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27.06.22
14:49 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Wahl des Ministerpräsidenten, Vorstellung der Ministerinnen und Minister, Straßenausbaubeiträge, Wohnraumschutzgesetz, Bekämpfung der Kinderpornographie, Jugend-Check für Gesetze und Verordnungen

Nr. 65 / 27. Juni 2022


Themen der Plenarsitzung: Wahl des Ministerpräsidenten, Vorstellung der Ministerinnen und Minister, Straßenausbaubeiträge, Wohnraum- schutzgesetz, Bekämpfung der Kinderpornographie, Jugend-Check für Gesetze und Verordnungen

Zu seiner ersten regulären Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 29. Juni, für zwei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Der Freitag ist sitzungsfrei. Im Zentrum stehen die Wahl und Vereidigung des Ministerpräsidenten, die Vorstellung der Landesministerinnen und Landesminister sowie die Straßenausbaubeiträge, ein Wohnraumschutzgesetz, die Bekämpfung der Kinderpornographie und ein Jugend-Check für Gesetze und Verordnungen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 29. Juni, 10 bis 17 Uhr



TOP 2 und 3 Wahl und Vereidigung des Ministerpräsidenten, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, Vorstellung und Vereidigung der Landesministerinnen und Landesminister, geplanter Aufruf 16:00 Uhr 2


Nachdem sich das Parlament bereits am 7. Juni in seiner konstituierenden Sitzung formiert hat, ist auch das Top-Thema der zweiten Tagung des Landtages in dieser neuen Wahlperiode gesetzt: die Wahl des CDU-Ministerpräsidenten. Daniel Günthers Wiederwahl gilt als sicher. Laut Landes- verfassung ist eine Mehrheit von 35 der 69 Abgeordneten erforderlich, das von Günther angeführte Bündnis aus CDU und Grünen verfügt sogar über 48 Sitze im Landtag. Die Wahl ist geheim. Nach seiner Wahl legt der neu gewählte Ministerpräsident vor dem Landtag den Amtseid ab.
Am Montagabend (27. Juni) müssen noch die Landesparteitage von CDU und Grünen über den vorliegenden gemeinsamen Koalitionsvertrag entscheiden, um die erste schwarz-grüne Regierung in Schleswig-Holstein zu besiegeln. An der Zustimmung beider Parteitage gibt es keine Zweifel. Den Delegierten liegt ein 244 Seiten starker Koalitionsvertrag vor, den die Spitzen beider Parteien ausgehandelt hatten.
Am Nachmittag sprechen auch die frisch ernannten Minister vor dem Parlament die Eidesformel, und die Landtagspräsidentin gibt die Namen der neu ernannten Staatssekretäre bekannt. Bei den Koalitionsverhandlungen wurde vereinbart, dass bei dem Zuschnitt der Ministerien die Zuständigkeiten für Umwelt und Landwirtschaft nach langem wieder getrennt werden. Es gibt künftig statt sieben demnach acht Fachressorts: Davon entfallen Justiz/Gesundheit, Bildung/Wissenschaft, Inneres, Wirtschaft und Landwirtschaft auf die CDU sowie Umwelt/Energie, Finanzen und Soziales auf die Grünen. Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU) wird zuständig für die Digitalisierung und bekommt Ministerrang.
Bekannt ist bereits, dass die CDU außer dem Ministerpräsidenten und den zum Minister aufsteigenden Schrödter fünf Fachressortchefs besetzt. Karin Prien (Bildung) und Sabine Sütterlin- Waack (Inneres) machen weiter. Die Besetzungen für Wirtschaft und Landwirtschaft sowie das neu geschnittene Ministerium für Justiz und Gesundheit will Günther am Montagabend auf dem Parteitag der CDU offiziell bekanntgeben. Für die Grünen behält Monika Heinold das Finanzministerium, Aminata Touré soll die Geschicke der Sozialpolitik des Landes leiten und Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt steht vor dem Sprung an die Spitze des Ministeriums.



