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28.04.22
14:08 Uhr
CDU

Anette Röttger: TOP 11+40: Pflegestudiengang wird Realität, Grundhaushalte der Hochschulen müssen entsprechend angepasst werden

Hochschulen | 28.04.2022 | Nr. 128/22
Anette Röttger: TOP 11+40: Pflegestudiengang wird Realität, Grundhaushalte der Hochschulen müssen entsprechend angepasst werden Rede wurde zu Protokoll gegeben!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits 2012 hat der Wissenschaftsrat empfohlen, stärker in die teilweise Akademisierung der Gesundheitsberufe und damit u.a. in einen Pflegestudiengang zu investieren. Das wird nun in Schleswig-Holstein Realität.
Während in diesen Wochen eine aktuelle Begutachtung durch den Wissenschaftsrat an den Hochschulen in Schleswig-Holstein läuft, handeln wir! Mit den vorliegenden neuen Zielvereinbarungen kann das umgesetzt werden, was an der Fachhochschule in Kiel, aber auch an der Hochschule in Flensburg nach ersten Interessensbekundungen aus den Jahren 2018 und 2019 inzwischen in konkrete Konzepte für den Aufbau eines Pflegestudiengangs eingeflossen ist. An der FH Kiel wäre ein Studienbeginn zum Sommersemester 2023 denkbar.
Mit den ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen setzen wir das jetzt in die Tat um. Insgesamt 2 Millionen Euro an Haushaltsmitteln für dieses und für das kommende Jahr haben wir im Landeshaushalt für den Aufbau von Pflegestudiengängen zur Verfügung gestellt. Das ist gut und richtig.
Als Lübecker Abgeordnete ist es mir dabei ausgesprochen wichtig, dass mit diesen geplanten Entwicklungen in Kiel und Flensburg ein breites Angebot verteilt im ganzen Land entsteht, ohne dabei eine Konkurrenzsituation mit dem seit 2014 bestehenden dualen ausbildungsintegrierten Pflegestudiengang an der Universität Lübeck zu schaffen. So sehr wir die breite Verteilung im ganzen Land begrüßen, so ist es ebenso notwendig, die Entstehung eventueller Doppelstrukturen zu vermeiden.
Längerfristig muss es unser gemeinsames Ziel bleiben, ein Kompetenzzentrum für die Pflegeberufe in ganz Schleswig-Holstein zu entwickeln. Dabei können sich zukünftig drei Hochschulstandorte in Lübeck, Kiel und Flensburg durch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in der Pflegeberufeausbildung gut voneinander abgrenzen, aber einander ebenso gut ergänzen. Schon jetzt ist aus den Konzepten erkennbar, dass die FH Kiel die Schwerpunkte im Bereich der Beratung, Schulung und Intensivpflege formuliert und über die Verortung des Fachbereichs in Neumünster oder Rendsburg selbst entscheiden muss, während in Flensburg das Thema E-Health

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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de im Mittelpunkt steht.
Zusammengefasst bleibt ein neuer Bachelorstudiengang Pflege an den Fachhochschulen im Lande eine sinnvolle Ergänzung zum universitären Angebot der Universität Lübeck.
Nur so werden wir dem Fachkräftemangel in der Pflege angemessen begegnen.
Unser Ziel ist es, zügig 100 Pflegestudienplätze in Schleswig-Holstein zu schaffen. Das ist durch die ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen klar beschrieben.
Zur Vergütung der Lehraufträge an den schleswig-holsteinischen Hochschulen hat die zuständige Wissenschaftsministerin Karin Prien bereits in der 53. Sitzung des Landtags berichtet und zwischenzeitlich einen Entwurf einer neuen Lehrauftragsrichtlinie erarbeitet. Darin wird den Hochschulen deutlich mehr Autonomie, aber damit auch mehr Eigenverantwortung eingeräumt. Dies eröffnet eine bessere Möglichkeit zur Gewinnung von Lehrbeauftragten. Das ist gut so.
In der neuen Richtlinie ist es vorgesehen, bei einer Anhebung um 30% einen Vergütungsrahmen festzulegen. Die Vergütungssätze von Fachhochschulen und Universitäten sollen vereinheitlicht werden. Zukünftig ist es geplant, dass sich die Mindest- und Höchstsätze der Vergütung dynamisch in der Höhe der Tarifsteigerung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst entwickeln. Damit wird das umgesetzt und pragmatisch gelöst, was sich aus der Abfrage der Hochschulen im Vorfeld ergeben hatte. In diesem Rahmen können unsere Hochschulen dann autonom regeln, welche Vergütung sie zahlen wollen.
Und natürlich müssen wir als Haushaltsgesetzgeber auch unsere Verantwortung für die Steigerung der Vergütungen übernehmen. Die Grundhaushalte der Hochschulen müssen dann entsprechend angepasst werden, damit unsere Universitäten und Hochschulen nicht mit den höheren Kosten allein dastehen.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de