Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.11.22
14:14 Uhr
B 90/Grüne

Bina Braun zu Straßenausbaubeiträgen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 252.22 / 10.11.2022
Straßenausbaubeiträge: Die Entscheidung gehört in die Kommunen Zur Abstimmung im Innen- und Rechtsausschuss über die Straßenausbaubeiträge (09. November 2022) sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bina Braun:
Die Kommunen behalten das Recht, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut und keine Willkür. Die Kommunen können vor Ort am besten entscheiden, ob und wie sie Schlaglöcher in den Straßen sanieren und ob sie dafür das Geld der Allgemeinheit oder der anliegenden Eigentümer*innen in Anspruch nehmen, die von dem Ausbau unmittelbar profitieren.
Das Land stellt den Kommunen jährlich 68 Millionen Euro zusätzlich für Infrastruktur zur Verfügung. Die Kommunen haben mit dem Stabilitätspakt mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass dieses Geld ausreicht. Ein sehr großer Teil der Kommunen verzichtet dementspre- chend bereits auch auf die Straßenausbaubeiträge.
Und noch ein Wort zum Verfahren: Wir Grüne haben uns im Parlament intensiv mit der Frage der Straßenausbaubeiträge befasst und auf zahlreichen Podien und im Wahlkampf auf der Straße mit vielen Betroffenen, Interessensgemeinschaften und den Kommunen dazu diskutiert. Seit 2009 beleuchten wir sämtliche Fragestellungen dazu politisch und juristisch wieder und wieder. Die Argumente dazu sind – auch zwischen Opposition und regierungstragenden Fraktionen – hinlänglich ausgetauscht. Die zahlreichen Stellung- nahmen haben wir ausführlich bewertet. Da sich zu den bisherigen Befassungen keine geänderte Sachlage ergibt, war die Sache für uns entscheidungsreif. Die Kommunen können weiterhin vor Ort entscheiden und da gehört die Entscheidung auch hin.
***


Seite 1 von 1