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10.11.22
10:48 Uhr
CDU

Thomas Jepsen: Kein Eingriff in die kommunale Entscheidungs- und Finanzhoheit

Straßenausbaubeiträge | 09.11.2022 | Nr. 292/22
Thomas Jepsen: Kein Eingriff in die kommunale Entscheidungs- und Finanzhoheit "Der Oppositionsantrag zur Vorgabe an die Kommunen, keine Straßenausbaubeiträge erheben zu dürfen, greift in die kommunale Entscheidungs- und Finanzhoheit ein. Wir halten aber an der bisherigen Wahlfreiheit der Kommunen fest und greifen nicht in die kommunalen Finanzierungsentscheidungen ein", erklärt Thomas Jepsen für die CDU.
"Im Anhörungsverfahren zum Oppositionsantrag wurde deutlich, dass es keine neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt gibt. Wiederholt haben z.B. die kommunalen Landesverbände darauf hingewiesen, dass eine bloße gesetzliche Abschaffung nicht zu einer tatsächlichen örtlichen Finanzierungslösung der notwendigen Investitionen für Straßensanierungen führt. Der Landesrechnungshof hat ausgeführt, dass mit dem Oppositionsvorschlag konnexitätsbedingt eine Mehrbelastung des Landeshaushaltes ausgelöst würde und damit der Begründung der Oppositionsvorlage widersprochen. Und der Mieterbund warnt vor einer erheblichen Zusatzbelastung von Mieterinnen und Mietern.
Mit denen im FAG bereitgestellten Zuweisungen von 68 Mio. Euro für Infrastrukturmaßnahmen und den kommunalen Straßenbau hat das Land den Kommunen eine grundlegende Finanzmittelausstattung bereitgestellt und dies mit der FAG-Reform mit den kommunalen Spitzenverbänden geeint. Die Finanzierungsregelung und die kommunale Entscheidungshoheit stellen wir nicht in Frage", sagte der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Jepsen.



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