Landtagsabgeordneten Johannes Callsen wahrgenommen wird. Er ist Ansprechpartner für die Minderheiten und Berater der Landesregierung. Seitens des Landtages gibt es Gremien für Fragen der deutschen Minderheit in Dänemark (Nordschleswig- Gremium), der friesischen Volksgruppe (Friesengremium), der deutschen Sinti und Roma und für die Sprechergruppe der Niederdeutschen (Beirat Niederdeutsch) mit seinen beiden Arbeitsgruppen für Bildung und Medien. Mehr Informationen sind auf den minderheitenpolitischen Web-Seiten des Parlamentes eingestellt.
In Schleswig-Holstein sind zwei nationale Minderheiten und eine Volksgruppe zu Hause. Die dänische Minderheit umfasst rund 50.000 Menschen und ist schwerpunktmäßig im Landesteil Schleswig ansässig. Die Zahl der Friesen im Kreis Nordfriesland mit den vorgelagerten Inseln sowie auf Helgoland wird ebenfalls auf 50.000 geschätzt, und die im ganzen Land lebenden Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit sind etwa 5000 Menschen. Schleswig-Holstein ist das einzige Land in der Bundesrepublik, in dessen Grenzen drei nationale Minderheiten leben. Im benachbarten Dänemark leben in Nordschleswig beziehungsweise in dem Gebiet des früheren Amtes Soenderjylland etwa 15.000 Menschen, die sich zur deutschen Volksgruppe bekennen.
Ein weiteres Debattenthema ist die Frage, wie es sich mit der vom Landtag geforderten Sprachkompetenz in Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch in den Dienststellen im Norden des Landes verhält. Das Ergebnis laut eines Berichts: In 127 Behörden beziehungsweise Dienststellen ist in 102 davon auszugehen, dass Sprachkenntnisse bei Landesbeschäftigten in Regional- und Minderheitensprachen vorhanden sind (Quote knapp 80 Prozent). Konkret verfügen insgesamt 1.581 Landesbeschäftigte über Kenntnisse in Niederdeutsch, 83 Landesbeschäftigte über 9

Kenntnisse in Friesisch und 669 Landesbeschäftigte über Kenntnisse in Dänisch. „Diese Personen sind allesamt Beschäftigte, die auch bereit wären, ihre Sprachkompetenzen im Kontext der Arbeit zu benutzen“, heißt es.
Eine andere Sichtweise liefert eine vorliegende Evaluation des 2016 verabschiedeten „Gesetzes zur Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Stärkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen“. Die Evaluation ergab, dass „die Wirksamkeit der Regelungen zu Regional- und Minderheitensprachen vor und in Behörden sehr begrenzt ist“. Überdies würden die Ziele des Minderheiten-Gesetzes (unter anderem Stärkung des Sprachgebrauchs, die Förderung des Friesischen und der Kita-Arbeit) von den befragten Behörden als begründet und legitim wahrgenommen, führten aber kaum zu erkennbaren Verhaltensänderungen in den Behörden. Positiv wird in der Evaluation ein „spürbarer Erfolg“ bei der Einrichtung von Orts- und Hinweistafeln im Kreis Nordfriesland auf Friesisch vermerkt. „Der vom Verkehrsministerium dazu geschaffene Erlass und die standardisierten Abläufe erklären die relativ hohe Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen bei wegweisenden und Hinweisschilder“ heißt es weiter. Zur gesetzlichen Verankerung der Sprachförderung von Minderheitensprachen in Kitas ist vermerkt: „Die Regelung kann als wirksam betrachtet werden“, die Finanzierung sei auskömmlich – trotz großer und zunehmender Nachfrage.


TOP 22 und 25 Antigentests müssen kostenfrei bleiben, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3326) und kostenlose Corona-Tests für alle Studenten – Hochschulen sind keine Freizeiteinrichtungen, Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (fraktionslos) (Dr. 19/3348), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 37 Minuten
Ab dem 10. Oktober müssen ungeimpfte Menschen Corona-Schnelltests durch geschultes Personal samt Ergebnis-Bescheinigung in der Regel selbst bezahlen. Gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder die eine Covid-19- Erkrankung hinter sich haben. Hiergegen macht der Zusammenschluss der AfD-Politiker im Landtag Front. Die Landesregierung solle weiterhin „die Möglichkeit der Durchführung von Antigen-Tests in zugelassenen Testzentren für alle Bürger kostenfrei gewährleisten“, heißt es in einem vorliegenden Antrag. Der fraktionslose Abgeordnete Frank Brodehl fordert insbesondere an Unis kostenlose Tests.
Die Kostenpflicht legt eine Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fest, die einen Bund-Länder-Beschluss umsetzt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten im August vereinbart, dass das vom Bund seit März finanzierte Angebot mit kostenlosen „Bürgertests“ enden soll. Da kostenlose Impfungen für alle Menschen inzwischen möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zur Begründung. Vorgesehen sind einige Übergangsregeln. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen Test pro Woche gratis machen. Denn für sie gibt es erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), sie sollen daher mehr Zeit für Impfungen haben. Gratistests bekommen 10

