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23.03.23
17:12 Uhr
SPD

Marc Timmer zu den TOP's 26+47: Die Teilfortschreibung muss schnellstmöglich gestaltet werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 23. März 2023
Marc Timmer: Die Teilfortschreibung muss schnellstmöglich gestaltet werden TOP 26+47: Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanlagen beim Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen (Drs. 20/799, 20/835)
„Durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) 2010 Kapitel 3.5.2 (Windenergie an Land) sind an zahlreichen Standorten bestehende Windenergieanlagen aus der Gebietskulisse gefallen und stehen nun nicht mehr innerhalb eines Vorranggebietes. Zwar genießen diese Anlagen für ihre Lebensdauer Bestandsschutz, dürfen aber nicht mehr am gleichen Standort repowert werden. Daher ist mit der Teilfortschreibung die Möglichkeit geschaffen worden, innerhalb eigens definierter „Vorranggebiete Repowering“ in den ersten zehn Jahren Anlagen zu errichten, die zwei bestehende Windkraftanlagen außerhalb der Vorranggebiete Windenergie ersetzen. Diese zu ersetzenden Anlagen müssen gemäß der Teilfortschreibung allerdings gleichzeitig abgebaut werden. So der Stand auch im Planungsraum I bis gestern.
Nun mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass der Regionalplan im Planungsraum I vom OVG für ungültig erklärt wurde. Das ist ein herber Schlag, der zur Unzeit kommt. Aber er kommt auch mit Ansage. Mein Kollege Thomas Hölck hat die letzten fünf Jahre unermüdlich gewarnt, dass Ihre Planung hohe Risiken aufgrund der vielen unterschiedlichen Abwägungsentscheidungen birgt.
Viele davon wurden erst dadurch nötig, dass sich die Jamaika-Koalition aufgrund der vollmundigen Versprechen Daniel Günthers zur Abstandsregelung auf faule Kompromisse einigen und den Entwurf der Küstenkoalition in drei Runden und knapp vier Jahren des Stillstandes komplett überarbeiten musste. Je mehr Abwägungsschritte, desto angreifbarer werden die entsprechenden Entscheidung. Dieses Risiko scheint sich jetzt zu realisieren. Was passiert denn nun? Frau Ministerin, Sie werden dem Landtag und den Menschen wohl einige Antworten schuldig sein.



1 Besonders bitteren Beigeschmack bekommt da der Antrag der Koalition, der von einer neuen Teilfortschreibung spricht. Ja, diese wird nun definitiv nötig sein und ich hoffe, dass wir nicht bei Null anfangen müssen und hier schnell zu Ergebnissen kommen. Die Teilfortschreibung muss schnellstmöglich gestaltet werden. Dafür bedarf es der Bündelung aller Kräfte auf Landesebene.
Schauen wir uns aber mal an, welche Chancen sich aus der neuen Planung ergeben könnten: So ließe sich unmittelbar das von mir beschriebene Problem der Abbauverpflichtung von zwei Anlagen beheben. So verstehe ich auch den Antrag der Koalition, den es vermutlich ohne unsere Initiative nicht gegeben hätte.
Die Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Windanlagen wäre in der aktuellen Energiemangellage geboten, zumal dies ein kleiner Schritt ohne großen Aufwand für Anlagen- oder Netzbetreiber oder Verwaltung darstellt. Wir haben oft Fälle, in denen wir mit erheblichem Aufwand nur wenig erreichen. Hier sieht der Fall anders aus. Die „alten“ Anlagen liefern verlässlich kostengünstigen Strom. Ich fände es auch gut wenn im Rahmen der Landesplanung die Abbauverpflichtung von „alten“ Anlagen komplett entfällt und am Standort ein Repowering zugelassen würde. Das würde den Ausbau voranbringen, da sind wir nicht auseinander.
Ich versuche es also zum Schluss einmal etwas versöhnlich: In weiten Teilen gibt es Übereinstimmung zwischen unseren Vorschlägen. Angesichts des gestrigen Urteils und unserem doch gemeinsamen Ziel, den Windkraftausbau voranzubringen, fände ich es richtig und wichtig, beide Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss – gerne mitberatend in den Umweltausschuss - zu überweisen und uns dort über die weiteren notwendigen Schritte zu unterhalten.
Das gäbe uns auch nochmal die Gelegenheiten zum Beispiel über die Erkenntnisse aus dem Fraunhofer Gutachten zu sprechen, das eine deutlich geringere Flächennutzung angesichts höherer Anlagentypen, der Rotor-in Regelung und dem Abstandsgebot prognostiziert sowie über Klarstellungen zu § 245e Abs. 3 BauGB, wonach Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne dem Vorhaben „bei Betroffenheit von Grundzügen der Planung“ entgegengehalten werden können.
Die Überweisung wäre von uns allein gemeinsam ein besseres Signal, als heute kontrovers über zwei Anträge abzustimmen, die so unterschiedlich gar nicht sind.“



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