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16.03.22
14:33 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zu Verfassungsbeschwerden

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 068.22 / 16.03.2022

Die Individualverfassungsbeschwerde führt zur Stärkung unseres Rechtsstaates
Zur heutigen (16. März 2022) Debatte im Innen- und Rechtsausschuss zu einem Gesetz zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden sagt der innen- und rechtspolitische Spre- cher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Ich hätte heute gerne dem Antrag des SSW zugestimmt. Die Verfassungsbeschwerde ist im Jamaika-Koalitionsvertrag aber nicht vorgesehen. Aus Koalitionsraison war mir eine Zustimmung zu diesem sinnvollen Antrag daher nicht möglich. Ich bin aber zuversichtlich, dass, wenn die Karten nach dem 8. Mai neu gemischt werden, wir auch in Schleswig- Holstein eine Individualverfassungsbeschwerde bekommen werden. Denn auch landes- spezifische Grundrechte wie zum Beispiel Minderheitenschutz, die Inklusion und die Di- gitalisierung müssen für Bürger*innen durchsetzbar sein.
Es gibt Rechte in unserer Landesverfassung, für die es keine Möglichkeit gibt, Verfas- sungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Denn dieses ist für rein landesspezifische Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte nicht zuständig. Damit die Bürger*innen von Schleswig-Holstein lückenlos ihre Rechte einfordern können, ist die Verfassungsbeschwerde notwendig. Sie ist auch kein Novum, sondern bereits in vielen anderen Bundesländern bewährte Praxis.
Anders als teilweise kolportiert, führt diese auch nicht zu einer Überlastung oder dem „Aufblähen“ unseres Landesverfassungsgericht. Denn eine mögliche Mehrbelastung ließe sich strukturiert begrenzen.
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