generell weiter Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ebenso Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf geworden sind. Denn für sie gibt es noch keinen Impfstoff. Kostenlos bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen. An der neuen Kostenpflicht gab es auch seitens der Grünen und des SSW Kritik.
In einem weiteren Antrag zum Thema fordert der fraktionslose Abgeordnete Frank Brodehl insbesondere für Studierende kostenlose Tests. Seinen Angaben zufolge gebe es bislang keine schleswig-holsteinische Hochschule, die ein „ausreichendes kostenloses Testangebot vorhält“. Dies, so ist in der Antragsbegründung zu lesen, habe dazu geführt, dass nichtgeimpfte beziehungsweise nichtgenesene Studenten die Kosten für die Tests selbst aufbringen müssen, wenn sie von Präsenzveranstaltungen ihrer Hochschule nicht ausgeschlossen werden wollen. Brodehl folgert: Dies sei eine „unbillige Härte und ist weder mit dem Grundsatz freier Forschung und Lehre in Einklang zu bringen“.


TOP 30 Schlaganfallversorgung schnell und qualitativ hochwertig sicherstellen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis90/ Die Grünen und FDP (Drs. 19/3358), geplanter Aufruf 16:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Jamaika-Fraktionen wollen die Versorgung von Schlaganfallpatienten im Lande verbessern und einen festen Rahmen für die Behandlung geben. Schlaganfälle sind die dritthäufigste Todesursache in Deutschland, nach Herzerkrankungen und Krebs. Die Anfälle entstehen durch Blutgerinnsel oder Blutungen im Gehirn. In der Folge sterben Hirnzellen ab. Bei überlebenden Schlafanfall-Opfern können Körperfunktionen dauerhaft ausfallen. Schlaganfälle sind damit in Deutschland auch die häufigste Ursache für eine Behinderung. Im Jahr 2019 wurden in Schleswig- Holstein 13.841 Schlaganfälle verzeichnet.
So soll es im Krankenhausplan des Landes künftig verbindliche Vorgaben für die Schlaganfallbehandlung geben. Grundlage soll die Zertifizierung der Behandlungseinheiten, der sogenannten Stroke Units, durch die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft sein. Aktuell sind nach Angaben der Koalition 13 Krankenhäuser als regionale oder überregionale Stroke Unit zertifiziert. Dort sollen möglichst viele betroffene Patienten möglichst schnell eingewiesen werden, und es sollen hochwertige Apparate und ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Stroke Units sollen in einem Netzwerk zusammenarbeiten. Um die Versorgung in ländlichen Regionen, insbesondere an der Westküste, zu gewährleisten, regen CDU, Grüne und FDP außerdem mobile Stroke-Units an – speziell ausgerüstete Rettungswagen mit einem Computertomographen, einem Labor sowie einem Notarzt und einem Neurologen an Bord. In diesen Einheiten könne die Diagnostik und die Behandlung bereits vor der Ankunft in der Klinik beginnen, denn Zeit spiele bei der Versorgung der Patienten eine entscheidende Rolle. 11

TOP 35 Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1450), Bericht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drs. 19/3047), geplanter Aufruf 16.42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Eine Expertise zum Denkmalschutzgesetz, das zuletzt 2014 begleitet von massiver Kritik seitens der Union und den Liberalen geändert worden war, kommt zum Schluss: Das Gesetz zum Schutz der Denkmale des Landes Schleswig-Holstein „ist ein sehr gutes Gesetz mit teilweise bundesweitem Modellcharakter; die Grundentscheidungen der letzten Novellierung haben sich bewährt“. Defizite bestünden vor allem beim Vollzug des Gesetzes und seien unter anderem auf Personalmangel zurückzuführen. Dies geht aus einem aktuellen Regierungsbericht hervor, in dem die vom Landtag verlangte Evaluation veröffentlicht wurde.
Mit dem 2015 in Kraft getretene Denkmalschutzgesetz wurde eine Umkehr vom Prinzip der konstitutionellen Denkmaleintragung durch Verwaltungsakt hin zu einer rein deklaratorischen Eintragung in die Denkmalliste vorgenommen. Das heißt: Seitdem können in Schleswig-Holstein Privatgebäude ohne vorherige Information der Eigentümer in die Denkmalliste eingetragen werden. Einspruch ist erst nach der Aufnahme eines Gebäudes in die Denkmalliste möglich. Zuvor waren Denkmäler im Norden per Verwaltungsakt aufgenommen worden. Mit der Gesetzesänderung in 2015 wurde zudem die Unterscheidung zwischen einfachem und besonderem Kulturdenkmal aufgegeben.
Neben der „unzureichenden personellen Ausstattung“ wird in der Evaluation auch eine Unterfinanzierung von Denkmalschutz und Denkmalpflege im bundesweiten Vergleich konstatiert. Schleswig-Holstein liegt dem Bericht zufolge auf dem letzten Platz aller Flächenländer in der Bundesrepublik. Das Land habe allerdings bereits seit 2020 den Förderetat des Landesamtes für Denkmalpflege verdoppelt, um zusätzliche Fördermittel des Bundes für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäudesubstanz zu erhalten. Positiv wird erwähnt, dass die Ombudsperson – sie wird vom Gesetz her nicht verlangt – ein sehr wertvolles und sehr erfolgreiches Instrument bei der Kommunikation, der Vermittlung und dem Ausgleich unterschiedlicher Interessen sei. Eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes wird von Gutachtern nicht empfohlen. „Festgestellte Defizite des Gesetzes können auf untergesetzlicher Ebene geregelt werden“, heißt es. Ein Kernpunkt der Handlungsempfehlungen: Grundsätzlich sei insbesondere die Zuständigkeits- verteilung zwischen den unteren und oberen Denkmalbehörden zu verbessern. Die Evaluation ist, wie vom Landtag gefordert, extern vorgenommen worden, ausgewiesen wird synergon, Köln, in Zusammenarbeit mit Prof. Janbernd Oebbecke, Münster. 12

