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27.10.21
13:10 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Resozialisierung und zum Opferschutz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 3 – Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und Pressesprecherin zum Opferschutz in Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 322.21 / 27.10.2021


Gelungene Resozialisierung schafft Sicherheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
die starke Betonung des Resozialisierungsansatzes beim Strafvollzug im Jamaika-Koali- tionsvertrag war uns Grünen ein besonders wichtiges Anliegen. Der Koalitionsvertrag un- terstreicht, dass zum Erreichen des Ziels eine durchgehende Betreuung der haftentlas- senen Menschen zu gewährleisten ist. Das erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwi- schen staatlichen Institutionen und freien Trägern. Dafür nahmen wir ausdrücklich die Schaffung eines Resozialisierungsgesetzes ins Blickfeld.
Heute verabschieden wir dieses Gesetz, das den im Koalitionsvertrag niedergelegten Grundgedanken einer intensiven Kooperation aller staatlichen Institutionen und freien Träger beim Übergangsmanagement und bei der Rückfallvermeidung nach der Haft durchdekliniert und auf eine tragfähige, gesetzliche Grundlage stellt. Besonders zu be- grüßen ist, dass der Gesetzesentwurf auch die Perspektive der Kriminalitätsopfer aus- drücklich einbezieht.
Auch der Aspekt des Datenschutzes ist im besonders sensiblen Bereich der engen Zu- sammenarbeit von staatlichen Strafvollzugsbehörden und freien, also privaten Akteuren ausführlich und angemessen geregelt. Sehr gut ist ebenfalls, dass durch das Gesetz aus- drücklich die kriminologische Forschung einbezogen wird, um die Wirksamkeit des Straf- vollzuges und der ambulanten Resozialisierungsleistungen kontinuierlich und dauerhaft zu überprüfen. Ursprünglich war im Koalitionsvertrag vorgesehen, einen gemeinsamen kriminologischen Dienst mit Hamburg einzurichten, um die Wirksamkeit des Strafvollzu- ges zu überprüfen. Leider konnten wir bislang Hamburg nicht für eine solche Zusammen- arbeit gewinnen. Dann machen wir es jetzt also selber.
Wir sind allen beteiligten Mitarbeiter*innen des Justizministeriums außerordentlich Seite 1 von 2 dankbar für die Vorlage des Gesetzesentwurfs, der im Rahmen der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss weitestgehende Anerkennung gefunden hat. Gerade auch durch die freien Träger in der Reso-Arbeit.
Gleichermaßen hat der nun vorliegende Gesetzentwurf auch in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses einstimmig die Zustimmung von allen Fraktionen erhal- ten. Das zeigt, wie sehr auch die demokratischen Fraktionen im Landtag der sehr sinn- vollen Tradition der starken Resozialisierungsarbeit in Schleswig-Holstein verbunden sind.
Haftvermeidung und effektive Bekämpfung von Drehtüreffekten ist dabei hocheffektive Präventionsarbeit. Sie schützt die Gesellschaft deutlich besser als wegschließender Ver- wahrvollzug und kalte Entlassung aus dem Gefängnis. Und sie spart teure Haftplätze. Schon heute ist Schleswig-Holstein in Bezug auf die sogenannte Gefangenenrate, also wie viele Menschen bezogen auf 100.000 Einwohner*innen sich in Strafhaft befinden, europaweit ein Musterland. In unserem Land sind es 38 Personen, im Bundesdurch- schnitt fast doppelt so viele, nämlich 69, in den USA – zum Vergleich – über 639.
Gelungene Resozialisierung und Haftvermeidung schaffen also nicht nur mehr Sicher- heit, sondern sparen auch hohe Kosten ein. Was – liebe Finanzministerin Monika Heinold – kann man sich mehr wünschen?
Ein kleiner Wermutstropfen ist allerdings auch bei diesem Gesetz dabei: die Einführung einer Fachaufsicht für die Bewährungshilfe, angesiedelt beim Justizministerium. Das ist beim Berufsverband der Bewährungshelfer*innen sehr sauer aufgestoßen. Ich gebe zu, dass ich anfangs durchaus Sympathien für den bisherigen Zustand hatte. Bislang liegt die Fachaufsicht der Bewährungshilfe bei sogenannten Richterlichen Referent*innen in den vier Landgerichtsbezirken. Letztlich hat mich aber der Gedanke überzeugt, dass es sinnvoller ist, dass die Bewährungshilfe durch Fachleute der gleichen Profession beauf- sichtigt wird, wie es übrigens in allen anderen Bundesländern auch der Fall ist. Ich hoffe stark, dass der Verband im Verlauf der Gesetzesumsetzung doch mit dieser neuen Struk- tur seinen Frieden machen kann. Letztlich werden sich die vier neu zu besetzenden Stel- len ja auch aus ihrem Berufsfeld heraus rekrutieren.
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