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24.03.23
11:39 Uhr
CDU

Uta Wentzel: TOP 6: Unsere Verwaltung befindet sich im Umbruch

Landesverwaltungsgesetz | 24.03.2023 | Nr. 126/23
Uta Wentzel: TOP 6: Unsere Verwaltung befindet sich im Umbruch Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Verwaltung befindet sich im Umbruch. Zunehmend werden traditionelle Arbeitsweisen durch die Digitalisierung modernisiert und überarbeitet. Das Ziel ist klar:
Die Verwaltung kann und muss effizienter werden und sich an die Entwicklungen unserer Zeit anpassen.
Dieser Weg ist richtig und wichtig. Aus diesem Grund begrüße ich es auch, dass sich unser geschätzter Kollege Kai Dolgner mit dieser Problematik intensiv auseinandersetzt und konkrete Vorschläge einbringt.
Unsere Aufgabe als Politik ist es, der Verwaltung einen rechtlichen Rahmen zu geben, in dem sie sich kontinuierlich weiterentwickeln kann. Dabei ist es aber auch wichtig, dass wir durchdacht und mit Weitsicht vorgehen.
Das Landesverwaltungsgesetz ist überarbeitungsbedürftig - darin sind wir uns alle einig. Es entspricht in einigen Punkten nicht mehr den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft. Während Privathaushalte und Unternehmen zunehmend auf digitale Formen setzen, ist unsere Verwaltung zumeist noch an Papier gebunden. Das Ziel der Landesregierung ist jedoch eindeutig: Nur mit einer modernen, digitalen Verwaltung können wir den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nach einer Serviceorientierten Verwaltung gerecht werden. Aber auch der demografische Wandel zwingt uns, unsere Verwaltung neu und digital zu denken.
So fehlen beispielsweise bei der Stadtverwaltung in Flensburg in den nächsten zehn Jahren knapp 500 Beschäftigte, da sie in Rente oder Pension gehen. Allein mit Aus- und Weiterbildung werden wir diese Lücke nicht schließen können. Es braucht eine gut durchdachte und effiziente Digitalisierung und Automatisierung, um die Mitarbeiter zu entlasten und auch weiterhin den Verwaltungsbetrieb aufrecht erhalten zu können.
Diese Entwicklungen betreffen nicht nur uns in Schleswig-Holstein, sondern ganz Deutschland – jedes Bundesland und jede Kommune. Daher denken wir die Digitalisierung unserer Verwaltung auch länderübergreifend und haben Wege


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de gefunden, dies auch in die Praxis umzusetzen. Mit dem EfA-Prinzip - sprich „Einer für Alle“, werden Verwaltungsleistungen so digitalisiert, dass andere Länder sie auch nutzen können, ohne die gleichen Online-Prozesse noch einmal selbst entwickeln zu müssen.
Ebenso wie in großen Unternehmen wird die Entwicklung und Beschaffung von digitalen Produkten standortübergreifend gedacht.
Wir haben verstanden, dass wir die Digitalisierung der deutschen Verwaltung nur gemeinsam erfolgreich gestalten können.
Durch diesen Weg haben wir bereits heute die ersten Erfolge erzielt. Es gilt, ihn auch weiterhin zu gehen. Hand in Hand mit dem Bund und den anderen Ländern.
Derzeit regelt der Bund mit dem OZG-Änderungs-Gesetz den elektronischen Verwaltungszugang und die Schriftformerfordernisse neu. An dieser Stelle geht der Bund voran. Wir werden, so wie es bei allen anderen Änderungen auch geschieht, diese simultan und koordiniert für unser Landesverwaltungsgesetz mit umsetzen. Diese Herangehensweise ist bewährt und auch sinnvoll. Die Neuregelungen, die der Bund ausarbeitet, werden auch unserer Landesverwaltung helfen, den Anforderungen einer digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
Die nun von Ihnen im Gesetzesänderungsentwurf vorgeschlagene Novellierung des Landesverwaltungsgesetzes wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Da dies schlichtweg zu einer doppelten Anpassung des LVwG innerhalb kurzer Zeit führen würde. Dies wäre sowohl praktisch, als auch ökonomisch im Moment wenig weitsichtig. Gerne fließen Ihre Vorschläge aber mit in den geplanten Reformprozess.
Mich freut es, dass sie in Ihrem Novellierungsentwurf ebenfalls auf die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung eingegangen sind und somit eines der zentralen Ziele der schwarz-grünen Regierungskoalition aufgegriffen haben. In unserem Koalitionsvertrag haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere Verwaltung auf allen Ebenen weiter zu digitalisieren und medienbruchfreie Prozesse durchgängig zu etablieren. Denn, wie es im Koalitionsvertrag so passend formuliert wurde: „Die Umsetzung des OZG bedeutet für uns nicht nur das Verfügbarmachen von Verwaltungsdienstleistungen online, sondern eine umfassende Digitalisierung der internen Verwaltungsabläufe und Prozesse.“ Die elektronische Vorgangsbearbeitung sowie Aktenführung sind hierbei eine Grundvorrausetzung. Die entscheidende Frage, die sich dabei stellt, ist jedoch, wie dies konkret für ganz Schleswig-Holstein umgesetzt werden kann. Die Anpassung des Landesverwaltungsgesetzes an dieser Stelle ist sinnvoll und auch von uns allen gewünscht. Wie diese aussehen sollte, wird die nächsten Monate in einem gemeinsamen Prozess erarbeitet. Daher empfehlen wir an dieser Stelle, den Gesetzesänderungsantrag der SPD-Fraktion in den hierfür zuständigen Ausschuss zu überweisen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de