Donnerstag, 30. Juni, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Aktuelle Stunde, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Die Opposition im Landtag hat eine Aktuelle Stunde zur Regierungsbildung und zu den Auswirkungen des Koalitionsvertrags von CDU und Grünen beantragt. Die Fraktionen von SPD, FDP und SSW begründeten dies letzten Donnerstag (23. Juni) mit dem Ausbleiben einer 3


Regierungserklärung von Daniel Günther (CDU), der am Mittwoch zum Ministerpräsidenten gewählt werden soll. Günther hatte angekündigt, die Leitlinien des Regierungskurses der neuen schwarz-grünen Koalition erst nach der Sommerpause vorzustellen. Die Regierung wolle zunächst in einer Klausursitzung ein Arbeitsprogramm auf Basis des Koalitionsvertrags erstellen und dann auf dieser Grundlage die Regierungserklärung fertigen, sagte Regierungssprecher Peter Höver. SPD-Fraktionschef und Oppositionsführer Thomas Losse-Müller sprach dagegen von mangelndem Respekt gegenüber dem Parlament und den Wählern. Das Programm der neuen Landesregierung müsse im Parlament zeitnah besprochen werden – „das Land darf erwarten, dass die Regierung erklärt, wie sie mit den Herausforderungen dieser Zeit umgehen will“, so Losse-Müller.


TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 20/21), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Beteiligung der Anwohner an den Kosten von Straßenarbeiten vor ihrer Haustür ist seit Jahren ein vieldiskutiertes Thema im Land. Denn: Die Straßenausbaubeiträge können sechsstellige Dimensionen erreichen. Mit breiter Mehrheit hatte der Landtag 2017 aus der Pflichtbeteiligung eine sogenannte Kann-Bestimmung gemacht. So können die Kommunen Anwohner heranziehen, müssen es aber nicht. Nun bringt der SSW einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser seit Jahren höchst umstrittenen Anwohnerbeteiligung ein, dem sich auch die FDP angeschlossen hat. Beitragserhebungen sollen künftig nur noch bei nicht-öffentlichen Zuwegungen rechtens sein – künftig „Wegebaubeiträge“ genannt.
In der Begründung des Entwurfs wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung vergangenes Jahr angekündigt habe, den Kommunen so viel Geld zur Verfügung zu stellen, dass Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden müssten. Somit seien Konnexitätsansprüche seitens der Kommunen nicht zu erwarten. Auch könnten die Kosten des Straßenbaus bei der Neuerschließung von Neubau- und Gewerbegebieten in die Kalkulation für den Grundstückspreis einfließen. SSW und FDP verweisen zudem darauf, dass Straßenbaubeiträge in anderen Bundesländern ‒ wie etwa in Bayern bereits ‒ abgeschafft wurden.
Der Eigentümerverband Haus & Grund Schleswig-Holstein und der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen fordern schon länger eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Sie seien „ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert und überkommen“, teilten die Verbände mit. Die Kosten müssten aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden, wie bei Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen auch. Die Kann-Regelung wurde in der Vergangenheit auch mit der Begründung kritisiert, sie baue eine Konkurrenzsituation zwischen den Kommunen auf. Einige ärmere Kommunen würden dazu gezwungen, keine Straßenausbaubeiträge zu verlangen, damit sie attraktiv für die Einwohner bleiben. 4


TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Grundsteuermodells nach dem sog. Flächen-Faktor-Verfahren, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 20/32), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP will ein neues Grundsteuer-Modell durchsetzen und legt dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, den der Landtag in Erster Lesung berät. Derzeit dient bei der Bemessung der Grundsteuer der Wert einer Immobilie als Grundlage, der in einem Turnus von sieben Jahren neu berechnet wird. Nun will die FDP von der vom Bund eingeräumten Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und die Grundsteuer künftig flächenbasiert berechnen. Die Freien Demokraten befürchten, dass es bei „weiter steigenden Immobilienpreisen sehr wahrscheinlich zu einer immer höheren Grundsteuerbelastung sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer“ kommen wird. Einen dauerhaften Ausweg aus der „Steuererhöhungsspirale“ könne nur ein flächenbasiertes Grundsteuermodell bieten, „bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich über konstante Grund- und Gebäudeflächen und nicht über fortlaufend steigende Boden- und Verkehrswerte bestimmt“, so die Liberalen in ihrem Gesetzentwurf. Konkret soll ein flächenbasiertes Grundsteuermodell in Anlehnung an das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren des hessischen Grundsteuergesetzes eingeführt werden.
Die Debatte über die Berechnung der Grundsteuer ist nicht neu. In der vergangenen Wahlperiode hatte das Thema zu Zerwürfnissen in der Jamaika-Koalition geführt. Zuletzt lagen die Positionen von Grünen, die das Bundesmodell befürworten, sowie CDU und FDP, die ein Flächenmodell bevorzugen, weit auseinander. Im April 2020 hatte sich Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) auf das Bundesmodell zur künftigen Berechnung der Grundsteuer festgelegt. Der Jamaika- Koalitionspartner FDP regte kurz darauf an, noch einmal zu beraten, ob nicht doch die mögliche Länderöffnungsklausel der bessere und billigere Weg ist – ohne Erfolg.
Die Grundsteuer in Deutschland darf nur noch bis Ende 2024 nach dem bisherigen Verfahren erhoben werden. In Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes hat der Bund mit dem Grundsteuer-Reformgesetz Ende 2019 eine Neuregelung geschaffen. Danach wird die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 nach einem wertbasierten Grundsteuermodell (sogenanntes „Scholz-Modell“) erhoben, sofern die Bundesländer keine abweichenden eigenen Grundsteuermodelle umsetzen.