Freitag, 29. Oktober, 10 bis 14 Uhr



TOP 29 Voller Einsatz beim Breitbandausbau – „Graue Flecken“ beseitigen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis90/ Die Grünen und FDP (Drs. 19/3357), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Ziel der Landesregierung ist es, Schleswig-Holstein innerhalb der nächsten vier Jahre bis in den letzten Winkel mit Glasfaserleitungen zu versorgen. Ein Antrag der Koalition begrüßt dies und fordert dazu auf, die Ausbaubestrebungen auch in Gebieten mit einem besonders langsamen Internetzugang von weniger als 30 Mbit/s voranzutreiben. „Der Landtag begrüßt vor diesem Hintergrund die Ankündigung der Landesregierung, 20 Millionen Euro für die Kofinanzierung des entsprechenden Bundesprogramms zum Ausbau des Glasfasernetzes in den sogenannten Grauen Flecken bereitzustellen“, ist in dem Antrag, der keine weitere Begründung anführt, zu lesen.
Der Landtag hatte den Breitband- und Mobilfunkausbau im Land zuletzt im Juni diskutiert und war sich einig, die Position Schleswig-Holsteins im Bundesvergleich zu behaupten. Schleswig-Holstein belegt laut Landesregierung beim Glasfaser-Ausbau in Deutschland einen Spitzenplatz. Bis Ende 2022 sollen 62 Prozent, bis 2025 alle Haushalte im Land mit Glasfaser versorgt sein.


TOP 19 Technologieoffenheit in der Verkehrspolitik realisieren - synthetische Kraftstoffe stärker berücksichtigen, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3318), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Der Zusammenschluss der AfD im Landtag ruft dazu auf, verstärkt auf synthetische Kraftstoffe zu setzen. „Die Gewinnung von synthetischen Kraftstoffen aus Wasserstoff und CO2 im sogenannten Power-to-Gas oder Power-to-Liquid-Verfahren besitzt zwar noch eine niedrige Energieeffizienz, ist aber deutlich umweltschonender als die Herstellung von Benzin und Diesel“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Forschung, Produktion und „steuerliche Einordnung“ solle sich nicht mehr nur auf Pilotprojekte ausrichten, „sondern am Ziel einer industriellen Produktion“.
Aktuell ist die Produktion der synthetischen Kraftstoffe zurzeit vor allem auf die Luft- und Schifffahrt ausgerichtet. So wurde etwa Anfang Oktober im emsländischen Werlte eine Anlage zur Herstellung von CO2-neutralem Kerosin eröffnet. Nach Angaben der Betreiber handelt es sich um die erste Anlage weltweit, die den Flugzeugkraftstoff im industriellen Maßstab synthetisch herstellen kann. Bis zum Jahr 2030 sollen jährlich 200.000 Tonnen grünen Kerosins produziert werden, hieß es aus Kreisen der Bundesregierung bei der Eröffnungsfeier. Auch der Ölkonzern Shell will in Deutschlands größter Raffinerie Rheinland nachhaltige Flugkraftstoffe herstellen. Dazu soll bis 2025 eine kommerzielle Bio-Power-to-Liquid-Anlage gebaut werden.
Grundsätzlich ist der klimaneutrale Kraftstoff noch sehr teuer und die Produktionskapazitäten sind begrenzt. Als ökologisch sinnvoll gilt die Kraftstoffgewinnung beim Power to Liquid-Verfahren aus 13

erneuerbaren Energien (Wind, Solar, Wasser), also aus elektrisch erzeugtem grünem Wasserstoff. Die Anlage in Werlte produziert den Kraftstoff für Flugzeuge synthetisch aus Wasser, erneuerbarem Strom von Windrädern aus dem Umland, Abfall-CO2 aus Lebensmittelresten einer Biogasanlage sowie CO2 aus der Umgebungsluft.


