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24.03.22
13:42 Uhr
SPD

REDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN: Thomas Rother zu TOP 37: Ein einheitliches Management der Landesflotte bietet einige Vorteile

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. März 2022
Thomas Rother: Ein einheitliches Management der Landesflotte bietet einige Vorteile TOP 37: Flotte.SH – Synergien für eine gebündelte Landesflotte ergebnisoffen prüfen (Drs. 19/3727) „Manche Ideen begegnen einem alle paar Jahre wieder und sie sind es durchaus Wert, sie vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse neu zu bewerten. Eine solche wiederkehrende Idee ist das einheitliche Management einer Landes – Schiffs- und Bootsflotte. Der Landesrechnungshof hatte bereits 2001 Beschaffung, Instandhaltung und Betrieb von landeseigenen Wasserfahrzeugen für die Wasserschutzpolizei geprüft und diese Prüfung 2004 auf alle Bereiche der Landesverwaltung ausgeweitet. Federführend wurden im Innenministerium ein Bootskonzept und eine zentralisierte Aufgabenentwicklung geprüft. Weitere Prüfungen wie zur Frage der Fischereiaufsicht oder die so genannte Organisations- und Strukturanalyse der Wasserschutzpolizei folgten. Es wurde all’ die Jahre viel geprüft, aber wenig verändert.
Nun hat die Freie und Hansestadt Hamburg bereits seit 2017 die Behördenboote in der Flotte Hamburg vereint. Die Flotte Hamburg ist Eigentümerin dieser Wasserfahrzeuge und erzielt übergreifend Synergien, Effizienzgewinne und spart Kosten ein. Die Möglichkeit der Abschreibung führt zudem zu einer leichteren Finanzierung von Ersatzbauten. Die Dienstboote werden gegen ein jährliches Entgelt fest verchartert. Bei Werftaufenthalten werden adäquate Ersatzfahrzeuge gestellt. Dieses hamburgische Erfolgsmodell hat bereits vor gut einem Jahr niedersächsische FDP-Abgeordnete zu einer Kleinen Anfrage ermuntert, deren Fragen sich im Jamaika-Antrag wiederfinden. In Niedersachsen war man in den Antworten im Ergebnis eher skeptisch – die räumlichen Anforderungen von Flächen- und Stadtstaat sind unterschiedlich – die inhaltlichen ebenso wegen unterschiedlicher Aufgabenstellung.
In Schleswig-Holstein kommen unterschiedliche Eigentümerstrukturen hinzu – Hochschulen, Seemannsschule und Kommunen bzw. ihre Hafengesellschaften besitzen eigene Schiffe – den Bund haben Sie in Ihrem Antrag ja auch genannt. Und unsere besondere Besonderheit ist natürlich, dass es neben der Nordsee – schauen Sie mal aus dem Fenster – auch noch eine Ostsee gibt. Das sollte uns aber alles nicht daran hindern, die Dinge vor dem Hintergrund der

1 Hamburger Struktur zu überprüfen. Und wenn Sie selbstkritisch mit Ihrem Antrag gut 4,5 Jahre Ignoranz der Landesregierung gegenüber der Hamburger Regelung beklagen, können wir gar nicht dagegen sein.
Gefreut habe ich mich über die Formulierung in Ihrem Antrag zur Veränderung bei Vergabebedingungen und der regionalen Bevorzugung. Solche Forderungen wurden ja Ihrerseits immer als vergabefremdes Kriterium abgetan. Da ist die Tariftreue nicht mehr weit. Die Beförderung nachhaltiger und innovativer Produktionsstrukturen und Antriebstechnologien mit dem Ziel des klimaneutralen Schiffsverkehrs ist ebenso richtig und wird – soweit mir bekannt ist – von der Landesregierung auch bei Beschaffung berücksichtigt. Ihre Kritik an der Landesregierung ist an dieser Stelle also unberechtigt.
Berechtigt wäre eher die Kritik an der Art der zu beschaffenden Fahrzeuge. Mit einigen Kollegen war ich vor kurzem zu einem Gespräch bei der Fachgruppe Wasserschutzpolizei der Gewerkschaft der Polizei. Dort wurden wir eindringlich darauf hingewiesen, dass bei einer Ersatzbeschaffung eine Herabstufung der Küstenboote auf das Niveau der Streifenboote insbesondere den Anforderungen der Schifffahrt auf der Nordsee nicht angemessen ist. Die raue See erfordert größere Wasserfahrzeuge, die dort durch kleinere ersetzt werden sollen. Damit erweisen Sie der Wasserschutzpolizei einen Bärendienst, der zudem der Attraktivität des Berufes schadet. Von beamtenrechtlichen Regelungen mal ganz abgesehen, ist ein ordentlich ausgestattetet Arbeitsplatz, der sicheres, zeit- und fachgemäßes Arbeiten ermöglicht, Anreiz dort tätig zu werden. Diese Motivation sollte nicht zerstört werden. Die Innenministerin sollte ihr vorhaben überdenken.
Im Ergebnis stimmen wir Ihrem Antrag zu und ich bin gespannt, ob die Berichterstattung noch in dieser Wahlperiode erfolgt. Die dort beschriebenen Baustellen werden wir ansonsten gerne nach dem 08. Mai angehen.“



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