TOP 11 Einführung einer Übergewinnsteuer, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/19), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will eine mögliche Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Unternehmen durch den Ukraine-Krieg im Landtag zum Thema machen. „Einzelne Branchen verbuchen erhebliche Gewinnsteigerungen, die nicht auf Investitionen oder verstärktes wirtschaftliches Handeln zurückgehen, sondern auf die Verwerfungen des Marktes in Folge des Ukraine-Krieges“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Das Papier fordert die Landesregierung dazu auf, einen von Bremen initiierten Vorstoß für eine sogenannte Übergewinnsteuer, dem bereits weitere Bundesländer gefolgt sind, einzusetzen. Wenn etwa Konzerne versuchten, an der Zapfsäule die 5


Entlastung von Autofahrern in die eigene Tasche zu wirtschaften, müsse man dem einen Riegel vorschieben ‒ die Übergewinnsteuer könne ein geeigneter Hebel sein, sagte Beate Raudies Mitte Juni bei Vorstellung des Antrags. „Mit den Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer könnten weitere notwendige Entlastungspakete finanziert werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land die gestiegenen Lebenshaltungskosten stemmen können.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner von der in Berlin mitregierenden FDP hat eine Übergewinnsteuer zur Abschöpfung von Extragewinnen der Ölkonzerne öffentlich abgelehnt. Für die Koalitionspartner SPD und Grüne war die Diskussion zum Zeitpunkt des vorgelegten Antrags der SPD-Fraktion im Norden noch nicht erledigt.


TOP 6 Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (WoSchG-SH), Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 20/26), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Städte und Gemeinden sollen Vermieter bei Androhung von Bußgeldern dazu zwingen können, notwendige Reparaturen in Mietwohnungen durchzuführen. So sollen Mieter besser vor einer Verwahrlosung der von ihnen bewohnten Wohnung geschützt werden. Dies sieht der Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vor, den die SPD-Fraktion Mitte Juni vorgelegt hat. Das angeregte Wohnraumschutzgesetz sieht Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen vor, wenn zum Beispiel Heizung oder sanitäre Bedingungen unzureichend oder Wände feucht sind. „Wohnraum muss sich zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt“, heißt es in dem Entwurf. Zugleich wollen die Sozialdemokraten mit ihrer Initiative auch gegen Zweckentfremdung vorgehen. So gebe es in vielen Orten des Landes Probleme damit, dass zum Wohnen gebaute Wohnungen zunehmend als Zweit- oder Ferienwohnungen genutzt werden. Kommunen sollen nun die Möglichkeit bekommen, die Nutzung als Ferienwohnung zeitlich zu befristen.
Ähnliche Pläne wie die SPD hat aktuell auch die neue schwarz-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag verankert. CDU und Grüne sprechen sich ebenfalls für ein Wohnraumschutz- gesetz aus, mit dem Kommunen aktiv gegen Missstände und Verwahrlosungen vorgehen können und auch Bußgelder verhängen dürfen. Jährlich will Schwarz-Grün 15.000 Wohnungen bauen, den sozialen Wohnungsbau und die Wärmewende vorantreiben.


