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30.09.22
14:45 Uhr
B 90/Grüne

Silke Backsen zum Wolf in Schleswig-Holstein

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 26 – Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Silke Backsen: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 216.22 / 30.09.2022


Gemeinsam mit den Tierhalter*innen an der Koexistenz von Nutz- und Wildtieren arbeiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
der Wolf war einst in ganz Europa verbreitet. Durch eine starke Bejagung ist er in vielen Teilen Europas ausgestorben. Seit dem Jahr 2000 gibt es bei uns in Deutschland wieder Wölfe. Abgewanderte Tiere aus Polen hatten sich auf natürliche Weise in der Lausitz auf einem Truppenübungsplatz angesiedelt.
Das Hauptvorkommen der Wölfe liegt derzeit im östlichen Teil Deutschlands, von dort haben Wölfe auch andere Bundesländer besiedelt. Wir sind derzeit vor allem Durch- gangsgebiet für Wölfe. Von Schleswig-Holstein aus wanderten Wölfe mehrfach schon nach Dänemark und Holland ein. Einzeltiere haben sich bei uns bislang immer nur zeit- weise aufgehalten, seit ein paar Tagen wissen wir von zwei residenten Paaren in Schles- wig-Holstein.
Bereits seit 1990 steht der Wolf in Europa unter ganzjährigem Schutz, was seine Aus- breitung begünstig hat und was ein Erfolg des Naturschutzes ist. Wie bei vielen anderen Arten auch haben wir den Wölfen die natürlichen Habitate entzogen und auch die natür- lichen Nahrungs- und Lebensgrundlagen.
Wälder werden abgeholzt, es gibt kaum noch Wildnis in Europa und Rückzugsgebiete für „wilde Arten“ werden immer seltener. Aber: Wölfe gehören zum Ökosystem dazu, sie sind Prädatoren – also Beutegreifer. Sie fressen Rehe, Rothirsche und Wildschweine, bevor- zugen aber immer Nahrung, die sie am leichtesten erlegen können. Sie gehen den Weg des geringsten Widerstandes.
Seite 1 von 2 Sie vergreifen sich auch an Haus- und Nutztieren des Menschen – und hier kommen wir zu den bekannten Problemen mit den Nutztierhalter*innen. Wir haben im Koalitionsver- trag beschlossen, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagdrecht aufzunehmen. Der Wolf steht also weiterhin ganzjährig unter Artenschutz. Ein Abschuss wird weiter nur im Einzelfall nach den dafür im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Kriterien der Fall sein.
Eine unspezifische, generelle Bejagungsmöglichkeit wird nicht geschaffen und es werden damit auch keine wolfsfreien Gebiete hergestellt. Im 100-Tage-Programm der Landesre- gierung ist dies ebenfalls zu finden. Das zuständige Ministerium arbeitet bereits an einem Gesetzentwurf.
Im Koalitionsvertrag steht ebenfalls, dass wir eine Koexistenz von Nutz- und Wildtieren wollen. Und das ist auch das Ziel des Wolfsmanagements des Landes. Ich danke an dieser Stelle allen, die daran mitwirken, insbesondere auch den ehrenamtlichen Wolfsbe- treuer*innen. In der manchmal aufgeheizten Debatte ist das sicherlich kein einfacher Job.
Und ebenso wenig ist es für die betroffenen Tierhalter*innen einfach, emotional zu ver- kraften, wenn sie Tiere durch einen Wolfsriss verloren haben oder wenn sie diese schwer verletzt auf der Weide vorfinden. Wir wollen dies nicht kleinreden, auch wenn der finan- zielle Verlust ausgeglichen wird.
Voraussetzung für eine Koexistenz von Wolf und Weidehaltung ist zum einen der finan- zielle Ausgleich. Den muss die Allgemeinheit tragen und dies ist ja auch bei uns bereits der Fall. Zum anderen ist Prävention durch effektiven Herdenschutz äußerst wichtig. Wenn dies nicht geschieht, kann es passieren, dass Wölfe auf Nutztiere als Beute regel- recht konditioniert werden.
Und wenn sie erst einmal gelernt haben, über niedrige Zäune zu springen, werden sie irgendwann auch höhere Zäune überwinden. Damit schaffen wir uns selbst Problem- wölfe, die dann abgeschossen werden müssen. Darum dürfen wir beim Herdenschutz nicht lockerlassen und darum unterstützen wir unsere Tierhalter*innen dabei auch finan- ziell.
Es wurden beispielsweise bereits Stellen beim LLUR geschaffen, die Zahl der ehrenamt- lichen Wolfsbetreuer*innen wurde erhöht und die integrierten Stationen wurden mit Her- denschutzpaketen ausgestattet. Auf diesem Weg wollen wir weiter gehen und gemein- sam mit den Tierhalter*innen an der Koexistenz arbeiten.
Sollte es uns jetzt gelingen, durch Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz Rechtssi- cherheit für Jäger*innen zu schaffen, wenn sie einen verletzten Wolf durch Fangschuss erlösen können, dann sehen wir darin auf jeden Fall auch einen Gewinn für den Tier- schutz.
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