TOP 27 und 31 Europäische Energieversorgung sicherstellen - Zertifizierungsverfahren für Nord Stream 2 beschleunigen, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3355) und Umsetzung der Beschlüsse der Digitalen 30. Ostseeparlamentarier- konferenz 2021, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis90/ Die Grünen und FDP (Drs. 19/3360), geplanter Aufruf 11:04 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Auf Antrag des Zusammenschlusses der AfD im Landtag wird sich das Plenum mit der umstrittenen Ostseepipeline Nord Stream 2 befassen. Die Oppositionsgruppe fordert eine rasche Betriebsgenehmigung, damit die Gasdurchleitung von Russland schnell starten kann. Ein weiteres Thema der Debatte: Auf Druck der Koalition soll auf eine Umsetzung der Beschlüsse der 30. Ostseeparlamentarierkonferenz 2021, die in diesem Jahr zum zweiten Mal nacheinander digital getagt hat, hingewirkt werden.
Seit Mitte Oktober ist der erste Strang der umstrittenen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 nach Angaben der Betreiber funktionsbereit. Die Befüllung mit Gas sei abgeschlossen, teilte die Nord Stream 2 AG mit. Die erste Röhre sei mit etwa 177 Millionen Kubikmeter sogenanntem technischem Gas befüllt worden. Für den zweiten Strang laufen den Angaben zufolge die technischen Vorbereitungen. Knackpunkt: Die Leitung ist zwar fertiggestellt, die Betriebsgeneh- migung der deutschen Behörden steht aber aus. Es geht um ein Zertifizierungsverfahren durch die Bundesnetzagentur, das vermutlich erst im kommenden Frühjahr abgeschlossen sein wird. Hierbei geht es um die sogenannten Entflechtungsregeln – nach europäischem Energierecht sollen Betrieb des Netzes und Vertrieb des Gases voneinander getrennt sein. Die Angelegenheit beschäftigt derzeit auch den Europäischen Gerichtshof. Durch die 1.230 Kilometer lange Pipeline von Russland nach Mecklenburg-Vorpommern, die zwei Stränge hat, sollen jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas geliefert werden. Damit können nach Angaben der Betreibergesellschaft 26 Millionen Haushalte versorgt werden.
Die Themen Klimawandel und Biodiversität, Medienwandel und seine Folgen für die Demokratie sowie die Bewältigung der Corona-Pandemie standen im Mittelpunkt der 30. Ostseeparlamen- tarierkonferenz Jahreskonferenz (BSPC) am 30. August 2021. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Konferenz nicht wie geplant in Stockholm stattfinden, sondern wurde zum zweiten Mal infolge als Videokonferenz ausgetragen. Einstimmig nahmen die BSPC-Delegierten der regionalen und nationalen Parlamente eine Resolution an, in der unter anderem eine Überarbeitung des Ostseeaktionsplan sowie die Beseitigung von Munitionsaltlasten aus der Ostsee gefordert wird.
Nach Informationen der Landtags-Delegation zufolge wurde auf Druck Schleswig-Holsteins ein zusätzlicher Passus in die BSPC-Resolution aufgenommen, mit dem die Ostseeparlamentarier aufgefordert werden, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um mit der Regierung 14

von Belarus ins Gespräch zu kommen. Ziel sei die Sicherstellung der Menschenrechte, von Frieden und Demokratie in dem Land Der jetzt dem Landtag vorliegende ein Antrag von CDU, Grünen und FDP „verurteilt aufs Schärfste die Erpressungsversuche Lukaschenkos und bittet die Landesregierung alle zur Verfügung stehenden Gesprächskanäle zu nutzen, dies zu kommunizieren“. Die Versuche, Europa und die Grenzregion zu destabilisieren dürfe nicht gelingen, heißt es weiter.
Auch weitere Übereinkünfte auf der Ostseekonferenz werden in dem Koalitionsantrag begrüßt, wie etwa das Bestreben, die Zusammenarbeit im Ostseeraum zu verbessern, die Demokratie, die freien Medien und die Meinungs- und Redefreiheit zu schützen sowie mit Blick auf die Umwelt und das Klima den Schutz der Ostsee voranzutreiben.


