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16.12.21
16:37 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 23+37: Es braucht mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 16. Dezember 2021
Wolfgang Baasch Es braucht mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung TOP 23+37: Verlängerung des Fonds für Barrierefreiheit und Fokus-Landesaktionsplan 2022 (Drs. 19/3477, 19/3432(neu)) „„Wir werden im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention den entsprechenden Landesaktionsplan konsequent weiterentwickeln und den Fonds für Barrierefreiheit fortführen.“ Dies ist ein Zitat aus dem im Moment in der Diskussion befindlichen Zukunftsprogramm der SPD Schleswig-Holstein – sozial, digital, klimaneutral. Dieses Zitat macht aber auch deutlich, dass für eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung nach dem 08. Mai die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft höchste Priorität hat. Dabei gilt, die Belange von Menschen mit Behinderungen müssen von allen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern konsequent berücksichtigt und mitgedacht werden. Es zeigt sich, dass staatliches und behördliches Handeln immer gut funktioniert und zu mehr Teilhabe und Partizipation führt, wo Menschen mit Behinderung von Anfang an in die jeweiligen Planungen und Aktivitäten einbezogen wurden. Darum muss das Motto „nicht ohne uns über uns!“ die Leitlinie sein bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Es braucht mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Es gilt die Potentiale der Menschen mit Behinderung für den Arbeitsmarkt zu erschließen. Das bedeutet: Ausbildungsplätze, eine gezielte Qualifikation von Betroffenen und eine Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, um qualifizierte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Ziel muss es sein, die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu stärken. Dazu bedarf es Beratung und gezielte Unterstützung zum Beispiel auch durch ein verstärktes Angebot in Integrationsbetrieben. In Schleswig-Holstein sind im November 2021 - 4.907 Menschen mit Behinderung als arbeitslos gemeldet. Von diesen Personen haben 53,8 Prozent eine abgeschlossene Berufsausbildung. Hier gilt es auch die Unternehmen zu motivieren, sich diesem Personenkreis zu erschließen. Denn Fachkräfte werden ja dringend gesucht. Eine erstaunliche Auskunft gibt allerdings der Bericht der Landesregierung. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus wird im Bericht der Landesregierung mit drei Zielen und sechs Maßnahmen zur Umsetzung der UN-

1 Behindertenrechtskonvention aufgelistet. Dabei ist allerdings kein Einziges, das sich mit dem Thema Arbeitsmarkt bzw. Qualifizierungsförderung auseinandersetzt. Der Arbeitsminister, der auch die Berufliche Bildung verantwortet, scheint kein Interesse an diesen Personenkreis zu haben. Arbeitsmarktmaßnahmen finden wir dann im Ministerium für Soziales wieder. Wir müssen Barrieren für den Zugang zum Arbeitsmarkt konsequent abbauen. Allerdings bekommen wir Hinweise, dass Barrieren gerade wieder aufgebaut werden. Es kommt nämlich zu Leistungskürzungen im Bereich des Integrationsamtes. Hier kommt es gerade im Bereich der Gebärdensprachdolmetschung zu Verwerfungen, weil die Kostenübernahme in Frage gestellt wird oder nicht ausreichend ist bzw. in viel stärkerem Umfang auf den Vorgang des Online- Dolmetschens gesetzt wird. Dies schränkt die Teilhabe am Arbeitsleben von Gehörlosen bzw. hörbehinderten Menschen erheblich ein. Die Menschen haben Angst, ihre Arbeit zu verlieren. Sie sind teilweise verzweifelt. So kann man mit den Menschen nicht umgehen. Eine dritte Anmerkung gilt dem Entwurf der Landesverordnung zum Rahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe. Ein Rahmenvertrag, der vor allem in den Wohnangeboten und bei den Werkstätten für Menschen mit Behinderung für mehr Sicherheit sorgen soll. Aber auch hier steht augenscheinlich die Steuerung der Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe im Vordergrund der Diskussion. Im Rahmen der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention sollten aber die Förderung der Selbstbestimmung und die Unterstützung der Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen.
Menschen mit Behinderung dürfen nicht an den Rand gedrängt werden und schon gar nicht durch strukturelle Barrieren in der Gesellschaft benachteiligt werden. Der Fokus- Landesaktionsplan soll gern in den Sozialausschuss überwiesen werden, um weiter darüber zu reden. Und die finanziellen Weichen für den Fonds für Barrierefreiheit wurden gestern mit dem Haushalt schon gestellt. Dem Antrag können wir zustimmen.“



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