TOP 12 Einführung eines Jugend-Checks für Gesetze und Verordnungen in Schleswig- Holstein, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/20), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
SSW und SPD starten mit einem Thema in die neue Wahlperiode, das in der letzten Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt wurde. Es geht um den sogenannten Jugend-Check. Ziel des bereits zu Beginn des Jahres eingebrachten Antrags, der jetzt wortgleich vorgelegt wird, ist es, neue Gesetzesvorhaben künftig einer Folgenabschätzung für junge 6


Menschen zu unterziehen. Prüfung und Auswertung sollen nach Berliner Vorbild durch eine unabhängige Stelle erfolgen. Der Jugend-Check ermögliche es, „die Auswirkungen von Gesetzen auf Jugendliche transparent zu machen und kann der Landesregierung mithin als weitere Entscheidungsgrundlage für etwaige Anpassungen von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen dienen“, heißt es im Antragstext. Auf Bundesebene gibt es den Jugend-Check bereits seit 2017. Zuständig ist hier das Kompetenzzentrum Jugend-Check (jugend-check.de/), das laut einem im Februar vorgelegten Tätigkeitsbericht bereits knapp 550 Vorprüfungen und mehr als 120 Jugend- Checks zu Referenten- und Regierungsentwürfen durchgeführt hat.
Mit Blick auf die Aussprache zu dem Thema im Plenum zu Jahresbeginn sagte der sozialpolitische Sprecher der SSW-Fraktion Christian Dirschauer bei der öffentlichen Vorstellung des wieder aufgelegten Antrags: „Nun können CDU, Grüne und FDP im Parlament zeigen, ob ihre Absichtserklärungen, die Belange Jugendlicher künftig enger in die Landespolitik einzubinden, tatsächlich ernst gemeint waren.“


TOP 13 Kein CCS in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 20/24), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Fraktionen von SPD und SSW wollen, dass sich das Landesparlament positioniert und weiterhin die unterirdische Speicherung von CO2 in Schleswig-Holstein ablehnt. Konkret wollen die beiden Oppositionsparteien die Verpressung des klimaschädlichen Gases „in den deutschen Küstengewässern innerhalb der 12-Seemeilenzone sowie innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)“ verhindern. Bereits im Januar 2014 hat der Landtag – damals einstimmig – ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung der CCS-Technik verbietet. Grund war massiver Widerstand in potenziell betroffenen Regionen. Im Dezember 2021 kritisierte die Landespolitik Pläne der dänischen Regierung in der Nordsee, 250 Kilometer nordwestlich von Sylt, ein Pilotprojekt mit CCS-Speichern zu errichten.
Die Debatte um CCS ist jetzt neu entflammt, weil das Kohlendioxid-Speichergesetz, das den Einsatz von CCS bis jetzt verhindert, auf Bundesebene neu evaluiert werden soll: Die neue Ampel- Bundesregierung überlegt, die CCS-Technik zu nutzen. „Für Emissionen aus Industrieprozessen, die nicht anderweitig vermieden werden können, kann die Speicherung und Nutzung von CO2 auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität 2050 eine Lösung bieten“, heißt es in Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm 2030.
CCS steht für „Carbon Capture and Storage“, zu Deutsch: Kohlendioxid-Abscheidung und - Speicherung. Bei diesem Verfahren wird das bei einer Verbrennung freiwerdende CO2 vom Abgasstrom getrennt, verflüssigt und unter der Erde eingeschlossen. Als Speicherorte dienen alte Gas- oder Erdöllagerstätten, salzhaltige Gesteinskörper oder der Meeresuntergrund. Durch das unterirdische Speichern soll weniger CO2 in die ⁠Atmosphäre⁠ gelangen und ein effektiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Laut Umweltbundesamt gehen Wissenschaftler davon aus, dass durch CCS 65 bis 80 des CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre ferngehalten werden können. 7


CCS-Gegner weisen auf die Risiken hin, sollte es zu Lecks kommen und das CO2 entweicht aus den Speicherstätten: Eine erhöhte Kohlenstoffdioxid-Konzentration führe bei Lebewesen zum Erstickungstod. Ein Aufsteigen des klimaschädlichen Gases aus dem Boden löse zudem Schadstoffe und Salze, die das Grundwasser verseuchen und die Böden versauern. Und: Bei der Verpressung von CO2 in salzhaltige Gewässer könnte das Salzwasser verdrängt werden und ebenfalls ins Grundwasser gelangen. Durch das Aufsteigen des CO2 bis kurz unter die Oberfläche würden Pflanzen und Tiere getötet und zudem die Böden versauern.


