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30.06.22
12:34 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 9: Der soziale Wohnungsbau erhält durch die Grundsteuerreform eine Ermäßigung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek


LANDTAGSREDE – 30. Juni 2022
Beate Raudies: Der soziale Wohnungsbau erhält durch die Grundsteuerreform eine Ermäßigung TOP 9: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Grundsteuermodells nach dem sog. Flächen- Faktor-Verfahren (Drs. 20/32) „Vor knapp drei Jahren hat der Bundes-tag den Weg für die Reform der Grundsteuer frei gemacht. Damit bleibt die Grundsteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen erhalten. Das war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keineswegs sicher. Es war vor allem dem Einsatz von Olaf Scholz – damals noch Bundesfinanz-minister - und der SPD auf Bundesebene zu verdanken, dass die Kommunen über das Hebesatzrecht ihre verfassungsgemäße Selbstverwaltung weiterhin ausüben können. Zudem können die Kommunen künftig auch gesonderte Hebesätze zur Mobilisierung von baureifen unbebauten Grundstücken zum Zwecke des Wohnbaus oder der Stadtentwicklung erheben.
Bodenspekulationen werden dadurch unattraktiver. Und der soziale Wohnungsbau erhält durch die Reform eine Ermäßigung, so dass die Mieterinnen und Mieter dort weniger belastet werden. Die Länderöffnungsklausel war damals leider eine Kröte, die geschluckt werden musste, um die Blockadehaltung einiger Länder zu durchbrechen. SH hat die Öffnungsklausel bisher nicht gezogen, und will es auch künftig nicht tun, und das ist gut so! Denn die ersten GrundstückseigentümerInnen werden in den nächsten Tagen die schriftliche Aufforderung erhalten, ihre Steuerer-klärung abzugeben. Die Abgabefrist beginnt morgen – am 1. Juli – und endet am 31. Oktober. Die organisatorischen Vorbereitungen sind gelaufen, und auf meine Nachfrage gestern im Finanzaus-schuss hat die Frau Staatsekretärin erklärt, dass ab Montag die ersten Er-klärungen bearbeitet werden können. Darum: Bei aller Kritik an der Umsetzung der Reform in SH, wie sie zum Beispiel der Landesrechnungshof geäußert hat - jetzt noch einmal von vorne anzufangen ist schlichtweg Blödsinn – tut mir leid, dass hier so deutlich sagen zu müssen. Ganz abgesehen davon, dass wir die Anwendung des Bundesmodells auch für die richtige Entscheidung halten! Es darf nicht sein, dass für die Villa in Kampen die gleiche Berechnungsgrundlage herangezogen wird wie für das Mietshaus in Kiel-Gaarden. Das Flächenmodell, das die FDP und die Wohneigentümerverbände lauthals fordern, ist deshalb


1 zutiefst ungerecht. Alles andere wäre ein fatales Signal für die Kommunen und die Steuergerechtigkeit in Deutschland! Ich wünsche mir von der Finanzministerin noch ein bisschen mehr Engagement bei der Umsetzung in SH. Die Steuerverwaltung muss in dieser Angelegenheit als Dienstleister für die BürgerInnen fungieren, und nicht als Obrigkeitsverwaltung! Ich kann die Priorisierung der digitalen Erklärungen aus Sicht der Verwaltung zwar nachvollziehen, aber meine 70jährige Nachbarin muss auch die Möglichkeit haben, Ihre Erklärung persönlich abzugeben, wenn sie es denn will.
Im Finanzausschuss werden wir uns regelmäßig über die Fortschritte bei der Neubewertung der Grundstücke in SH berichten lassen. Denn die Kommunen sind dringend darauf angewiesen, dass die Reform zügig umgesetzt wird. Nur wenn Grundsteuermessbeträge vorliegen, kann vor Ort über die Ausgestaltung der Hebesätze und damit über die kommunale Finanzausstattung entschieden werden. Diese Serviceleistung ist das Land den ehrenamtlichen KommunalpolitikerInnen schuldig!“



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