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25.11.22
12:17 Uhr
Landtag

Vermittlungsausschuss bringt endlich Einigung beim Bürgergeld

Nr. 34 / 25. November 2022

Vermittlungsausschuss bringt endlich Einigung beim Bürgergeld

Nachdem der Bundesrat zunächst seine Zustimmung zum Gesetzesbeschluss des Bundestags zum geplanten Bürgergeld verweigert hatte, wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Der ausgehandelte Einigungsvorschlag wurde heute vom Bundestag angenommen und hat auch die Zustimmung vom Bundesrat erhalten. „Damit ist die lang diskutierte Gesetzesänderung endlich auf den Weg gebracht“, befürwortet die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, die Einigung.
Die Reform beinhaltet viele Verbesserungen für Leistungsbeziehende. So soll künftig der Fokus mehr auf dem Fördern als wie bisher auf dem Fordern liegen; die nachhaltige Integration steht hier im Vordergrund. Aber auch bei der Einkommensanrechnung wird es Änderungen geben, z. B. die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen von Schüler*innen und Azubis. Zudem soll die Altersvorsorge stärker geschützt werden. Ein Punkt, der bereits feststand, war die erhebliche Anhebung der Regelsätze.
Allerdings wurden im Rahmen der Einigung im Vermittlungsausschuss auch Zugeständnisse gemacht, die die Bürgerbeauftragte kritisch beurteilt. „Leider wurde die Karenzzeit zu Beginn eines Leistungsbezuges, in welcher die Unterkunftskosten in voller Höhe von der Behörde übernommen werden müssen, von zwei auf nur ein Jahr verkürzt“, stellt El Samadoni fest. Darüber hinaus wurde das Schonvermögen von ursprünglich 60.000 € für die leistungsberechtigte Person und 30.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft auf 40.000 € und 15.000 € reduziert. Auch die sechsmonatige Vertrauenszeit zu Leistungsbeginn, in welcher keine Sanktionen ausgesprochen werden sollten, wurde komplett gestrichen. Dies könnte gerade zu Beginn eines Leistungsbezuges das Verhältnis zwischen Leistungsbeziehenden und der Behörde negativ beeinflussen, indem etwa Vermittlungsvorschläge sofort mit entsprechenden Rechtsfolgenbelehrungen, die auf eine Sanktionsmöglichkeit hinweisen, versandt werden.
Insgesamt bleibt die Umsetzung der Reform abzuwarten, die auch einige Änderungen im SGB XII mit sich bringt (u. a. gilt auch hier die einjährige Karenzzeit oder die erhöhten Regelbedarfe). Bereits zu Januar 2023 sollen die ersten Regelungen, wie etwa die Regelsatzerhöhung, in Kraft treten. „Ich hoffe, dass die Behörden rechtzeitig entsprechend ausgestattet werden, um den neuen 2

Aufgaben gerecht werden zu können“, appelliert die Bürgerbeauftragte. „Zudem möchte ich darauf hinweisen, rechtzeitig einen Leistungsantrag zu stellen, sollte die Hilfebedürftigkeit allein durch die gestiegenen Heiz- und Nebenkosten (etwa mit der nächsten Jahresabrechnung) eintreten, da ansonsten die Nachzahlungen nicht von den Behörden übernommen werden können“, erinnert El Samadoni.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und ihr Team beraten zu den Änderungen im Wohngeld und im Bürgergeld gerne telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr unter der 0431-988 1240.