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24.03.23
11:49 Uhr
B 90/Grüne

Nelly Waldeck zur Digitalisierung von Behörden

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 6 – Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetz Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die digitalpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Nelly Waldeck: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 107.23 / 24.03.2023

Künftig müssen alle Behördengänge auch digital möglich sein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
wieder debattieren wir im Landtag über die Digitalisierung in Schleswig-Holstein. Ich freue mich darüber, das zeigt, dass Digitalisierung, nicht wie in der Vergangenheit, mehr als Nischenthema behandelt wird, sondern als das begriffen wird, was sie ist: eine treibende Kraft für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Transformation.
Und wenn ich mich so in Europa umschaue, ist es auch allerhöchste Zeit. Während wir über die digitale Verwaltung, digitale Antragsstellung oder die digitale Gesundheitskarte diskutieren, hat man sich beispielsweise in Estland schon vor Jahrzehnten auf den Weg gemacht. Wir können es auch nicht schönreden. In Deutschland hinken wir bei der Digi- talisierung im europäischen Vergleich eine Generation hinterher. Das darf nicht so blei- ben.
Deswegen ist es gut, dass wir die Digitalisierung in Schleswig-Holstein stärker in den Fokus nehmen: Green-IT-Strategie, Open-Data, KI-Strategie, Task-Force-Digitalisierung, Identifizierung von Digitalisierungshemnissen und Schnellläuferprojekte. Einiges geht bei uns bereits voran!
Damit kommen wir zum Antrag der SPD zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes oder um genauer zu sein: zur Abschaffung der Schriftformerfordernis in der Verwaltung.
Lieber Kollege Dolgner, ich freue mich sehr, dass Sie die von der Landesregierung iden- tifizierten Digitalisierungshemnisse ernst nehmen und diesen Antrag stellen, um aus einer „Kann-Regelung“ bei der digitalen Aktenführung in der Verwaltung nun eine „Soll-Rege- lung“ zu machen. Und lassen Sie mich deutlich sagen: Den Grundsatz ihres Antrages Seite 1 von 2 unterstützen wir. Denn es ist teilweise irrsinnig, was wir im Antragsdschungel erleben: Dokumente werden online zur Verfügung gestellt, digital ausgefüllt, ausgedruckt, unter- schrieben, um dann, entweder zu Hause oder im Amt, ausgedruckt und händisch bear- beitet zu werden.
Die derzeit einzige rechtssichere Möglichkeit, digital mit offiziellen Stellen zu kommuni- zieren, ist DE-Mail. Wenn ich hier eine Umfrage machen würde, wer diesen Dienst nutzt, würde es vermutlich nur betretenes Schweigen geben. Wir brauchen also dringend rechtssichere Alternativen.
Und spätestens hier stellen sich mir einige Fragen. Wie genau soll denn eine rechtssi- chere Signatur in der digitalen Kommunikation mit Behörden aussehen? Reicht eine di- gitale Unterschrift, muss ein offizielles Zertifikat analog zum ELSTER-Zertifikat genutzt werden oder warten wir jetzt auf das Bürger*innenportal des Bundes im Rahmen der OZG-Reform? Mit letzterem ließe sich jedenfalls erklären, warum die Bereitstellung eines einheitlichen Standards elektronischer Formulare nicht schon 2025, sondern nun bis 2026 geschehen soll.
Und was machen wir mit all den Menschen, die sich nicht selbstverständlich im digitalen Raum bewegen können oder wollen? Brauchen wir eine Übergangsfrist, in der alles schon digital, bei Bedarf aber auch analog erledigt werden kann? Brauchen wir in Bür- ger*innenämtern künftig Terminals für all diejenigen, die ein Online-Portal und den elekt- ronischen Personalausweis nicht nutzen wollen? Können wir eigentlich alle Bürger*innen dazu verpflichten, sich einen Account für ein digitales Bürger*innenportal anzulegen? Wird ein Zugang zum schleswig-holsteinischen Bürger*innenportal ausreichen, um auch Angelegenheiten mit den Ämtern anderer Bundesländer oder gar dem Bund zu klären?
Lassen Sie mich noch einmal betonen: Im Kern sind wir uns einig, künftig müssen alle Behördengänge auch digital möglich sein und das Verwaltungsverfahren dahinter ge- nauso. Das bedeutet, dass auch die Verwaltung selbst ihre Prozesse digitalisieren muss. Lassen Sie uns gemeinsam im Ausschuss beraten, an welchen Stellschrauben wir dre- hen müssen, um dieses Ziel schnellstmöglich zu erreichen und dabei alle Menschen mit- zunehmen.
Vielen Dank!
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