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06.07.22
12:23 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte informiert: Bundestag beschließt Änderungen im BAföG

Nr. 18 / 06. Juli 2022

Bürgerbeauftragte informiert: Bundestag beschließt Änderungen im BAföG

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni begrüßt die Regelungen des am 23. Juni vom Bundestag beschlossenen 27. BAföG-Änderungsgesetzes ausdrücklich, sieht aber noch dringenden Verbesserungsbedarf. „Die Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so El Samadoni. „Allerdings müssen BAföG- Leistungen kostendeckend sein, um Chancengerechtigkeit im Bildungssystem für alle zu gewährleisten.“
Besonders erfreulich ist, wie von der Bürgerbeauftragten seit Jahren gefordert, die Streichung der bisherigen Altershöchstgrenze von 30. Diese wird nun auf 45 Jahre angehoben. „Es war längst überfällig, die bisherige Altersgrenze hochzusetzen, weil sie häufig atypische Lebensverläufe unberücksichtigt ließ, in denen nicht nahtlos nach dem Schulabschluss ein Studium begonnen wurde. Besser wäre es aber, die Altersgrenze komplett zu streichen“, so die Bürgerbeauftragte.
Studierende und Schüler*innen erhalten ab dem 1. August, also zum Wintersemester und dem neuen Schuljahr, mehr Geld. Die jeweiligen Bedarfssätze erhöhen sich um 5,75 %. Für Studierende steigt der Grundbedarf von 427 € auf 452 € im Monat. Zusätzlich wird die Wohnkostenpauschale für alle Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, um fast 11% von 325 € auf 360 € angehoben, so dass der Höchstsatz von bisher 752 € auf 812 € monatlich steigt (ohne Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung). Der Zuschlag für die Krankenversicherung steigt von 84 € auf 94 € und der für die Pflegeversicherung von 25 € auf 28 €. Für alle über 30-jährigen erhöht sich der nachgewiesene Bedarf auf bis zu 168 € für die Krankenversicherung und 38 € für die Pflegeversicherung. „Die Erhöhung der Bedarfssätze ist grundsätzlich zu begrüßen, aber sie hätte viel deutlicher ausfallen müssen, denn sie gleicht nicht einmal die aktuell hohe Inflation aus. Dringend erforderlich ist zudem eine regelmäßige BAföG-Erhöhung, die an die Lohn- und Preisentwicklung gekoppelt wird“, fordert El Samadoni.
Neben der Erhöhung der Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20,75 % steigt auch der Freibetrag auf eigenes Einkommen der Auszubildenden. Durch die neue Verdienstgrenze bleibt das Einkommen aus einem Minijob bis 520 € anrechnungsfrei. Auch die Erhöhung des 2

Vermögensfreibetrages von bisher 8.200 € auf 15.000 € für alle Personen unter 30 Jahren bzw. 45.000 € für die über 30-jährigen ist zu begrüßen.
Ebenfalls positiv zu bewerten ist die Neuregelung zum Restschuldenerlass. Durch die Änderung wird die Erlassmöglichkeit der Darlehensschuld nach 20 Jahren auch auf Rückzahlungsverpflichtete ausgeweitet, die die im 26. BAföG-Änderungsgesetz nur befristete Wahlrechtsmöglichkeit zur Anwendung des neuen Rechts versäumt hatten.