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22.02.23
16:28 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 24: Alle 11 Sekunden ein Opfer!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 22. Februar 2023
Beate Raudies: Alle 11 Sekunden ein Opfer! TOP 24: Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung! (Drs. 20/702)
„Die Fakten sind menschenverachtend und unvorstellbar: Täglich werden über 8.000 Mädchen und Frauen ihrer Genitalien und Würde beraubt. Alle 11 Sekunden ein Opfer! Die meisten Frauen werden in Kindheit oder Jugendalter verstümmelt. Zu den unmittelbaren Folgen gehören laut der Weltgesundheitsorganisation WHO starke Schmerzen, Infektionen, Verletzungen, Schock und Tod. Längerfristig kann Genitalverstümmelung zu Menstruationsproblemen, sexuellen Störungen, Komplikationen beim Gebären bis hin zu Totgeburten, erforderlichen chirurgischen Eingriffen, Depressionen und Posttraumatischen Belastungsstörungen führen.
Weltweit leiden über 200 Millionen Frauen. Der Großteil von ihnen lebt in Afrika, dem Mittleren Osten und in Asien. Aber auch in unserem Teil der Welt ist weibliche Genitalverstümmelung an der Tagesordnung. Laut einer vom Bundesfamilienministerium in 2020 präsentierten Studie mussten rund 68.000 in Deutschland lebende Frauen eine Genitalverstümmelung erleiden.
Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien stellt einen Eingriff in die körperliche und seelische Gesundheit der Mädchen und Frauen dar und verletzt das fundamentale Menschenrecht der Frau auf körperliche Unversehrtheit. Hinter dieser brutalen Praxis stehen religiöse und patriarchale Traditionen, die Frauen unterdrücken und ihnen ihre körperliche und sexuelle Selbstbestimmung nehmen.
Es darf keine Toleranz für weibliche Genitalverstümmelung geben, egal wo auf der Welt! Wir müssen Frauen und Mädchen vor weiblicher Genitalverstümmelung und ihren Langzeitfolgen wirksam schützen - in Deutschland und weltweit. Es braucht strikte Gesetzgebung und Strafverfolgung, aber auch Aufklärungsarbeit und tabubrechende Gespräche mit Betroffenen. Und wir sind schon wieder beim Thema Gewalt…



1 Bisher haben sich die meisten Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbulkonvention in Deutschland auf häusliche und sexuelle Gewalt konzentriert. Andere Formen von Gewalt, wie Zwangsheirat und weibliche Genitalverstümmelung, sind bisher noch nicht in vergleichbarem Maße berücksichtigt worden. Deswegen ist es gut, wenn wir sie jetzt in den Blick nehmen. Damit Mädchen wohlbehalten aufwachsen und Betroffene ohne zusätzliche Einschränkung leben können, dürfen wir nicht wegschauen.
Auch in Deutschland müssen wir das Betreuungsangebot für betroffene und gefährdete Frauen weiter ausbauen. Aufklärungsseminare für Mädchen, Frauen und deren Familien können dabei helfen. Personen aus Risikogruppen müssen dabei über die rechtliche Lage und Hilfsangebote in Deutschland, Mädchenrechte im Allgemeinen und über medizinische Fakten zur weiblichen Genitalverstümmelung informiert werden. Gut, dass wir hier in SH im vergangenen Jahr das Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf den Weg gebracht haben, dass diese Aufgaben koordinieren kann.
Auch im deutschen Asylverfahren gibt es noch Verbesserungspotential, wenn es um den rechtlich anerkannten Fluchtgrund Genitalverstümmelung geht. Geflüchtete Frauen sollten pro-aktiv und umfassend über ihre Rechte aufgeklärt werden. Alle am Asylverfahren Beteiligten Personen müssen besser zu geschlechtsspezifischer Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Ich will hier gerne noch einmal darauf hinweisen, dass die IK seit dem 1. Februar in D vorbehaltlos gilt! Das ist ein wichtiges Zeichen an alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen! Deswegen müssen wir auch im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit den Ausbau bestehender Betreuungsangebote für Opfer und potenzielle Opfer weiter voranbringen.
In Deutschland ist Genitalverstümmelung seit 2013 strafbar. Trotzdem wird sie weiter praktiziert. Und deswegen müssen wir immer wieder darüber sprechen, dass es keinen vernünftigen Grund, Mädchen und Frauen dieses Unrecht anzutun.“



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