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10.11.21
16:23 Uhr
SPD

Thomas Rother & Kai Vogel: Jamaika verweigert Beitrag zur Verkehrssicherheit

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 1 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #255 – 10. November 2021
Thomas Rother & Kai Vogel Jamaika verweigert Beitrag zur Verkehrssicherheit Die SPD-Landtagsfraktion bedauert, dass Jamaika sich in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses nicht dazu durchringen konnte, die Verkehrssicherheit in Schleswig - Holstein zu stärken. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher, Kai Vogel und der innenpolitische Sprecher, Thomas Rother: "Section Control kann die Verkehrssicherheit deutlich steigern. Warum sollte in Schleswig - Holstein nicht das funktionieren, was in Niedersachsen seit Jahren erfolgreich ist? Jamaika ignoriert damit die Forderungen vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat und schiebt das Ziel der Vision Zero, bei dem es keine Verkehrstotem mehr geben soll, weiter vor sich her. Abschnittskontrollen sind eine innovative Verkehrstechnik, doch Jamaika verweigert diese leider weiterhin.“
Hintergrund Bei einer abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle werden durch eine stationäre An- lage die Kennzeichen sämtlicher Kraftfahrzeuge sowohl beim Einfahren in den überwachten Streckenabschnitt als auch beim Verlassen des überwachten Streckenabschnitts erfasst, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist. Das bei der Einfahrt in den überwachten Streckenabschnitt aufgenommene erste Foto vom Fahrzeugheck wird automatisiert ausgelesen und in einen so genannten Hashwert verschlüsselt, der zusammen mit einem Zeitstempel der Fahrzeugidentifizierung dient. Bei der Ausfahrt aus dem überwachten Streckenabschnitt wird ein zweites Heckfoto erstellt. Danach wird durch den Abgleich der Hashwerte und Zeitstempel die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Ergibt sich dabei eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, löst die zentrale Anlagensteuerung eine „Verstoßkamera“ aus. Es werden dann zwei weitere Fotos gefertigt, ein Frontbild zur Fahrererkennung und eine Heckaufnahme zum Nachweis gegebenenfalls am Fahrzeug verwendeter unterschiedlicher Kennzeichen. Der aus den verschlüsselten Daten gewonnene Vorfalldatensatz kann anschließend über einen gesicherten Zugang abgerufen werden. Ist kein Abgleich möglich oder liegt die berechnete Durchschnittsgeschwindigkeit unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, werden die erfassten Datensätze automatisch in kürzester Zeit gelöscht. In einem Pilotprojekt hatte das Land Niedersachsen eine abschnittsbezogene Geschwindig - keitskontrolle im Raum Hannover durchgeführt. Mit Beschluss des VG Hannover vom 12.03.2019 wurde dem Betreiber der Anlage, der Polizeidirektion Hannover, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, Kennzeichen von Kraftfahrzeugen mittels abschnittsbezogener Geschwindigkeitskontrolle zu erfassen. Für den damit verbundenen Eingriff in das Recht auf
1 informationelle Selbstbestimmung fehle die erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Daraufhin wurde die Anlage außer Betrieb gesetzt. Am 24.05.2019 ist § 32 VII NdsPOG (NdsGVBl. 2019, 88) in Kraft getreten. Mit Urteil des OVG Lüneburg vom 13.11.2019 und Beschluss des BVerwG vom 31.07.2020 wurde diese gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (höchst-)richterlich bestätigt.
i.V. Felix Deutschmann



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