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28.04.22
11:59 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 22: Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 28. April 2022
Wolfgang Baasch: Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben TOP 22: Teilhabe und Inklusion in Schleswig-Holstein vollständig umsetzen (Drs. 19/3813, AltA 19/3827) „Inklusion hat zum Ziel, allen Menschen ungeachtet ihrer individuellen Voraussetzungen einen gleichberechtigten Zugang zu allen gesellschaftlichen Gütern und Bürgerrechten zu sichern. Inklusion ermöglicht bzw. sichert die Teilhabe an allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. In einer modernen Arbeitsgesellschaft sind Arbeit und Beschäftigung die Grundlage für die materiellen Lebensvoraussetzungen und gleichzeitig das Fundament für ein Leben in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht dem Einzelnen sich als Teil der Gesellschaft zu beweisen und sein Selbstbild und Selbstverständnis zu stärken. Darum ist es notwendig, ein differenziertes Angebot an Arbeits- und Beschäftigungsformen zu schaffen, das Teilhabemöglichkeiten - unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit und den persönlichen Merkmalen - ermöglicht.
Menschen mit Behinderung stehen oft vor großen Herausforderungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt müssen deutlich verbessert werden, ist doch die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung wesentlich höher. Und an diesem Punkt muss der Focus-Landesaktionsplan deutlich nachgeschärft werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung aber auch Arbeitgeber*innen brauchen zudem verstärkte Unterstützungsangebote. Denn es gilt auch die Arbeitgeber*innen darüber zu informieren, dass sehr viele Menschen mit Behinderung gut bzw. sehr gut ausgebildet sind und in Zeiten des Fachkräftemangels begehrt und gesucht sein sollten. Dafür brauchen wir die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen, die gerade frisch eingerichtet werden und auf Unternehmen zugehen und beraten sollen. Diese Angebote müssen nun bekannt gemacht werden. Auch Integrationsbetriebe sind ein wichtiger Baustein, die wir brauchen. Leider finden diese in ihrem Alternativantrag keine Erwähnung. Und es gehört nicht dazu, Arbeitnehmer*innen Steine bei der Erwerbstätigkeit in den Weg zu legen. Unterstützungsleistungen wie die Kommunikationsassistenz gehörloser Menschen

1 müssen gesichert sein. Niemand darf deshalb Angst haben, den Job zu verlieren. Arbeit und Inklusion heißt aber auch, die Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu stärken. Die gesellschaftlich wichtige Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung in den Werkstätten wird nicht ausreichend anerkannt. Werkstattbeschäftigte brauchen den Arbeitnehmerstatus. Kein Werkstattbeschäftigter erhält aus der Arbeitstätigkeit ein unterhaltssicherndes Arbeitseinkommen. Sie bleiben auf Dauer auf öffentliche Zuwendungen - wie zum Beispiel die gesetzliche Grundsicherung - angewiesen. Das muss sich ändern. Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte gelten für alle. Niemand darf benachteiligt werden. Das heißt auch die Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht ihren Lebensunterhalt durch ihre Arbeit zu sichern. Gute Arbeit zeichnet sich aber nicht nur durch einen gerechten Lohn aus, der es ermöglicht den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zu guter Arbeit gehören aber auch Arbeitsbedingungen, die die Arbeitenden davor bewahren, gesundheitlich Schaden zu nehmen oder so intensiv vereinnahmt zu werden, dass keine Zeit und Kraft mehr für Familie, Freunde und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bleibt. Darum ist es an der Zeit jetzt für eine inklusive Arbeitswelt zu streiten. Denn nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung das Recht ihren Lebensunterhalt durch Arbeit in einem offenen, inklusiven sowie zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen.“



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