TOP 28 und 32 Maritime Tradition Schleswig-Holsteins bewahren - Strukturwandel in der Ostseefischerei aktiv mitgestalten, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3356) und Bericht zu der Situation der Dorschbestände in der Ostsee, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis90/ Die Grünen und FDP (Drs. 19/3362), geplanter Aufruf 11:38 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Fischer dürfen in der westlichen Ostsee 2022 keinen Dorsch mehr und Hering nur noch in Ausnahmen gezielt fangen. Die EU-Länder einigten sich Mitte Oktober angesichts bedrohter Bestände darauf, dass beim Dorsch lediglich Beifang in Höhe von knapp 490 Tonnen möglich sein soll und nur noch 788 Tonnen Hering gefischt werden dürfen. Für Deutschland sind es 435 Tonnen Hering und 104 Tonnen Dorsch. Gezielte Heringsfischerei mit Schleppnetzen wird untersagt. Vor diesem Hintergrund ruft der Zusammenschluss der AfD die Landesregierung auf, eine Strategie zur Rettung der hiesigen Fischereistrukturen zu erarbeiten. Die Koalitionsfraktionen wollen zunächst einen mündlichen Regierungsbericht zur Bewertung der Situation. Dorsch und Hering sind in der Ostsee die für die deutsche Fischerei bisher wichtigsten Fischarten. Die Verschärfung der Fangquoten begründet die EU mit drastischen Bestandsrückgängen. Das Bundeslandwirt- schaftsministerium warf der EU-Kommission vor, sie habe etwa beim Heringsbestand unterschiedliche Maßstäbe an die Befischung von Ostsee und Kattegat/Skagerrak angelegt. Die deutschen Fischer an der Ostsee müssten drastische Einschnitte hinnehmen, während weiter nördlich der Bestand abgefischt werde.
„Das ist niederschmetternd für die Küstenfischerei in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg- Vorpommern“, sagte der Vize-Landesvorsitzende des Fischereiverbandes in Schleswig-Holstein, Benjamin Schmöde. Ein „Lichtlein am Ende des Tunnels“ nannte er es, dass bei den für die deutsche Fischerei ebenfalls noch interessanten Arten Scholle und Sprotte die Fangmengen um 25 beziehungsweise 13 Prozent angehoben wurden.
Die Einigung der EU-Länder zum Hering enthält eine Ausnahmegenehmigung für Fischerboote unter zwölf Meter, die mit „passivem Fanggerät“, also etwa Stellnetzen, weiterhin gezielt Heringe fischen dürfen. Von den Einschränkungen sind auch Hobby-Angler betroffen: Sie dürfen außerhalb der Schonzeit pro Tag und Person nur noch einen Dorsch und einen Lachs fangen. 15

Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) kündigte derweil an, sich für eine finanzielle Unterstützung der Fischerei einzusetzen. Der Bund will mit den Ländern ausloten, ob weitere „Abwrack- Maßnahmen“ für Kutter notwendig seien.
Laut dem Landes-Umweltministerium bedeuteten die Beschlüsse gegenüber dem letzten Jahr beim Hering eine weitere Reduzierung der Fangquote um 50 Prozent und beim Dorsch um 88 Prozent. Gleichwohl, so Umweltstaatssekretärin Doris Kuhnt, „ist das Verbot der gezielten Fischerei notwendig, um den Beständen Erholungschancen zu eröffnen.“ Jetzt werde ein neues Gesamtkonzept zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei benötigt.


TOP 33 Fernzuganbindung in Schleswig-Holstein sicherstellen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP (Dr. 19/3363), geplanter Aufruf 12:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP machen sich für bessere Zugverbindungen nach Schleswig-Holstein stark und bitten die Landesregierung, sich „für den Erhalt und den Ausbau der der Fernzuganbindungen für die Tourismusdestinationen an Nord- und Ostsee weiterhin einzusetzen“. Im aktuellen Entwurf des Zielfahrplans zum Deutschlandtakt, einem bundesweiten Projekt zum Ausbau der Bahnstrecken bis 2030, sehe die Bundesregierung keine Halte von Fernzügen für die Tourismusorte der Lübecker Bucht vor, heißt es in der Begründung des Antrags. Und auch für die Pläne zur Anbindung der Westküste sehen CDU, Grüne und FDP noch Nachholbedarf. Die Koalitionsfraktionen bekräftigen darüber hinaus die Absicht, die Marschbahn-Strecke zu elektrifizieren und damit die Anbindung der Westküste an den Fernverkehr zu erleichtern.
Seit längerem fordern Verkehrsverbände einst stillgelegte Nebenstrecken wieder zu reaktivieren und so mehr Personenverkehr auf die Schiene zu bringen. So hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) im vergangenen Jahr deutschlandweit rund 240 Verbindungen identifiziert, die wieder ans Netz gehen könnten. Über die Reaktivierung all dieser Nebenstrecken, so ist der VDV überzeugt, könnten insgesamt mehr als drei Millionen Menschen wieder einen direkten Zugang zum Eisenbahnnetz erhalten. Mehr als 4000 Kilometer Schiene würden hinzukommen. Der Bund und die Bahnindustrie wollen bis zum Jahr 2030 die Zahl der Fahrgäste auf der Schiene verdoppeln. Gleichzeitig soll der Eisenbahn-Anteil am Güterverkehr von derzeit 19 auf dann 25 Prozent wachsen. Der sogenannte Deutschlandtakt gilt als wichtigstes Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Er sieht eine dichtere Taktung auf den Stammstrecken zwischen den großen Städten vor. Vor allem aber soll er eine bessere und lückenlosere Anbindung der ländlichen Räume gewährleisten.
In den vergangenen Jahrzehnten ist das Schienennetz um Tausende Kilometer zurückgebaut worden. Erst in den vergangenen Jahren wurde dieser Trend gestoppt. 2019 betrug die Gesamtlänge des genutzten Schienennetzes in Deutschland Daten des Interessenverbands Allianz pro Schiene zufolge 33.291 Kilometer – und damit in etwa so viel wie in den drei Jahren zuvor. 16

