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26.01.22
17:29 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zum Kommunalabgabengesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 8 – Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Pressesprecherin Landes Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Ines Strehlau: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 016.22 / 26.01.2022

Wir kümmern uns um die Kommunen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der vorliegende Gesetzentwurf regelt verschiedene Bereiche des kommunalen Abgaben- rechts. Er erweitert die Spielräume bei der Gewährung von Gebührenermäßigungen für das Gemeinwohl. Er mindert die Verluste der Kommunen bei Wirtschaftsgütern, die vor Ende der Abschreibungszeiten abgängig sind. Er schafft für die Kommunen die Möglich- keit, eine Kurabgabe entweder von Übernachtungsgästen oder/und beispielsweise von Tagesgästen zu erheben, die Einrichtungen des Ortes nutzen.
Und er schafft weitere Spielräume bei den Straßenausbaubeiträgen. Das ist ja weiterhin ein heiß diskutiertes Thema, zumindest in den Gemeinden, in denen sie noch erhoben werden. Wir haben mit der Jamaika-Koalition den Kommunen freigestellt, ob sie Straßen- ausbaubeiträge erheben oder nicht. Außerdem haben wir den Kommunen über das Fi- nanzausgleichsgesetz viele Millionen Euro zusätzlich für Infrastruktur und Straßenbau zur Verfügung gestellt. Die Ministerin hat die Zahlen genannt. Der Finanzausgleich wurde insgesamt in dieser Wahlperiode noch einmal deutlich aufgestockt.
Und auch in der Corona-Pandemie haben wir die Kommunen durch die Kompensation reduzierter Gewerbesteuereinnahmen effektiv unterstützt. In einigen Kommunen wurden sie sogar überkompensiert. Wir unterstützen unsere Kommunen, damit sie ihre wichtigen Aufgaben auch finanzieren können. Sie haben in einer Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden aus dem September 2020 unterzeichnet, dass sie „vor dem Hintergrund der Gesamtvereinbarung aus Anlass der Aufhebung der Pflicht, Straßenausbaubeiträge zu erheben, keine weiteren finanziellen Forderungen erheben“ werden.
Die Kommunen erkennen also an, dass das Land viel Geld in den kommunalen Topf getan hat. Die Jamaika-Koalition kümmert sich um die Kommunen. Inzwischen haben mehr als 80 Prozent die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Es gibt also nur noch relativ Seite 1 von 2 wenige Kommunen, wo die Anlieger*innen noch einen Eigenanteil zahlen müssen.
Aber es gibt sie noch. Um diesen Kommunen größere Spielräume bei der Senkung des Eigenteils der Anlieger*innen zu ermöglichen, schaffen wir die Möglichkeit, die Straßen- ausbaukosten durch einen Eigenanteil der Kommunen vorzuentlasten.
Uns Grünen war es wichtig, dass dieser kommunale Eigenanteil für alle Straßenausbau- projekte in einer Kommune gleich ist. Um das zu gewährleisten, muss dieser kommunale Eigenanteil in einer Satzung festgeschrieben werden. Das ist neu gegenüber dem 1. Ent- wurf der Landesregierung. Wir wollen damit Willkür vermeiden. Es kann nicht sein, dass die Kommune bei Straße A die Bausumme um 30 Prozent reduziert und bei Straße B dann nur um 10 Prozent. Da schaffen wir durch das Satzungserfordernis Planungssicher- heit für Anlieger*innen und Kommunen.
Das Thema wird den Landtag sicher auch in der kommenden Wahlperiode beschäftigen, wenn ich die aktuelle Berichterstattung so verfolge. Wir gehen jetzt in die Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss. Ich bin gespannt auf die Stellungnahmen.
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