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25.02.22
12:31 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 11: Sicherheit und Bevölkerungsschutz dürfen nicht am Geld scheitern

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 25. Februar 2022
Beate Raudies: Sicherheit und Bevölkerungsschutz dürfen nicht am Geld scheitern TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Sicherung von Helferinnen und Helfern unterhalb der Katastrophenschwelle (Helfergesetz) (Drs. 19/3609) „In der vergangenen Woche haben wir erneut erlebt, was der Klimawandel mit unserem Wetter macht. Sicher, auch früher gab es Orkane, auch in kurzen Zeitabständen, mit verheerenden Folgen. So wurde in der vergangenen Woche an die Sturmflut von 1962 erinnert, von der auch meine Heimatstadt Elmshorn schwer betroffen war.
spooky – am 16. Februar Sturmflutwarnung auf der NINA-App. Ich will die Gelegenheit nutzen, im Namen der SPD-Landtagsfraktion allen Einsatzkräften zu danken, die in den Sturmtagen überall im Land unterwegs waren, um zu retten, zu bergen und zu schützen. Und es ist gut, dass es mit diesem Gesetzentwurf nun ein Ende hat mit dem zweierlei Maß! Bisher haben ehrenamtliche HelferInnen von Freiwilliger Feuerwehr und Technischem Hilfswerk für Einsätze wie diesen einen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und Entgeltfortzahlung. Für die ehrenamtlichen Kräfte der Katastrophenschutzeinheiten gibt es ebenfalls eine Absicherung – aber nur im ausgewiesenen Katastrophenfall. Für alle anderen Fälle gilt: Werden die ehrenamtlichen Kräfte von ihren Arbeitsplätzen zum Einsatz gerufen oder brauchen nach einem nächtlichen Alarm am nächsten Morgen Erholungszeit, sind Freistellung und Entgeltfortzahlung Auslegungssache der alarmierenden Behörden. Für Ehrenamtliche wie Arbeitgeber immer aufs Neue ein Nervenkrieg und unzumutbar.
Alle Hilfsorganisationen haben bereits mehrfach auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam gemacht. Der Gesetzentwurf der Landesregierung findet daher unsere Unterstützung. Es stellt sich mir nur die Frage, warum es eigentlich so lang gedauert hat bis zur Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Aber wir schaffen es ja gerade noch in dieser Legislaturperiode… Die Lösung, die die Innenministerin uns vorschlägt, folgt dem Vorbild Bayerns. Das schleswig- holsteinische Katastrophenschutzgesetz wird ergänzt, so dass nun auch HelferInnen der freiwilligen und privaten Hilfsorganisationen einen Erstattungsanspruch erhalten, die zur Abwehr einer konkreten Gefahr durch eine schleswig-holsteinische Leitstelle oder auf Anforderung einer schleswig-holsteinischen Einsatzleitung oder Kommune alarmiert werden.

1 Und zwar voll umfänglich, also für Einsätze und Ausbildungsveranstaltungen sowie für sonstige Veranstaltungen auf besondere Anforderung. Besonders wichtig finde ich die Ausweitung auf die HelferInnen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV). Dies dokumentiert die Einbindung der PSNV in das Hilfesystem und ihre Bedeutung für die Bewältigung von kritischen Lebensereignissen und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene einerseits und für Einsatzkräfte andererseits. Nicht berücksichtigt werden auch weiterhin Ansprüche von Privatpersonen, die keiner Organisation angehören, die sogenannten ungebundenen SpontanhelferInnen.
Am Ende handelt es sich bei der Einbeziehung weiterer im Bevölkerungsschutz tätiger Personen in die Entschädigungsregelungen auch um eine Finanzierungsfrage. Dazu kennen Sie unsere Meinung: Sicherheit und Bevölkerungsschutz dürfen nicht am Geld scheitern. Das ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Insofern ist es gut, dass das Land Schleswig- Holstein den Großteil der zusätzlichen Ansprüche ausgleichen will. Bei den Kommunen landet nur ein kleiner Anteil…
Der wichtigste Pfeiler eines effektiven Bevölkerungsschutzsystems ist und bleibt ein starkes Ehrenamt. Angesichts der neuen Herausforderungen braucht es daher zusätzliche Aus- und Fortbildungsangebote für alle Trägerorganisationen des Katastrophenschutzes. Zudem sind Konzepte und Schulungen zur Einbindung von Gruppen spontaner HelferInnen zu entwickeln. Es braucht eine zentrale Schulungseinrichtung für den Katastrophenschutz – und wir werben weiterhin dafür, dass diese auf dem Gelände der ehemaligen Hindenburgkaserne in Neumünster angesiedelt wird, in der Nähe zu den Ausbildungszentren von THW und Zoll.
Die ehrenamtlichen HelferInnen der Freiwilligen Feuerwehren, der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen leisten einen unbezahlbaren Dienst für die Allgemeinheit und sind zentraler Bestandteil einer gut funktionierenden Gefahrenabwehr im Land. Und dennoch spüren wir auch hier den gesellschaftlichen Wandel: Die demographische Entwicklung, vielfältige Lebensweisen und sich verändernde Wertvorstellungen wirken sich auch auf das ehrenamtliche Engagement aus. Deshalb ist es wichtig, dass auch die nötige Unterstützung nicht zu kurz kommt. Wer sich freiwillig und unentgeltlich für die Gesellschaft einsetzt, muss dafür nicht nur Anerkennung, sondern auch eine angemessene Wertschätzung erhalten. Hegen und pflegen wir also unsere ehrenamtlichen HelferInnen, sie sind wichtig für das Gemeinwohl. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir heute einen großen Schritt.“



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