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26.01.22
12:35 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 12+16: Dieser Gesetzentwurf dokumentiert ein gebrochenes Versprechen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. Januar 2022
Beate Raudies: Dieser Gesetzentwurf dokumentiert ein gebrochenes Versprechen TOP 12+16: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie Antrag Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen (Drs. 19/3557, 19/3461) „Die Koalition feiert sich heute erneut für eine Selbstverständlichkeit, nämlich für die schnelle Übernahme eines Tarifabschlusses auf die Landesbeamt*innen. Das war jahrelang nicht so selbstverständlich, und alle Parteien, in allen Landes- und Bundesregierungen waren dafür verantwortlich. Also sparen wir uns die gegenseitigen Vorwürfe. Und ich darf an dieser Stelle sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf mittragen… Dieser Gesetzentwurf dokumentiert aber auch ein gebrochenes Versprechen. Ein Versprechen, dass die Landesregierung ihren Bediensteten sogar schriftlich gegeben hat. In der „Verständigung zur Verbesserung der Besoldungsstruktur“ vom 25. November 2019 zwischen der Landesregierung und den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden wurde die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des nächsten Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen schriftlich zugesagt. Ein Versprechen, auf das sich alle Landesbediensteten verlassen haben. Ein Versprechen, dass die Landesregierung jetzt bricht. Und damit erneut diejenigen vor den Kopf stößt, die in der Vergangenheit ihren Beitrag für unser Land geleistet haben, für die Polizeibeamt*innen und Feuerwehrleute, die auf der Straße ihre Knochen hingehalten haben und viele andere Versorgungsempfänger*innen. Denn mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Inhalte des Tarifvertrages über eine einmalige Corona-Sonderzahlung zwar auf die aktiven Landesbeamt*innen übertragen, aber die Versorgungsempfänger*innen sollen die steuerfreie Einmalzahlung nicht erhalten. Warum verweigern Sie unsern Pensionär*innen diese Einmalzahlung, Frau Finanzministerin? Ist das die Wertschätzung, von der hier immer die Rede ist? Ist das Respekt vor einer Lebensleistung? Denn es ist ja nicht das erste Mal: Schon bei der Tarifübernahme in 2019 gingen die Pensionär*innen leer aus. Damals scheiterte es an den Kosten von 2 Mio. €. Diesmal erklärt die Landesregierung einfach, die in 2019 getroffene Vereinbarung solle sich nur auf die jährlichen Anpassungen beziehen, nicht aber auf andere Komponenten der Tarifeinigung. Kein Wunder, dass die Betroffenen sich veräppelt fühlen und diese Haltung der Landesregierung als fehlende Wertschätzung empfinden.

1 Der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ ist elementar für die Teilhabe der Beamt*innen an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Beamt*innen können keine Verhandlungen über ihre Besoldung führen und nicht mit Streiks drohen. Deshalb ist das Prinzip so wichtig. Und die Landesregierung bricht erneut mit diesem Prinzip. Im Ergebnis erhalten unsere Versorgungsempfänger*innen bei stark steigenden Preisen für 14 Monate keinen Ausgleich. Sie müssen bis Dezember auf eine Anpassung der Versorgung warten, denn die Einmalzahlung für die aktiven Beschäftigten ist ja gerade der Ausgleich für die ausbleibende Anpassung der Bezüge. Nicht mal den Hinweis des DGB und anderer Gewerkschaften, die Einmalzahlung könnte auch in zu versteuernder Form und entsprechend dem individuell erworbenen Ruhegehaltssatz erfolgen, hat die Landesregierung aufgenommen. Damit würde eine deutliche Differenzierung zur steuerfreien Einmalzahlung für die aktiven Beschäftigten vorgenommen werden, und es wäre mehr als eine symbolische Geste in Richtung Pensionär*innen. Die Landesregierung hat die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses versprochen. Diesem Versprechen wird sie mit diesem Gesetzentwurf nicht gerecht. Für unsere Versorgungsempfänger*innen gibt es - mal wieder - nur warme Worte.“



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