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30.09.22
15:29 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 29 "Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen"

30.09.2022 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 29 "Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen" In ihrer Rede zu TOP 29 (Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Annabell Krämer
„Erneut fordert die SPD uns auf, uns auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Höhe der Dispositionszinsen gedeckelt wird. Seit dem letzten Antrag in der letzten Legislatur hat sich an den Rahmenbedingungen jedoch nichts geändert. Der Dispositionskredit ist eine Kreditlinie, die der Verbraucher – beziehungsweise Darlehensnehmer – flexibel nutzen kann. Zum einen ist ein Dispositionskredit mit vergleichsweise hohen Verwaltungs-, Risiko- und Personalkosten verbunden. Insbesondere die Risikokosten schlagen hier zu Buche. Klassische Rahmen- oder Ratenkredite binden den Kunden an regelmäßige Tilgungsleistungen. Diese gibt es beim Dispositionskredit nicht.
Warum ist der Dispokredit im Konkreten für ein Kreditinstitut so teuer? Eine zugesagte Kreditlinie muss seitens der Bank vorgehalten werden und zwar unerheblich davon, ob der Kunde den Kreditrahmen in Anspruch nimmt. Nicht nur, dass die Bank mit den zugesagten Mitteln nicht anderweitig arbeiten kann, die zugesagten Mittel müssen zudem vollständig mit Eigenkapital unterlegt werden.
Was heißt das konkret? Sofern ein Kreditunternehmen Linien für Dispositionskredite einräumt, stehen ihr diese Mittel nicht mehr für sonstige Kreditvergabe zur Verfügung. Bei Dispositionskrediten ist die Ausfallwahrscheinlichkeit höher als bei allen anderen Formen des Darlehens. Der angebotene Dispozins ist für alle Kunden einer Bank einheitlich. Somit muss er die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit abbilden. Genau aus diesem Grunde sind die Konditionen bei einem Ratenkredit niedriger – hier wird der Zinssatz individuell ermittelt. Ein Dispositionskredit steht variabel zur Verfügung und bindet das Eigenkapital der Bank in Höhe von acht Prozent des Kreditrahmens – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Es gibt sinnvollere Mechanismen, um den Verbraucher zu schützen. Sofern ein Kunde seinen Dispo über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgehend in Höhe von 75 Prozent oder mehr in Anspruch nimmt, ist das Kreditinstitut verpflichtet, aktiv kostengünstigere Alternativen anzubieten. Gemäß SPD-Antrag dürfte der Zinssatz für Dispositionskredite aktuell maximal 5,12 Prozent betragen. Bei der erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit wäre dieses Angebotsprodukt für die Banken defizitär. Es ist davon auszugehen, dass Kreditinstitute das Angebot stark einschränken würden. Hiermit wäre niemanden geholfen.
Ich betone noch einmal: Der gesamte Kreditrahmen eines Dispositionskredites muss unabhängig von der Inanspruchnahme mit Eigenkapital unterlegt werden. Eigenkapitalbindung, die für Unternehmenskredite nicht mehr zur Verfügung steht. Dispositionskredite und Investitionskredite für Unternehmen stehen aufgrund des begrenzten Eigenkapitals der Banken im Wettbewerb zueinander – das verlieren Sie hier völlig aus den Augen!
Verlassen wir die Ebene der Unternehmen, die gerade in der heutigen Zeit händeringend auf Investitionskredite angewiesen sind und wenden wir den Blick auf den Verbraucher, der Ihnen auf den ersten Blick so wichtig erscheint. Ein Dispositionskredit soll kurzfristige Liquiditätsprobleme überbrücken. Er ist nicht für die dauerhafte Inanspruchnahme gedacht. Deshalb ist es richtig, dass Banken verpflichtet sind, ihren Kunden nach einer gewissen Zeit günstigere Alternativen mit festen Rückzahlungsfristen anzubieten. Es ist doch gerade der Dispositionskredit, der viele Menschen in die Verschuldung stürzt. Was passiert denn, wenn wir den Zinssatz gesetzlich senken und defizitär für den Anbieter gestalten? Je günstiger der Kredit wird, desto mehr wird er in Anspruch genommen. Dieses Verständnis von Angebot und Nachfrage fehlt mir hier leider öfter. Diese erhöhte Inanspruchnahme als Einstieg in die Verschuldungsfalle wollen wir gerade nicht. Dispositionskredite können quasi dauerhaft in Anspruch genommen werden. Je günstiger Sie diesen Kredit machen, desto teurer wird er am Ende.
Lassen Sie uns den Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten vernünftig helfen – stärken Sie mit uns die Angebote und den niedrigschwelligen Zugang zur Schuldnerberatung!“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort Annabell Krämer
Sprecherin für Haushalt und Finanzen, Frauen, Gleichstellung, Sport / E- Sport und Tierschutz


Kontakt:
Eva Grimminger, v.i.S.d.P.
Pressesprecherin

Tel.: 0431 988 1488
fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de