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27.09.22
12:34 Uhr
Landtag

Zuwanderungsbeauftragter fordert Unterstützung von Militärdienstentziehern und Deserteuren

Nr. 7 / 27. September 2022

Zuwanderungsbeauftragter fordert Unterstützung von Militärdienstentziehern und Deserteuren

Anlässlich der laufenden Teilmobilisierung in Russland fordert der schleswig-holsteinische Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Stefan Schmidt, dass Militärdienstentziehern und Deserteuren Anträge auf Schutzgewährung allgemein ermöglicht und ein Aufenthalt und gewährt werden.
Angesichts der derzeitigen Diskussion über die Aufnahme von russischen Militärdienstentziehern und Deserteuren in Deutschland fordert der Zuwanderungsbeauftragte eine aktive Hilfestellung, damit russische Kriegs- und Militärdienstdienstverweigerer, aber auch solche aus anderen kriegführenden Staaten, die Möglichkeit haben, in Deutschland ein Asylverfahren zu durchlaufen, um entweder subsidiären Schutz oder einen internationalen Flüchtlingsstatus zu erhalten.
Zum großen Bedauern des Zuwanderungsbeauftragten gibt es die aktuell diskutierten humanitären Visa für verfolgte Personen bislang nahezu nicht. Somit ist es für Kriegsdienstverweigerer aus Russland, aber auch aus anderen Ländern nur schwer möglich, überhaupt nach Deutschland einzureisen, um Asylanträge zu stellen. Stefan Schmidt regt an, die Anfang September beschlossene Aussetzung der Erleichterung in der Visavergabe an russische Staatsangehörige zurückzunehmen oder zumindest abzumildern, um Einreisen von potentiellen Kriegsdienstverweigerern zu erleichtern. „Darüber hinaus sollte es aber unabhängig von den strategischen Interessen der Bundesrepublik in ähnlich gelagerten Fällen humanitäre Visa auch für Militärdienstverweigerer aus anderen Herkunftsländern geben“, so Schmidt.
„Abgeleitet von in Deutschland weit verbreiteten Werten zum Militärdienst wünsche ich mir darüber hinaus, dass allein schon der Wille, Menschen nicht zu töten, aber auch die Angst um die eigene Gesundheit und das eigene Leben im Falle des Einsatzes im Krieg als Grund zumindest für einen subsidiären Schutz ausreichend sind“, sagt der Beauftragte. In der derzeitigen Entscheidungspraxis sind die Hürden, um einen Flüchtlingsstatus zu erhalten, für Menschen die sich dem Militärdienst entziehen, hoch. So ist grundsätzlich Voraussetzung, dass es bei dem bewaffneten Konflikt, an dem sich die Betroffenen nicht beteiligen wollen, zu Kriegsverbrechen 2

oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit kommen kann, dass die Verweigerung des Dienstes an der Waffe Ausdruck einer politischen oder religiösen Überzeugung ist, dass die Möglichkeit eines Ersatzdienstes nicht gegeben ist oder dass die Verweigerung mit unverhältnismäßig hohen Gefängnisstrafen oder Geldstrafen belegt wird. Nach Einschätzung des Zuwanderungsbeauftragten sind diese Voraussetzungen für russische Reservisten derzeit hinreichend erfüllt.