TOP 38 und 43 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2020/21, Bericht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drs. 19/3330) und Mündlicher Bericht zur Personalversorgung der Grundschulen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3280), geplanter Aufruf 12:47 Uhr, geplante Redezeit 32 Minuten
Die Landesregierung ist mit der Entwicklung der Unterrichtssituation im Schuljahr 2020/21 zufrieden. Trotz der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen für den Schulalltag sei die Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen auf 102 Prozent und an den berufsbildenden Schulen erstmals auf 100 Prozent gestiegen. Das geht aus dem Bericht hervor, den das Bildungsministerium vorlegt. Allerdings, so heißt es in dem 90-seitigen Papier, sei die Situation aufgrund von Corona „nur bedingt aus den Daten der Schulstatistik abbildbar“. Mit dem vorliegenden Bericht zur Unterrichtssituation wird ein mündlicher Bericht der Bildungsministerin zur Personalsituation an den Grundschulen erwartet, den die SPD-Fraktion gefordert hat.
Laut dem Bericht zur Unterrichtssituation für das Corona-Schuljahr 2020/21 meldeten die Schulen über das Schul-„Dashboard“ insgesamt 3.875 Fälle in der Schülerschaft, bei denen ein positiver PCR-Test vorlag. Dies entspricht einem Anteil von 1,02 Prozent der Gesamtschülerschaft an den öffentlichen und privaten Schulen des Landes. Außerdem wurden insgesamt 8.732 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die sich in Quarantäne begeben mussten. Dies entspricht einem Anteil von 2,29 Prozent. Dem Bericht zufolge wurden zum 1. August 2020 insgesamt 659 neue Lehrkräfte unbefristet sowie 1.142 befristet eingestellt. Weitere rund 1.400 Lehrkräfte fingen als Vertretung im Schuldienst an. Und: 1.100 Lehramtsanwärterinnen und -anwärter konnten in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
Die Relation „Unterrichtsstunde je Schüler“ ist an den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren von 1,68 auf 1,69 gestiegen. Dieser Anstieg ergibt sich, da die Zahl der Unterrichtswochenstunden um 0,4 Prozent gestiegen ist, während gleichzeitig die Schülerzahl um 0,1 Prozent zurückging. Für die berufsbildenden Schulen lässt sich eine Verbesserung des Messwertes „Unterrichtsstunde je Schüler“ von 1,03 auf 1,05 feststellen, da hier bei einem Schülerzahlenrückgang von gut 2,3 Prozent bei den Unterrichtswochenstunden ein deutlich geringeres Minus von 0,1 Prozent zu verbuchen ist.
Die Schülerzahl insgesamt an allgemeinbildenden Schulen ist zu Beginn des Schuljahres 2020/21 im Vergleich zum Vorjahr mit einem Minus von rund 140 nahezu unverändert geblieben und lag bei rund 274.300. Je nach Schulart haben sich die Schülerzahlen aber unterschiedlich entwickelt: An den Grundschulen inklusive der Deutsch-als-Zweitsprache-Zentren ist die Schülerzahl um 700 auf knapp 100.600 gestiegen.
Die Zahl an den Gemeinschaftsschulen erreicht insgesamt 94.400 und ist damit um rund 1.200 oder 1,3 Prozent gesunken, wobei die Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe einen Rückgang von knapp 2.000 (minus 3,3 Prozent) Schülern auf 58.200 zu verzeichnen hat, während an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe die Schülerzahl um 750 oder 2,1 Prozent auf 36.200 angestiegen ist. Die Gymnasien verzeichnen einen leichten Zuwachs von 0,3 Prozent oder rund 17

