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25.02.22
15:42 Uhr
CDU

Hartmut Hamerich: TOP 18: Unterstützung für sichere, humanitäre und integrationsorientierte Flüchtlingspolitik

EU | 25.02.2022 | Nr. 72/22
Hartmut Hamerich: TOP 18: Unterstützung für sichere, humanitäre und integrationsorientierte Flüchtlingspolitik Reden zu Protokoll
Erneut beschäftigen wir uns in dieser Plenartagung mit humanitären Maßnahmen an den EU-Außengrenzen. Im Frühjahr letzten Jahres ging es im Kern um die bedrückend katastrophalen Bedingungen und Umstände der Flüchtlingslager in Griechenland und Bosnien-Herzegowina der Flüchtlinge im Mittelmeerraum. Heute geht es in erster Linie um die humanitäre Notlage der Flüchtlinge, die aus Belarus über Polen oder das Baltikum den Zugang zur Europäischen Union suchen. Grundsätzlich gibt es Parallelen zur humanitären Situation. Politisch ist es aber eine deutlich andere Situation, da hier durch den Diktator Lukaschenko mit menschlichen Schicksalen auf das Schlimmste agiert wird, um Unruhe und Spaltung innerhalb der EU zu provozieren. Dieses passt lückenlos in das Bild, das wir seit geraumer Zeit auch von Russland erleben.
Zu den vorliegenden Antrag der SPD deshalb drei Bemerkungen:
1. Es bleibt bei unseren Aussagen zum Bekenntnis der Humanität als eine Grundlage der europäischen Wertegemeinschaft. Wir unterstützen die Landesregierung beim Engagement für eine sichere, humanitäre und integrationsorientierte Flüchtlingspolitik. In diesem Sinne bekräftigen die von uns mitgetragenen Beschlüsse des Landtages vom September 2019 (Drs. 19/1735), September 2020 (Drs. 19/2437) und Februar 2021 (Drs.19/2817). Schleswig-Holstein ist und bleibt ein sicherer Hafen für Flüchtlinge. Wir unterstützen die Landesregierung bei ihrer humanitären Verantwortung Schutzsuchende aufzunehmen und die Chance auf ein sicheres Leben zu gewähren sowie in Notsituationen besonders human zu reagieren 2. Über Belarus läuft seit dem Frühsommer 2021 eine bewusste Steuerung einer Einreisewelle von Flüchtlingen aus dem Irak, Iran, Syrien, Afghanistan und Nordafrika. Es gab staatliche Einreisegenehmigungen - ein Visum zum Preis von 2500 Dollar - Onewayflüge mit staatlichen und gecharterten Maschinen von diversen Flughäfen des Vorderen Orients nach Minsk. Von Minsk werden die Flüchtlinge an die EU-Außengrenze der EU von Polen, Litauen und Lettland gebracht, damit sie irregulär in die EU einreisen können. Dabei sind die Menschen bei ihrem Marsch – teilweise Familien mit Kindern - unversorgt Wind und Wetter in den Wäldern ausgesetzt. Wir haben die furchtbaren Bilder der Medien noch vor Augen. Polen, Litauen und Lettland sahen sich plötzlich

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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de tausender unkontrollierter Einwanderer ausgesetzt und haben daraufhin die Grenzkontrollen ausgeweitet. Polen hat einen Zaun an seiner 400 km langen Außengrenze zu Belarus errichtet und ein Grenzschutzgebiet von 3 km Breite ausgerufen.
Die Europäische Kommission hat sich Ende Oktober 2021 klar positioniert. Die EU wird keine Versuche von Drittländern hinnehmen, Migranten für politische Zwecke zu instrumentalisieren. Dem Europäischen Rat wurde ein Beschlussvorschlag für Sofortmaßnahmen vorgelegt. Durch den EU-Rat wurde die Notfallklausel des Artikel 78, Absatz 3 über die Arbeitsweise der EU aktiviert (Com (2021)752). Diese Notfallklausel soll auf 6 Monate befristet sein. Sie regelt umfangreiche Details zur operativen Unterstützung durch EU-Einrichtungen, des Asylverfahrens, einer möglichen Rückführung und vieles mehr. Es handelt sich um komplexe Vorgänge und ein umfangreiches Dokument, welches nach unserer Ansicht nicht einfach abgelehnt werden kann. Es bedarf einer genaueren Betrachtung und sollte deshalb im Europaausschuss unter Beteiligung des Innen- und Rechtsauschusses mit Fachleuten unserer Regierung und gegebenenfalls weiteren Experten ausgiebig erörtert werden
3. Als weiterer oft diskutierter Punkt fordert der SPD-Antrag, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für eine grundlegende Reform des Europäischen Asylsystem einsetzen soll. Dass das bestehende Asylsystem der EU gescheitert ist, haben die letzten Jahre mehr als deutlich gemacht. Dieses ist sicher auch allen EU- Mitgliedsstaaten bewusst, auch wenn die Interessen deutlich unterschiedlich sind.
Aus diesem Grund hat die Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen einer allgemeineren Reform der Migrations- und Asylvorschriften am 23. September 2020 für die EU-Kommission ein neues Migrations- und Asylpaket vorgeschlagen. Dieser Vorschlag sieht einen neuen umfassenden gemeinsamen europäischen Rahmen für Migrations- und Asylmanagement vor. Er enthält zahlreiche neue Ideen und Gestaltungsvorschläge in der EU. Ich nenne nur schlagwortartig einige Punkte: ein neues Asylmanagement, die Einrichtung einer EU-Asylagentur, ein EU- einheitliches Identifizierungsverfahren, neue Asylverfahrensrichtlinien, die Harmonisierung der Anerkennungsrichtlinien, neue Regelungen für Migrationskrisen und vieles mehr.
Es lohnt sich die Ideen näher zu betrachten und dort mit konkreten Vorschlägen die Diskussion zu begleiten. Die Aufforderung an die Landesregierung nach einer neuen Reform des Asylrechts in der EU ist somit hinfällig. Der Prozess ist bereits angestoßen. Die große und spannende Frage in der EU ist, wie andere Mitgliedsstaaten mit den Vorschlägen umgehen. Deutschland hat angesichts seines humanitären Engagements in der Flüchtlings- und Asylpolitik in den letzten Jahren in Europa kein schlechtes Bild abgegeben.
Angesichts der Ausführungen beantrage ich die Überweisung des Antrages der SPD und des Alternativantrages des SSW federführend in den Europaausschuss und mitberatend in den Innen- und Rechtsausschuss.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de