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22.03.23
18:03 Uhr
B 90/Grüne

Anna Langsch zum Haushaltsplan 2023 (Einzelplan 10, Soziales)

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 2 u.a. – Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023; Einzelplan 10 Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Anna Langsch: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 098.23 / 22.03.2023
Wir stärken den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Ministerin Touré, liebe Kolleg*innen,
mit dem Einzelplan 10 wird der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gestärkt und ge- sichert. Der Ausgleich von Härten und Nachteilen, die Unterstützung bei Problemen, die Organisation eines diskriminierungsfreien Miteinanders, das Herstellen einer inklusiven Gesellschaft – an den Sozialhaushalt des Landes werden zurecht hohe Ansprüche und Erwartungen geknüpft. Die „finanzielle Verschiebemasse“ aber ist vergleichsweise ge- ring.
94,9 Prozent der Ausgaben bestehen aus Zuweisungen und Zuschüssen. Hiervon sind 79 Prozent durch gesetzliche Leistungen gebunden, von denen nicht wenige auf Bun- desgesetzgebung beruhen. Die Personalausgaben hingegen machen nur 1,7 Prozent aus. Große Aufgaben vor der Brust und vergleichsweise wenig Menschen dahinter, das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich herausstellen, mit großer Anerkennung für das, was die Menschen in ihrem Haus, Frau Ministerin, leisten.
Das Sozialministerium ist auch das Integrationsministerium. Das ist angesichts der Fluchtbewegungen aufgrund des Ukraine-Krieges, aber auch aufgrund des zwingenden Einwanderungsbedarfs unseres Landes genau richtig. Die Bevölkerung Schleswig-Hol- steins ist in den letzten Jahren nur aufgrund der Zuwanderung nicht geschrumpft. Wir brauchen Zuwanderung und es ist für die Zukunft unseres Landes unerlässlich, ein ge- lingendes Miteinander zu organisieren. Dass dieses Miteinander von neu Angekomme- nen und Alteingesessenen, von jung und alt, von gehend und rollend und all diesen Ver- schiedenheiten in dieser Legislaturperiode aus einem Guss, aus einem Haus organisiert wird, darüber freue ich mich sehr.
Seite 1 von 2 Bevor ich aber auf die guten Botschaften zu sprechen komme, möchte ich auf einen Punkt hinweisen, der mich selbst als neue Abgeordnete sehr bewegt hat: Kürzlich gab es ausgehend auf einen Antrag des SSW eine Ausschussanhörung zur Anhebung des Lan- desblindengeldes und die Einführung eines Gehörlosengeldes. Die Botschaften der Ver- bände, die eindrücklichen Schilderungen der Herausforderungen blinder und gehörloser Menschenwaren eindeutig und unmissverständlich. Ich glaube, dass sich hier im Haus alle fachpolitischen Sprecher*innen einig sind: Eine Anhebung des Landesblindengelds wäre richtig und auch ganzheitlichere Lösungen wie ein Sinnesbehindertengeld mindes- tens erwägenswert.
Leider konnte sich diese Position in den Haushaltsverhandlungen ebenso wenig durch- setzen wie die Einführung eines Gehörlosengeldes – und das bedauere ich sehr. Ich gehe aber auch davon aus, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist. Wir beraten und beschließen heute den ersten von fünf Haushalten der Koalition. Uns bleiben also noch vier Anläufe, um hier Wort zu halten.
Mit den Haushaltsanträgen der Koalitionsfraktionen stärken wir dem Sozialministerium angesichts der Aufgaben den Rücken noch ein wenig mehr. Und ich möchte mit einigen nachfolgenden Beispielen gerne deutlich machen, wie wir innerhalb des Einzelplans 10 auch mit vergleichsweise kleinen Summen viel bewirken können. Denn es sind oft be- sonders die kleineren Organisationen, die nah an den Menschen dran sind. Die Angebote passgenau auf diese zuschneiden können. Die es vor Ort schaffen, Beteiligung und Mit- bestimmung in der jeweiligen Sache zu organisieren.
Wir geben 17.000 Euro an die „Lebenshilfe“, um die Beratung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten. Frauenhäuser erhalten die Möglichkeit, mit 75.000 Euro Landeszuschuss Studierende der sozialen Arbeit in der Praktikumsphase gegen Entgelt zu beschäftigen. Mit 125.000 Euro können die ersten Schritte zum Aufbau des „Kompetenzzentrums gegen geschlechtsspezifische Gewalt“ gegangen werden und mit weiteren 100.000 Euro kommen wir in die Umsetzung von Schutzkonzepten in Ge- flüchteteneinrichtungen.
Landesjugendring und Jugendverbände erhalten zusätzliche Mittel für Projektarbeit und Inflationsausgleich. Die Petze erhält die Möglichkeit, ein weiteres Projekt gegen sexuali- sierte Gewalt umzusetzen. Die Arbeit der Vormundschaftsvereine „Lifeline“ und „Huma- nistische Union“ wird mit jeweils 20.000 Euro unterstützt, um dem steigenden Bedarf ge- recht werden zu können.
Wir stabilisieren die Beratungsangebote unter dem Dach der „Echten Vielfalt“, damit „HAKI“ und „NaSowas“ ihre Angebote für queere Menschen angesichts der umfassenden Kostensteigerungen nicht reduzieren müssen. Wir sichern mit dem Projekt DAISI ein Un- terstützungsangebot zu Abstinenz in der Schwangerschaft, für das eine Modellprojektför- derung ausgelaufen ist
Mit dem Einzelplan 10 wird Zusammenhalt gestärkt. Machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Initiativen und den Landeshaushalt 2023.
Vielen Dank!
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