200 Schülern auf 73.700. Mit einer Schülerzahl von rund 270 wurde an den Abendgymnasien erneut die vorhandene Kapazität nicht voll ausgeschöpft.
Die Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insgesamt ist weiterhin gestiegen, in diesem Jahr um rund 160 oder 0,9 Prozent. Gleichzeitig sank die Schülerzahl in inklusiven Maßnahmen an den Schulen um rund 30 (minus 0,3 Prozent). Damit ist der Anteil der Schüler in Inklusionsmaßnahmen bezogen auf alle Kinder mit Förderbedarf von 69,2 Prozent im Vorjahr auf 68,4 Prozent leicht gesunken. Die Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen liegt bei 87.400 und ist um rund 2.100 oder 2,3 Prozent weiter gesunken.
Der Bericht über die Unterrichtssituation an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein wird auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses von 1977 jährlich vorgelegt. 2014 hat der Landtag beschlossen, im Vorgriff auf den jährlichen schriftlichen Bericht den Abgeordneten Daten und Fakten zuzuleiten, die nach vorgegebenen Parametern die Entwicklung der Schüler-, Klassen- und Stellenzahl darstellen.
Die SPD sorgt sich um die Grundschulen im Lande – es gebe zu viel Unterrichtsausfall und zu wenige Lehrer. Vor diesem Hintergrund soll die Landesregierung dem Landtag gezielt zur Situation mündlich berichten. „Es mehren sich Berichte und Rückmeldungen von Eltern, dass es bei der Unterrichtsversorgung an den Grundschulen an vielen Orten schwere Mängel gibt, die nur mit Maßnahmen wie der Zusammenlegung von Klassen, Stundenausfall, Streichung von Ganztagsangeboten bzw. Ausstieg aus der Gebundenen Ganztagsschule bewältigt werden können“, heißt es in dem Antrag der Sozialldemokraten. Laut dem jährlichen Bericht des Bildungsministeriums zur Unterrichtssituation, der ebenfalls in der Oktober-Tagung beraten wird, fallen lediglich 0,3 Prozent der Unterrichtsstunden an den Grundschulen im Lande ersatzlos aus.
Der Anteil des „nicht-planmäßigen Unterrichts“ liegt jedoch bei 7,3 Prozent. Der Grund für den Ausfall von Stunden und für „nicht-planmäßigen Unterricht“ ist in den meisten Fällen (84 Prozent) die Erkrankung einer Lehrkraft. Der Ausfall wird dem Bericht zufolge in aller Regel durch eine Vertretungslösung aufgefangen, gelegentlich auch durch die Zusammenlegung von Klassen oder durch Stillarbeit (sogenanntes Eigenverantwortliches Arbeiten, EVA). An den Grundschulen ist die Schülerzahl im laufenden Schuljahr gegenüber dem Vorjahr um 700 (0,7 Prozent) auf knapp 100.600 gestiegen. In einer Klasse sitzen im Schnitt 21,1 Kinder.
Forscher gehen davon aus, dass die Zahl der Grundschulkinder bis 2029 auf rund 109.500 zunimmt. Dann besteht auch ein erhöhter Bedarf an Lehrpersonal, denn ab 2029/30 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschüler. Rund 7.700 Lehrkräfte unterrichten an den etwa 400 Grundschulen im Lande. Laut dem Bericht sind zum Beginn des Schuljahres 170 neue Lehreinnen und Lehrer unbefristet eingestellt worden. Die SPD fragt in ihrem Antrag auch nach der in der Landespolitik seit langem diskutierten Höhergruppierung aller Grundschullehrer in Besoldungsgruppe A13. Laut dem Regierungsbericht soll dies zum Schuljahresbeginn 2025/26 erfolgen. 18

TOP 42 Umsetzung des § 6a Volksabstimmungsgesetz, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3280), Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 13:19 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Bereits 2016 hat der Landtag die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, eine Volksinitiative auch online auf den Weg zu bringen und zu unterzeichnen. Seit Mitte Oktober ist das Angebot unter dem Namen „e-Parti“ nun am Start. Es ist zu erreichen im serviceportal.schleswig-holstein.de. Ein Bericht aus dem Innenministerium legt dar, warum der gesamte Prozess rund fünf Jahre gedauert hat. Die SPD hatte nachgehakt.
Hauptgrund für die Verzögerung: die angespannte Personallage beim IT-Dienstleister des Landes, der Firma Dataport in Altenholz bei Kiel. Dort seien zunächst dringende Aufträge aus anderen Bundesländern bearbeitet worden, andere Aufgaben hätten wegen der Corona-Pandemie den Vorrang bekommen, und zudem herrsche Fachkräftemangel und ein allgemeiner „Modernisierungsstau der öffentlichen Verwaltung im Bereich der Digitalisierung“. Außerdem seien juristische und verwaltungstechnische Details zwischen Dataport, verschiedenen Ministerien und dem Landtag zu klären gewesen. Die Online-Volksinitiativen seien deswegen „nach hinten priorisiert“ worden.


TOP 36 Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2324), Bericht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (Drs. 19/3263), geplanter Aufruf 13:49 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Auch in den nächsten Jahren wird die Geburtshilfe geprägt sein vom Fachkräftemangel sowie steigenden Anforderungen an die Qualität und Personalvorhaltungen. Das geht aus dem Bericht zur Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein hervor, den Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) auf Antrag der SPD im Plenum erläutern wird. Die Fertigstellung des Berichts war pandemiebedingt vom ersten auf das dritte Quartal des Jahres verschoben worden. Dem Regierungspapier zufolge hat sich die Anzahl der Vollkräfte der Hebammen in den Jahren 2019 zu 2020 rechnerisch über alle Krankenhäuser im Land erhöht. Für das Jahr 2021 planen die Krankenhäuser einen deutlichen Personalaufwuchs bei den Hebammen von mehr als 17.
Parallel dazu werde in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung mit weiter sinkenden Geburtenzahlen zu rechnen sein, heißt es in dem 57 Seiten starken Papier. Inwieweit sich die Zahlen durch Zuwanderung junger Familien nach Schleswig-Holstein ändern, bleibe abzuwarten. In vier Kreisen sank die Zahl der geborenen Kinder seit dem Jahr 2000 um mehr als 20 Prozent, nur die Städte Kiel und Flensburg meldeten eine deutlich gestiegene Zahl an Neugeborenen. Trotz einer leichten Steigerung der absoluten Zahl an Hausgeburten ist dieser Bereich bezogen auf die Gesamtzahl der in Schleswig-Holstein geborenen Kinder sehr gering – er liegt bei unter einem Prozent.
Mit der Schließung der Geburtshilfe auf Sylt wurde erstmals ein sogenanntes Boarding von schwangeren Frauen an einer Klinik mit einer hauptamtlichen geburtshilflichen Abteilung 19

