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24.06.22
11:00 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zur Abschaffung des § 219a

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 126.22 / 24.06.2022


Abschaffung des § 219a:
Nur wer gut informiert ist, kann eine Entscheidung für sich treffen
Zur heute (24.06.2022) beschlossenen Abschaffung des § 219a – „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche - sagt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:
Heute ist ein guter Tag für die Rechte von Frauen und die reproduktive Selbstbestim- mung. Die Abschaffung des § 219a war mehr als überfällig. Wir Grüne haben lange dafür gekämpft. Wissen ist Selbstbestimmung! Nur wer gut informiert ist, kann eine Entschei- dung für sich treffen.
Frauen müssen im Fall eines Schwangerschaftsabbruches wissen, an wen sie sich wen- den können und detaillierte Auskunft erhalten. Das ist keine Werbung, sondern dient ih- rem Schutz und sollte deshalb ihr Recht sein. Dass gynäkologische Praxen bis dato keine näheren Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichen dürfen, ist des- halb widersinnig und falsch.
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