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25.01.23
13:07 Uhr
CDU

Tobias Koch: TOP 6: Bürgerenergieprojekte über das Haushaltsjahr hinaus sichern

Bürgerenergie.SH | 25.01.2023 | Nr. 24/23
Tobias Koch: TOP 6: Bürgerenergieprojekte über das Haushaltsjahr hinaus sichern Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändern und erweitern wir das bestehende „Sondervermögen Bürgerenergie.SH“, das in Zeiten der Jamaika-Koalition mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP beschlossen wurde.
Das Instrument des Sondervermögens hat sich in Schleswig-Holstein seit nunmehr über 10 Jahren bewährt, um sich von der Jährlichkeit des Landeshaushaltes zu lösen und Mittel für Investitionsvorhaben für mehrere Jahre bereitzustellen, weil das Planungssicherheit schafft.
Die Einführung von Sondervermögen geht übrigens nicht auf die Küstenkoalition zurück, wie gelegentlich fälschlicherweise unterstellt, sondern auf die schwarz-gelbe Koalition des zweiten Kabinetts von Peter Harry Carstensen.
Damals war es Finanzminister Rainer Wiegard, der im Jahr 2011 nicht verbrauchte Gelder des laufenden Haushaltes in Höhe von 60 Millionen Euro an die Investitionsbank übertrug, um damit den Ausbau der Kita-Plätze in den kommenden Jahren abzusichern. Hieß damals zwar noch nicht Sondervermögen, war aber genau das gleiche Prinzip.
Später folgten dann weitere Sondervermögen für die Hochschulsanierung, den Breitbandausbau oder die energetische Sanierung von Landesliegenschaften.
Mit dem Sondervermögen MOIN.SH sichern wir die im Jahresverlauf nicht verbrauchten Regionalisierungsmittel des Bundes für den Schienenpersonen- Nahverkehr – davon hat Bernd Buchholz in der letzten Wahlperiode regelmäßig Gebrauch gemacht – und natürlich kennen wir alle das Sondervermögen IMPULS zum Abbau des Sanierungsstaus bei der öffentlichen Infrastruktur.
Unsere Kritik in Zeiten der damaligen Küstenkoalition bezog sich im Übrigen nie auf das Instrument des Sondervermögens IMPULS an sich, sondern immer darauf, dass damit viel zu spät und in viel zu geringem Maße für mehr Investitionen gesorgt wurde – und deshalb haben wir unter Jamaika die Nutzung von IMPULS auch deutlich


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de ausgebaut.
Meine Damen und Herren, das in der letzten Wahlperiode neue geschaffene Sondervermögen Bürgerenergie.SH folgt dem gleichen Prinzip:
Die mit dem Landeshaushalt bereitgestellten Fördermittel für Projekte einzelner Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung sowie zur CO²-freien Mobilität werden damit über das laufende Haushaltsjahr hinaus gesichert. Sie verfallen also nicht am Jahresende, sondern können über einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch genommen werden.
Mit der jetzigen Änderung erweitern wir den Verwendungszweck dieses Sondervermögens, so dass zukünftig nicht nur Projekte einzelner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch kommunale Wärmenetze, Wasserstoffprojekte und Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie gefördert werden können.
Dazu werden dem Sondervermögen weitere knapp 180 Millionen Euro zugeführt, so wie es beim Energie-Spitzengespräch der Landesregierung mit dem damals aufgestellten Entlastungspaket vereinbart und vom Landtag mit dem Ukraine- Notkredit mit breiter Mehrheit beschlossen worden ist. Alles somit bereits bekannt.
Wie in dem Beschluss enthalten, sollen die investiven Teile des Entlastungspaketes über die Jahre 2023 und 2024 hinaus bis Ende 2026 zur Verfügung stehen, damit auch im Falle einer mehrjährigen Planungs- und Umsetzungsdauer die Fördermittel nicht verfallen.
Und genau diesem mehrjährigen Ansatz dient die Überführung der Mittel in das Sondervermögen.
Wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden, mit dem Entlastungspaket nicht nur kurzfristige Hilfe für die akuten Probleme der Energiekrise bereitzustellen. Nein, wir wollen mitten in der Krise in die Zukunft investieren.
So werden wir gestärkt aus dieser Krise hervorgehen, weil die geförderten Maßnahmen dazu beitragen, unsere Unabhängigkeit in der Energieversorgung zu erhöhen.
Wie schon bei der Haushaltsdebatte werden wir auch an dieser Stelle von der Opposition wieder zu hören bekommen, dass der SPD die bereitgestellten Mittel viel zu niedrig sind, während die FDP die Finanzierung aus Mitteln des Ukraine- Notkredites als unzulässig kritisiert.
Angesichts der kreditfinanzierten Sondervermögen von Bundesfinanzminister Christian Lindner im Volumen von 300 Milliarden Euro entbehrt letzteres nicht einer gewissen Komik.
Mir hingegen ist wichtig zu betonen, dass die Mittel des Sondervermögens, sofern sie aus dem Ukraine-Notkredit stammen, nur soweit in Anspruch genommen werden, wie


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de sie tatsächlich benötigt werden und ansonsten Ende 2026 für eine Sondertilgung des Ukraine-Notkredites verwendet werden – so wie in Paragraph 6 des Gesetzentwurfes festgeschrieben.
Meine Damen und Herren, dem Wunsch der Opposition zu einer Landtagsdebatte zu diesem Gesetzentwurf sind wir gerne nachgekommen – es handelt sich aber um die bloße technische Umsetzung dessen, was mit dem Entlastungspaket der Landesregierung und dem Landtagsbeschluss zum Ukraine-Notkredit bereits auf den Weg gebracht worden ist.
Insofern bitte ich Sie bereits heute um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, wenn er in zweiter Lesung das Plenum erneut erreicht.
Herzlichen Dank!



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