ermöglicht. Hierbei können Schwangere für einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in einer kliniknahen Unterkunft wohnen, teilweise sogar mit ihrem Partner und eventuell bereits vorhandenen Kindern. In Flensburg und in Husum werden die Kosten für das Boarding der Bewohner der Inseln Sylt und Föhr sowie der Halligen von den Krankenkassen übernommen. In Flensburg wurde zudem mit Investitionsmitteln des Landes eine entsprechende Immobilie hergerichtet. Mittlerweile bietet auch das Westküstenklinikum Heide ein Boarding an. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das kostenloses Boarding anbietet.
Die Flächenländer bräuchten „dringend mehr Freiheit und Flexibilität für regionale Versorgungslösungen“, heißt es in dem Bericht. Das starre Recht des SGB V, das Vertragsarztrecht und nicht zuletzt das Krankenhausentgeltrecht müssten dieses im Rahmen von Modellvorhaben oder regionalen Lösungen zu Sicherstellung der Versorgung ermöglichen. „Dieses muss im Rahmen von landesgesetzlichen Regelungen ermöglicht werden“, so die Kernaussage.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 20
Reihenfolge der Beratung der 52. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 27. Oktober 2021 37 Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt 60 10:00 24 Zukunft der Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein 30 11:00 3 Entwurf eines Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und zum 30 11:30 Opferschutz in Schleswig-Holstein 20 Weiterentwicklung des Gänsemanagements in Schleswig-Holstein 30 12:00
15 Studentischer Wohnraum in Schleswig-Holstein 30 15:00 18 Entwurf einer Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan 60 15:30 Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 17 Besser Leben retten – Digitalisierung auch im Notfall sinnvoll 30 16:30 nutzen Donnerstag, 28. Oktober 2021 1 Regierungserklärung zu „Schleswig-Holsteins Perspektiven im 120 10:00 Chancenraum Ostsee für Wohlstand, Klimaschutz und Innovationen" 10 Besetzung der Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des 0 12:00 Oberlandesgerichts bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig 11 Wahl eines Mitgliedes des Parlamentarischen Kontrollgremiums 0 12:00 12 Wahl eines Mitgliedes des Gremiums nach § 8a Abs. 3 0 12:00 Landesministergesetz 13 Ersatzwahl für Mitglieder der G 10-Kommission gemäß §26a Abs. 2 des 0 12:00 Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein 14 Wiederwahl des Landesbeauftragten für politische Bildung 0 12:00 14A Wahl der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des 0 12:00 Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein 16 Mündlicher Bericht zu den Ergebnissen des Kulturdialogs in Schleswig- 30 12:00 Holstein
39+40 Berichte zu Minderheiten- bzw. Volksgruppenpolitik und 35 15:00 +41 Regionalsprachen 22+25 Antigentests müssen kostenfrei bleiben und 37 15:35 Kostenlose Corona-Tests für alle Studenten – Hochschulen sind keine Freizeiteinrichtungen 30 Schlaganfallversorgung schnell und qualitativ hochwertig sicherstellen 30 16:12 35 Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes 30 16:42 Freitag, 29. Oktober 2021 29 Voller Einsatz beim Breitbandausbau – „Graue Flecken“ beseitigen 30 10:00 19 Technologieoffenheit in der Verkehrspolitik realisieren - 34 10:30 synthetische Kraftstoffe stärker berücksichtigen 27+31 Europäische Energieversorgung sicherstellen - 34 11:04 Zertifizierungsverfahren für Nord Stream 2 beschleunigen und Umsetzung der Beschlüsse der Digitalen 30. Ostseeparlamentarierkonferenz 2021 28+32 Maritime Tradition Schleswig-Holsteins bewahren - Strukturwandel in der 34 11:38 Ostseefischerei aktiv mitgestalten und Bericht zu der Situation der Dorschbestände in der Ostsee 33 Fernzuganbindung in Schleswig-Holstein sicherstellen 30 12:12 34 Tätigkeit des Petitionsausschusses 5 12:42 21
in der Zeit vom 01.04.2021 bis 30.06.2021 38+43 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2020/21 und 32 12:47 Mündlicher Bericht zur Personalversorgung der Grundschulen 42 Umsetzung des § 6a Volksabstimmungsgesetz 30 13:19 36 Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein 30 13:49



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 5 Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 6 Entwurf eines Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Besteuerung von Online-Casinospielen 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizgesetzes und anderer Gesetze 8 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen in Schleswig-Holstein 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte 26 Quo vadis Schleswig-Holstein-Tourismus?



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
2 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein 4 Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen b) Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene 21 Anpassung der Vergütung für Lehraufträge an den schleswig-holsteinischen Hochschulen 23 Institutionalisierte Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen zur Erziehung