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21.10.22
11:55 Uhr
B 90/Grüne

Bina Braun zu Bürger*innenbegehren und Fraktionsgrößen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 238.22 / 21.10.2022

Wir stärken die kommunale Selbstbestimmung Zu den geplanten Änderungen bei Bürger*innenbegehren und Fraktionsgrößen sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bina Braun:
Wir freuen uns, dass es keine Generalklausel bei Bürger*innenbegehren geben wird. Ge- meinsam mit der CDU haben wir eine bessere Lösung gefunden und zeigen damit, dass unsere schwarz-grüne Koalition zuhört und zielorientiert zusammenarbeitet.
Wir befinden uns in dem Spannungsfeld, den Bürger*innen einerseits Einfluss auf Ent- scheidungen der kommunalen Vertretungen zu ermöglichen und andererseits die ehren- amtlichen Kommunalpolitiker*innen, die sich intensiv mit Themen befassen, nicht zu de- motivieren. Hinzu kommt, dass wir unbedingt schneller bei Planung und Umsetzung von Vorhaben werden müssen, um vor allem die Unabhängigkeit von Gas und Öl so schnell wie möglich zu erreichen.
Ein Bürger*innenbegehren gegen den Aufstellungsbeschluss einer kommunalen Vertre- tung ist auch zukünftig noch möglich, allerdings nur, wenn dieser nicht mindestens mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gefasst wurde. Ist ein Vorhaben strittig und sind die Mehrhei- ten knapp, bleibt der Weg für ein Bürger*innenbegehren offen. Bei den Quoren ist die Anpassung so moderat, dass sich für über 40 Prozent der Kommunen nichts verändert und für alle anderen nur geringfügig. Damit stärken wir die kommunalen Vertretungen.
Die Anpassung der Fraktionsgrößen wird seit langem aus der kommunalen Ebene gefor- dert, im Wesentlichen von Kommunalpolitiker*innen aus größeren Vertretungen. Es wird über sehr lange Sitzungen berichtet und die Notwendigkeit, alle Ausschüsse neu beset- zen zu müssen, wenn sich Zwei-Personen-Fraktionen auflösen und neuformieren. Das erschwert die Arbeit in den ehrenamtlichen Gremien. Besonders wichtig ist uns, dass die kommunalen Vertretungen mit 31 und mehr Mitgliedern zukünftig selbst entscheiden kön- nen, ob sie die Größe der Fraktionen von zwei auf drei Personen erhöhen. Auch damit stärken wir die kommunale Selbstbestimmung. *** Seite 1 von 1