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19.01.22
13:38 Uhr
Landtag

Landesbeauftragte: Inklusion in der Schule verschlechtert Abschlussquote nicht!

Nr. 2 / 19. Januar 2022
Landesbeauftragte: Inklusion in der Schule verschlechtert die Abschlussquote nicht!
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries reagiert auf Äußerungen der Bildungsministerin Karin Prien: „Die vermeintlich niedrigere Quote von qualifizierten Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein macht nur die Bildungsmisere für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sichtbar.“
Die Bildungsministerin stellte am vergangenen Montag den Bildungsbericht für Schleswig-Holstein im Spiegel der nationalen Bildungsberichterstattung des Jahres 2020 vor. Der Bildungsbericht zeigt, dass es überdurchschnittlich viele Jugendliche nicht schaffen, die Schule mit einem Abschluss zu beenden. Demnach ging 2019 jeder Zehnte in Schleswig-Holstein ohne einen Abschluss von der Schule. Der bundesweite Durchschnitt lag bei 7%. Darüber hinaus schaffen es nur knapp ein Drittel der Jugendlichen in berufsvorbereitenden Maßnahmen oder im Übergangssektor ihren Schulabschluss nachzuholen. In einem Bericht der Kieler Nachrichten vom 18.01.2022 begründet die Bildungsministerin diese Abweichung gegenüber dem Bundesschnitt mit der hohen Inklusionsquote im Land. Tatsächlich hat sich nach dem Bildungsbericht an der prozentualen Höhe von Abgängern ohne Abschluss in den vergangenen 10 Jahren jedoch kaum etwas verändert. „Durch die Veränderung des Schulsystems wird nur sichtbarer, was vorher durch exklusive Bildung verdeckt blieb. Allerdings werden damit die Inklusionsbemühungen der letzten Jahre in Frage gestellt“, äußert sich Pries daher kritisch zu der Erklärung der Ministerin.
Zunächst ist es im deutschen Bildungssystem vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulpflicht in Förderschulen oder inklusiv unter Förderbedingungen absolvieren, dafür keine Anerkennung in Form eines qualifizierten Abschlusses erhalten. Diese formale Ungleichbehandlung führt wesentlich dazu, dass der gesamte Personenkreis unter die genannte Quote fällt. „Zum einen müssen Bildungsanstrengungen im Förderbereich anerkannt werden und das Ziel, einen Abschluss im Sekundarsystem zu erreichen muss energischer verfolgt werden,“ sagt Pries. Weiter gibt es praktische Hindernisse, die einem Schulabschluss im Wege stehen. Für viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf fällt der Schulbesuch aus, wenn die Schulbegleitung nicht kommt. Das System der Schulbegleitung und der Übergangssysteme zwischen Schulen bedarf einer Anpassung. „Schülerinnen und Schüler müssen ihrer Schulpflicht auch dann nachkommen können, wenn die Schulbegleitung ausfällt“, so die Landesbeauftragte.
Die Ausbildung für alle Lehrkraftanwärterinnen und –anwärter sollte verpflichtende sonderpädagogische Module beinhalten. Auch eine Ausweitung der
Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Die Beauftragte im Internet: Link zur Internetpräsentation sonderpädagogischen Expertise in den Grundschulen und weiterführenden Schulen muss erfolgen. „Inklusion in den Schulen ist gut und richtig. Die Umsetzung aber darf Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht zu Bildungsverlierern machen. Das muss auf jeden Fall verhindert werden“, so die Landesbeauftragte.
Die Landesbeauftragte wird den Prozess der Ausgestaltung des inklusiven Schulsystems weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Die Beauftragte im Internet: Link zur Internetpräsentation