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24.03.23
12:28 Uhr
B 90/Grüne

Nelly Waldeck zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 11 + 12 – Gesetz zur Änderung des Claudia Jacob Kindertagesförderungsgesetzes Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die Abgeordnete der Landtagsfraktion 24105 Kiel von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Nelly Waldeck: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 111.23 / 24.03.2023


Wir investieren in die Qualität unserer frühkindlichen Bildung und in das dafür so dringend benötigte Personal
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin,
wenn wir gleich einer Änderung des Kita-Gesetzes zustimmen, ermöglichen wir es 230 Kitas im Land, eine Sprachfachkraft zu beschäftigen oder weiter zu beschäftigen. Denn jede achte Kita im Land ist bereits Sprach-Kita und leistet damit wertvolle Arbeit dafür, dass unter anderem junge Menschen, die aus verschiedensten Gründen neu in unserem Land ankommen, die Sprache lernen und damit ihren Schlüssel zu Bildung und Beteili- gung erhalten.
Seit dem 1. Februar können sich Kitas bereits auf die Förderung bewerben, das Land springt ein, sobald die Bundesförderung endet, in keinem Punkt fallen wir hinter das Bun- desprogramm zurück. Jede geförderte Einrichtung erhält Mittel für eine Sprachfachkraft mit einer halben Stelle sowie fachliche und inhaltliche Beratung. Und wir schaffen die Basis dafür, dass diese Sprach-Kitas auch über mehrere Jahre anerkannt werden kön- nen, anstatt, dass sie bei jeder Haushaltsdebatte neu zittern müssen, wie viele Kitas wohl dieses Jahr gefördert werden.
Das war nach der Ankündigung des Auslaufens der Bundesförderung eine ziemliche Kraftanstrengung. 7,3 Millionen Euro stecken wir jährlich in eine dauerhafte Förderung und damit in das System der frühkindlichen Bildung. Diese Förderung fällt in eine Zeit, in der sie dringend gebraucht wird. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Lernrück- stände größer, dass die Schere zwischen bildungsprivilegierten und benachteiligten Kin- dern breiter geworden ist. Und viel zu oft ist Sprache ein Grund für genau diese
Seite 1 von 3 Benachteiligung.
Der Bedarf ist also groß. Und wahrscheinlich wird der Bedarf höher sein als die Zahl der Einrichtungen, die wir in diesem Jahr fördern können. Wir hatten deshalb vorgesehen, die Förderung auf Einrichtungen mit mehr als 40 Plätzen zu begrenzen. Nicht, weil uns kleinere Kitas unwichtig sind, sondern um dort zu fördern, wo wir die meisten Kinder er- reichen.
Durch unseren Änderungsantrag nehmen wir nun die Rückmeldungen von Einrichtungen und Verbänden auf, ermöglichen auch kleineren Kitas die Antragsstellung und verlängern die Frist hierfür bis Ende April. Zum Ende der Förderperiode sollten wir dann überprüfen, ob der Umfang der Förderung so ausreicht, oder ob mehr Kitas gefördert werden sollten.
Integration gelingt nur gemeinsam.
Und deshalb möchte ich auch die Kommunen weiter dazu ermutigen, Sprachförderung in Kitas zu unterstützen. Ich finde es wirklich schade, aus einzelnen Kreisen zu hören, dass die Förderung dort mit Verweis auf das Landesprogramm eingestellt werden soll. Wir brauchen hier Zusammenhalt!
Neben der Absicherung des Sprach-Kita-Programms nehmen wir mit der Gesetzände- rung Erhöhungen aus dem Tarifabschluss 2022 auf. Aus den Anhörungen haben wir mit- genommen: Hier können und wollen wir bei zukünftigen Tarifanpassungen schneller wer- den.
Und auch aus dem Bereich Kindertagespflege haben wir Sorgen und Wünsche gehört und nehmen diese ernst. Hier sind eigentlich die Kommunen in der Pflicht, doch auch auf Landesebene sollten wir im Rahmen des Evaluationsprozesses überlegen, wo wir noch bessere Standards setzen können.
Mit einer weiteren Gesetzänderung, mit der wir uns heute in erster Lesung befassen, wollen wir die Aufstiegsmöglichkeiten sozialpädagogischer Assistent*innen verbessern und den Quereinstieg erleichtern. Wir wollen verlässliche Regelungen mit Blick auf die “Augustlücke”, also die Betreuung zwischen Ende des Kita-Jahres Ende Juli und dem Schulbeginn – in diesem Jahr erst Ende August – schaffen. Wir wollen die Möglichkeit zur Gruppenerweiterung vor dem Hintergrund des Zuzugs geflüchteter Kinder um ein Jahr verlängern und wir wollen, dass auch die Beendigung des Betreuungsverhältnisses, und nicht nur die Ablehnung eines Kindes aufgrund einer Behinderung, mitteilungspflich- tig wird.
Wir fassen also einige Punkte an, die die Qualität unserer Kitas verbessern. Aber wir sind natürlich noch lange nicht fertig. Denn eines ist mir an dieser Stelle noch wichtig zu sagen: Uns sind weder die Kinder noch die Eltern oder die Fachkräfte egal und ich bin diesen Vorwurf wirklich leid.
Mit unserem diese Woche verabschiedeten Haushalt geben wir über 600 Millionen Euro strukturell über die SQKM-Mittel in das System der frühkindlichen Bildung. Mit der heuti- gen Gesetzänderung kommen 29,5 Millionen für Tariferhöhungen hinzu und wir stecken 7,3 Millionen jährlich in die Sprach-Kitas. Das ist eine ganze Menge Geld, das wir in die Qualität unserer frühkindlichen Bildung und in das dafür so dringend benötigte Personal stecken.
Und es gibt noch viel zu tun: Eine gerechte und auch personell nachhaltige Kita ist ein
2 komplexes Unterfangen. Mit der Evaluation haben wir gleichzeitig mit der Kita-Reform auch ein Instrument geschaffen, um zu überprüfen, ob wir die selbst gesetzten Ziele er- reichen und wo wir noch nachsteuern müssen. Im ersten Schritt müssen Qualität und gute Arbeitsbedingungen im Vordergrund stehen. Denn wem nützt eine beitragsfreie Kita, die wegen Personalmangel geschlossen ist?
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