TOP 14 Bekämpfung von Kinderpornographie zu einem Schwerpunkt der Polizeiarbeit machen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/28), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SSW-Fraktion will die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zu einem Schwerpunkt der Polizeiarbeit machen. Ein Antrag fordert dazu auf, die Polizei und Justiz im Kampf gegen Kindesmissbrauch zu stärken und mehr Stellen, mehr Technik sowie psychologische Betreuung zu schaffen. Bei der öffentlichen Vorstellung des Antrags Mitte Juni wies Fraktionschef Lars Harms darauf hin, dass die Fallzahlen steigen, das Personal jedoch fehle: „Polizei und Justiz brauchen mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung, um Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit leisten zu können.“ Zudem solle die Landesregierung prüfen, ob auch Beschäftigte außerhalb des eigentlichen Polizei- beziehungsweise Justizdienstes in die Arbeit einbezogen werden könnten. „Wichtig sei auch ein flexibles und niedrigschwelliges Angebot der psychologischen Betreuung, da die Ermittlungsarbeit in diesem Bereich „ohne Zweifel eine enorme psychische Herausforderung“ für die betroffenen Mitarbeiter sei, so Harms.
Aus einer Ende Mai veröffentlichen Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass die Polizei in Deutschland 2021 deutlich mehr Missbrauchsdarstellungen an Kindern erfasst hat als im Jahr davor. Demnach wurden den Behörden im vergangenen Jahr mehr als 39.000 Fälle bekannt. Das entspricht einem Anstieg um 108,8 Prozent der Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die bekannten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch sind demnach im vergangenen Jahr um 6,3 Prozent auf über 15 500 gestiegen. Die jährlichen Zahlen erfassen nur jenen Bruchteil der Fälle, von denen die Polizei erfährt. Das so genannte Dunkelfeld bilden die Zahlen nicht ab.


TOP 16 Die Bundeswehr in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/33), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Fast vier Monate tobt inzwischen der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Seitdem wird in Deutschland eine Stärkung der Bundeswehr aus fast allen politischen Lagern befürwortet. Diese Tendenz unterstreicht jetzt die FDP im Landtag mit einem Resolutionspapier, das die gesamtgesellschaftliche Anerkennung der Bundeswehr hervorhebt, den Bundesratsbeschluss für 8


das100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr lobt und „für eine transparente Aufklärung über die Tätigkeiten der Bundeswehr“ in der Öffentlichkeit wirbt.
Der anderthalbseitige Antrag der Oppositionsfraktion beinhaltet zugleich mehrere Forderungen. So wird die neue Landesregierung aufgerufen, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, „dass die in Schleswig-Holstein ansässige Wehrtechnikindustrie an der dringend notwendigen besseren Ausrüstung der Bundeswehr maßgeblich beteiligt wird“. Ferner begrüßen die Liberalen Bestrebungen der EU-Kommission, dass Wehrtechnik und Rüstungsgüter in den Entwürfen zur Sozialen Taxonomie in einem ersten Schritt nicht länger als „nicht nachhaltig“ eingestuft werden sollen. Das helfe Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitstechnologie bei der Beschaffung von Finanzmitteln für notwendige Investitionen, heißt es.


