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27.01.22
16:05 Uhr
SPD

Dr. Heiner Dunckel zu TOP 4+5: Bei der Novellierung des Hochschulgesetzes ist noch deutlich Luft nach oben!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 27. Januar 2022
Dr. Heiner Dunckel: Bei der Novellierung des Hochschulgesetzes ist noch deutlich Luft nach oben! TOP 4+5: Gesetzentwürfe über die Hochschulen in Schleswig-Holstein „Die Novellierung des Hochschulgesetzes, die von der Mehrheit heute absehbar beschlossen wird, reiht sich ein in die Kette der vertanen Chancen dieser Koalition. Sie reiht sich auch ein in die lange Kette der Anhörungen, die pflichtgemäß durchgeführt werden, deren Ergebnisse aber größtenteils Schall und Rauch bleiben und eben nicht Einfluss in ein Gesetz nehmen. Nach Ihrem eigenen Bekunden ist diese Novelle kein großer Wurf, da sind wir uns einig. Trotzdem sind Sie – sehr verehrte Jamaika-Koalitionäre – mit der Novelle zufrieden. Wir allerdings nicht und viele andere auch nicht.
Mangelnde Autonomie, mangelnde Mitwirkung und Mitbestimmung, mangelnde finanzielle Ausstattung sind die Themen, die wir auch in der Anhörung gehört haben, die aber nicht ausreichend in der vorliegenden Novelle aufgenommen wurden. In der vorliegenden Novelle gibt es viele Präzisierungen und Erweiterungen, gegen die im Detail nichts zu sagen ist. Das Vorbereitungssemester, Regelungen für internationale Masterstudiengänge, die Übernahme ins Beamtenverhältnis für bestimmte Personen z.B. sind sicherlich vernünftig. Und wir werden sicherlich auch über den erweiterten Senat weiter reden müssen. Aber ich darf daran erinnern, dass es hier um die Frage der Mitwirkung aller Gruppen an Entscheidungen der Hochschule geht. Und hier ist noch deutlich Luft nach oben.
Lassen Sie auch mich noch einmal etwas zur Allianz zur Lehrkräftebildung sagen. Martin Habersaat hat bereits das Nötige zu dem unparlamentarischen Verfahren gesagt, durch eine kurzfristig eingebrachte Ausschussvorlage eine völlig neue Struktur zur Sicherung der Lehrkräftebildung einzubringen, mit der sich die Anzuhörenden gar nicht mehr auseinandersetzen konnten und die von ihnen auch nicht gefordert wurde. Eigentlich haben Sie das doch gar nicht nötig. Zu entschuldigen wäre das Vorgehen doch nur, wenn eine spontane Idee am Ende der Legislatur sich mit Zeidruck paart. Tatsächlich ist diese Allianz über eine längere Zeit und in vielen Gesprächen mit den Hochschulen vorbereitet worden – an uns und vielen anderen Gruppen vorbei. Man gewinnt den Eindruck, als gäbe es für die derzeitige


1 Koalition kein wichtigeres Thema als die unternehmerische Tätigkeit der Hochschulen und ihrer Mitglieder, auch wenn Sie das eine oder andere noch geändert haben. Hochschulen sind keine Unternehmen. Sie sind, größtenteils staatliche, Bildungseinrichtungen, die zunächst und vorrangig die Aufgabe haben, den Bedarf unserer Gesellschaft an akademisch qualifizierten Arbeitskräften wie Ärzt*innen, Lehrkräften, Jurist*innen, Ingenieur*innen u.v.m. sicherzustellen und Wissen für die Gesellschaft zu schaffen. Dazu brauchen die Hochschulen Eigenverantwortung, die aber nur dann funktionieren kann, wenn sie auf dem Grundsatz der Mitbestimmung basiert.
Wenn manche Damen und Herren, die an den Hochschulen Verantwortung tragen, in diesem Zusammenhang mit herablassendem Sarkasmus auf die 68er schauen, haben sie diese Rolle der Hochschulen in und für die Gesellschaft und damit auch ihre eigene Rolle nicht richtig verstanden. Dazu passt es ganz gut, dass Sie mit der Optionsregelung und der Innovationsklausel Unruhe, ja Ängste unter den Beschäftigten säen. Dies ließe sich ja ausräumen, wenn Sie in gleicher Weise u.a. die Gewerkschaften und Personalräte in Ihre Beratung einbezogen hätten. Haben Sie aber nicht, so die Kritik dieser und der von Ihnen vertretenen Beschäftigten. Die Fehleinschätzung der Koalition zeigt sich auch darin, dass sie nur eine ganz marginale Korrektur an der völlig verfehlten Neuregelung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats des UKSH vornimmt.
Der Entwurf der Regierung sah vor, dass sich die drei beteiligten Ministerien für Wissenschaft, Finanzen und Gesundheit jeweils durch externe Fachleute im Aufsichtsrat vertreten lassen, sogar im Vorsitz. Der Koalition genügt es jetzt, wenn wenigstens eines der Ministerien durch die Ministerin, den Minister oder durch eine Staatssekretärin bzw. einen Staatssekretär vertreten wird. Das ist die Flucht aus der Verantwortung. Das UKSH ist der größte Arbeitgeber in unserem Land, ist der wichtigste Träger der Intensivmedizin und ist der wichtigste Ort der praktischen Ausbildung unserer künftigen Mediziner*innen. Und ich darf nebenher erwähnen, dass sich das UKSH zu einem großen Teil aus Steuergeldern finanziert. Und deswegen ist es unerlässlich, dass alle drei Ministerien im Aufsichtsrat vertreten sind und das nicht einfach wegdelegieren. Die schriftliche und mündliche Anhörung des Bildungsausschusses hat viele Anregungen ergeben, die über den Gesetzentwurf der Landesregierung hinausreichen. Wir haben sehr bedenkenswerte Anregungen erhalten, die die Struktur und die Rechtsstellung des akademischen Mittelbaus betreffen. Wir haben diese nicht in unserem Änderungsantrag einbezogen, weil diese Anregungen noch nicht Gegenstand der Anhörung waren. Abgesehen davon, dass derartige Strukturfragen nur dann neu geregelt werden können, wenn sich daraus keine Anerkennungsprobleme gegenüber den anderen Bundesländern ergeben, müssen die Gewerkschaften und Verbände ausreichend Zeit haben, sich mit entsprechenden Vorschlägen



2 auseinanderzusetzen. Das kann also allenfalls ein Thema für die nächste Legislaturperiode sein.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung und die Änderungsvorschläge der Koalition gehen unserer Ansicht nach trotz einiger positiver Punkte nicht in die richtige Richtung. Wir werden den geänderten Gesetzentwurf der Landesregierung daher ablehnen. Aber die nächste HSG-Novelle kommt bestimmt! Mit noch mehr Entschiedenheit lehnen wir den Antrag der ehemaligen AfD-Fraktion ab, das Verhalten einer einzelnen Studierenden zum Gegenstand einer HSG-Novelle zu machen.“



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