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30.09.22
14:55 Uhr
SPD

REDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN: Sandra Redmann zu TOP 14: Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln deutlich korrigieren

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 30. September 2022
Sandra Redmann: Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln deutlich korrigieren TOP14: Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln deutlich korrigieren (Drs. 20/208, AltA 20/313) „Das Artensterben ist eine der größten Krisen unserer Zeit. Dem entgegen zu wirken kann daher nur in unser aller Interesse liegen. Wie die Strategien im Einzelnen aussehen, da sind die verschiedenen Akteure allerdings uneins.
Klar ist jedenfalls: Der großflächige Einsatz von Pestiziden ist eine Ursache und Beschleuniger des heutigen Artenverlustes. Zudem hat er Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Wir müssen unsere Bestäuber- und Feldvogelpopulationen schützen. Denn ohne sie wird keine Landwirtschaft mehr möglich sein. Natürlich treibt das viele Menschen in unserem Land um. Die Debatten um Glyphosat oder die Initiative „Rettet die Bienen“ zeigen dies sehr deutlich.
In der Farm-to-Fork-Strategie des europäischen Green Deal hatte die Europäische Kommission bereits vorgeschlagen, den Einsatz von Pestiziden in der EU bis 2030 auf 50 Prozent zu reduzieren - und die damit verbundenen Risiken für Gesundheit und Natur. Das soll nun mit dem hier diskutierten Verordnungsentwurf erreicht werden. Darin geht es unter anderem darum, dass Landwirte nur als letzte Lösung zu chemischen Pestiziden greifen dürfen. Nur, wenn eine biologische oder physische Pestkontrolle nicht möglich sein sollte, dürften chemische Pestizide verwandt werden. Zudem müssen alle Mitgliedstaaten pflanzen- spezifische Vorgaben erarbeiten und ein eigens Reduktionsziel formulieren. Soweit, so gut. Der kritische Punkt ist die Vorgabe, dass in „ökologisch empfindlichen Gebieten“ und in drei Metern um sie herum keine Pestizide eingesetzt werden dürfen. Der Bundesrat hat am 19. September 2022 zu dem Entwurf Stellung genommen. Darin wird unter anderem eine Begriffsbestimmung eingefordert. Zudem gibt es zahlreiche Aufforderungen an die Bundesregierung, sich für eine Überarbeitung einzusetzen, die die bereits erreichten Fortschritte bei der Reduzierung berücksichtigt.
Wir werden das Thema im Umwelt- und Agrarausschuss auf die Tagesordnung setzen und die Landesregierung bitten, die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein zu ermitteln oder zumindest abzuschätzen. Zudem werden wir uns in unseren Gremien auf Bundesebene in die Debatte

1 einbringen. Der Zeitplan bis zur Verabschiedung der Verordnung gibt ausreichend Zeit dafür. Zudem haben die Länder mit dem Beschluss des Bundesrates bereits viele wichtige Punkte angesprochen und die Bundesregierung damit für das Thema sensibilisiert. Was jetzt noch ein Landtagsantrag leisten soll, konnte uns keiner der vorliegenden Anträge verständlich machen.“



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