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26.01.22
16:48 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 2 u.a. "Gesetzentwürfe zum Glücksspiel"

26.01.2022 | Recht
Jan Marcus Rossa zu TOP 2 u.a. "Gesetzentwürfe zum Glücksspiel" In seiner Rede zu TOP 2+3+7 (Gesetzentwürfe zu Online-Casinospielen, Neuregulierung des Glücksspielwesens und Spielhallengesetz) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Mit der heutigen Debatte und der Verabschiedung des Gesetzes zur Besteuerung von Online-Casinospielen, des Spielhallengesetzes und des Ausführungsgesetzes findet ein Vorhaben der Jamaika-Koalition jedenfalls gesetzgeberisch einen außerordentlich erfolgreichen Abschluss, den wir so nicht vorhergesehen haben. Wir haben gemeinsam unter Beteiligung des SSW viel mehr erreicht in der Legislaturperiode, als wir für möglich gehalten haben.
Damals im Frühling 2017 war unser gemeinsames Ziel, dem zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und so einen Prozess in Gang zu setzen, um gemeinsam mit einigen wenigen Ländern eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die eine tragfähige, europarechtskonforme Lösung für den gesamten Bereich der Sportwetten, einschließlich des Online-Casinospiels sowie des Pokerspiels, bietet. Unser erklärtes Ziel war, dass wir länderübergreifend ein Regelungswerk formulieren, das sich weitgehend an unserem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz orientieren würde.
Wir haben in den vergangenen vier Jahren viel mehr erreicht, als wir damals vor beinahe fünf Jahren zu hoffen wagten. Wir haben heute einen Glücksspielstaatsvertrag, der in allen 16 Bundesländern Anwendung findet. Es ist gegen den entschiedenen und beharrlichen Widerstand einiger Bundesländer gelungen, dass wir am Ende ein bundesweit einheitliches Regelungswerk geschaffen haben, mit dem nun auch das Online- Glücksspiel deutschlandweit zugelassen ist und damit illegalen Anbietern ein legales Konkurrenzprodukt entgegengesetzt werden kann. Erst mit der Legalisierung des Online-Glücksspiels ist es möglich geworden, auch in diesem Bereich Spielerschutz und Suchtprävention zu ermöglichen. Bei ill l A b ib di S h h i i h D hli h illegalen Angeboten gibt es diese Schutzmechanismen nicht. Das schlichte Verbot von Online-Glücksspiel beseitigt die Risiken und Gefahren, die mit dem Glücksspiel verbunden sind, keineswegs. Es findet nur keine staatliche Kontrolle statt.
Aus illegalem Glücksspiel generiert der Staat in der Regel auch keine Einnahmen, die dann verwendet werden können, um Prävention, Verbraucherschutz, Breitensport und Gemeinnützigkeit zu stärken. Die finanziellen Mittel, die das Land Schleswig-Holstein hier bereitstellen wird, sind immens: Mindestens zehn Millionen Euro erhält der Landessportverband, 800.000 Euro stehen für außerschulischen Sport und weitere 200.000 Euro für außerunterrichtlichen Schulsport zur Verfügung. Auch hier haben wir selbstverständlich unseren Koalitionsvertrag übererfüllt.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz besonders bei meinen Mitstreitern, Hans-Jörn Arp, Lasse Petersdotter, Lars Harms und für die Landesregierung Dirk Schrödter  bedanken. Ohne das vertrauensvolle Zusammenwirken hätten wir diese Erfolge bei der Glücksspielregulierung nicht erreichen können. Und mein besonderer Dank gilt auch meinem Parteifreund Wolfgang Kubicki, der mit seiner Initiative für ein Schleswig-Holsteinisches Glücksspielgesetz letztlich den Grundstein für den heutigen Staatsvertrag gelegt hat.
Ich hoffe, dass sich bei aller Kritik auch bei der SPD die Erkenntnis durchsetzen wird, dass Verbote allein keine Probleme lösen können. Das hat uns schon die Prohibition gelehrt und im Glücksspiel gilt nichts anderes. Nur mit der Legalisierung können Risiken und Gefahren effektiv bekämpft werden. Das gilt für den Alkoholkonsum wie auch für das Glücksspiel.
Und gestatten Sie mir am Ende eine persönliche Bemerkung zu dem Thema: Ich persönlich mag kein Glücksspiel und ich sehe auch die Gefahren, die mit dem Glücksspiel verbunden sind. Aber die Tatsache, dass eine wirksame Kontrolle des Glücksspielmarktes und damit ein Spielerschutz und eine Suchprävention nur in einem regulierten Markt möglich sind, waren für mich Antrieb genug, an diesem Projekt mitzuwirken. Mein Wunsch für die Zukunft ist, dass der Staat seinen ordnungspolitischen Aufgaben in der Weise nachkommen wird, wie wir alle das im Glücksspielstaatsvertrag und den begleitenden Gesetzen geregelt haben.“    
 
 
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort



Jan Marcus Rossa
Sprecher für Innen, Recht, Migration, Medien, Wohnungsbau, Religion und Extremismus/Verfassungsschutz


Kontakt:
Eva Grimminger, v.i.S.d.P.
Pressesprecherin

Tel.: 0431 988 1488
fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de