TOP 17 Keine Einführung eines Pflichtdienstes – Ehrenamt und Freiwilligendienste stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/34), geplanter Aufruf 17:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP-Fraktion im Landtag lehnt die Einführung eines sozialen Pflichtjahres für junge Menschen ab. Stattdessen wollen die Liberalen Ehrenamt und Freiwilligendienste mehr unterstützen und sich auf Bundesebene dafür einsetzen, den freiwilligen Wehrdienst attraktiver zu gestalten. Für die FDP stellt die Dienstpflicht für Jugendliche einen „massiven Eingriff in die Freiheitsrechte“ dar. Sie begründen ihre Ablehnung in einem entsprechenden Antrag auch mit einer Beurteilung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Demnach verstoße das soziale Pflichtjahr gegen das Verbot der Zwangsarbeit und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention – es sei somit unions- und völkerrechtswidrig. In Grundgesetz Artikel 12 steht: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“ Unter „herkömmlich“ fallen demnach nur Bereiche wie Feuerwehr oder Deichschutz. Für eine Änderung des Grundgesetzes bräuchte es Zwei-Drittel- Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.
Mitte Juni hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Debatte über die soziale Pflichtzeit zum Wohle der Gesellschaft angestoßen. „Man kommt raus aus der eigenen Blase, trifft ganz andere Menschen, hilft Bürgern in Notlagen. Das baut Vorurteile ab und stärkt den Gemeinsinn“, wird Steinmeier in der „Bild am Sonntag“ zitiert. Seitdem wird das Thema auf bundespolitischer Ebene kontrovers diskutiert. Der Vorschlag stößt in der Berliner Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP auf Zurückhaltung. Vize-Regierungssprecher Wolfgang Büchner verwies auf die bestehenden Freiwilligendienste. Die Bundesregierung habe sich vorgenommen, das bürgerschaftliche Engagement weiter zu stärken. Die CDU hingegen steht einem gesellschaftlichen Pflichtjahr offen gegenüber. Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende, Carsten Linnemann, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, mit einem „verpflichtenden Gesellschaftsjahr“ könnte man einer immer pluralistischer werdenden Gesellschaft, in der sich viele soziale und ethnische Milieus nicht mehr begegnen, entgegentreten. 9


Bei einem Freiwilligendienst können sich Jugendliche und junge Erwachsene nach der Schule mit Blick auf ihre berufliche Zukunft orientieren und bei einer Einrichtung ihrer Wahl rund ein Jahr mitarbeiten. Neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), gibt es noch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) mit seinen Schwerpunkten Kultur/Politik, Sport und Schule sowie das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ).
Für den BFD ist der Bund zuständig, es gibt keine Altersgrenze und eine Wiederholung des Dienstes ist nach fünf Jahren möglich. Dagegen sind FSJ und FÖJ Sache der Länder und können nur einmalig bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres absolviert werden. In Schleswig-Holstein gibt es etwa 900 landesgeförderte FSJ- Plätze und zahlreiche weitere Plätze bei Trägern im ganzen Land sowie 190 FÖJ-Plätze.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 10


Reihenfolge der Beratung der 2. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 29. Juni 2022 2 Wahl und Vereidigung des Ministerpräsidenten 10:00 4 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung der 0 10:30 Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln (Mietspiegelzuständigkeitsgesetz – MspZustG) 7 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig- 0 10:30 Holsteinischen Abgeordnetengesetzes 8 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes 0 10:30 zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
3 Vorstellung und Vereidigung der Landesministerinnen und der 16:00 Landesminister Donnerstag, 30. Juni 2022 5 Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen 30 10:00 9 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Grundsteuermodells 30 10:30 nach dem sog. Flächen-Faktor-Verfahren 15 Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 26 Abs. 2 0 11:00 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz – LVerf-SchG) 10 Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums 0 11:00 11 Einführung einer Übergewinnsteuer 30 11:00 12 Einführung eines Jugend-Checks für Gesetze und Verordnungen in 30 11:30 Schleswig-Holstein 13 Kein CCS in Schleswig-Holstein 30 12:00
6 Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und 30 15:00 Erhalt von Wohnraum (WoSchG-SH) 14 Bekämpfung von Kinderpornographie zu einem Schwerpunkt der 30 15:30 Polizeiarbeit machen 16 Die Bundeswehr in Schleswig-Holstein stärken 30 16:00 17 Keine Einführung eines Pflichtdienstes – Ehrenamt und 30 16:30 Freiwilligendienste stärken 4 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung der 0 17:00 Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln (Mietspiegelzuständigkeitsgesetz – MspZustG) 7 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig- 0 17:00 Holsteinischen Abgeordnetengesetzes 8 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes 0 17:00 zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen: Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 18 Versorgungsbericht 2021 für das Land Schleswig-Holstein 19 Bericht der Landesregierung zur verdeckten Datenerhebung nach § 100c Absatz 1 Nummer 3 Strafprozessordnung (StPO) zum Zeitraum 2021