Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
11.05.23
11:53 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 2: Es ist noch ein langer Weg zu echter Gleichstellung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 11. Mai 2023
Beate Raudies: Es ist noch ein langer Weg zu echter Gleichstellung TOP 2: Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichts-organen der Landesunternehmen und -beteiligungen sowie von Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen (Drs. 20/677, 20/929, ÄndA 20/1007)
„Was haben Postkarten mit der Gleichberechtigung zu tun? 1948 halfen Tausende von Postkarten dabei, die Herren im Parlamentarischen Rat zu überzeugen. Darum wurde ein weiterer Satz in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Er lautete: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Über diesen Satz reden wir heute.
Denn im echten Leben ist unsere Gesellschaft von diesem Ziel noch weit weg. Deswegen machen wir Gesetze. So wie das, das heute auf unserem Tisch liegt: Das „Landesorganbesetzungsgesetz“. Was für ein Titel! Und das alles nur, um ein Grundrecht durchzusetzen.
In Schleswig-Holstein gibt es seit 1994 das Gleichstellungsgesetz. Ich finde, da ist alles geregelt. Und zwar kurz und knapp. Sicher, nach 30 Jahren hat so ein Gesetz Staub angesetzt. Aber statt es mal auf den neuesten Stand zu bringen, wird ein neues Gesetz geschrieben. Warum? Bürokratieabbau sieht anders aus! Aber egal! Wir müssen nämlich handeln. Auch bei Unternehmen, die dem Land gehören oder an denen es beteiligt ist, gilt meistens das Thomas- Prinzip. Sie wissen nicht was das ist? Es beschreibt, dass in den Führungsgremien deutscher Unternehmen mehr Männer sitzen, die Thomas oder Michael heißen, als es insgesamt Frauen gibt .
Aber um ein Gesetz zu machen, braucht es mehr als guten Willen. Und das, was die Finanzministerin vorgelegt hatte, war Murks. Schade, dass das Parlament sich so wenig Zeit für eine Beratung nehmen konnte – die war nämlich bitter nötig. Denn ein Gesetz, dass nicht umsetzbar ist, ist nutzlos. Ein Gesetz, dessen Regelungen niemand versteht, wird nicht akzeptiert.

1 Ein Gesetz, dass vor Gericht keinen Bestand hat, erweist dem Ziel der Gleichberechtigung einen Bärendienst.
Den Versuch, im Vorbeigehen das Sparkassengesetz zu verschärfen, konnten wir zum Glück im Finanzausschuss stoppen. Wenigstens die Regierungsfraktionen hatten ein Ohr für die verfassungsrechtlichen Bedenken! Trotzdem arbeiten die Sparkassen in unserem Land künftig zu unterschiedlichen Bedingungen. Denn die Pflicht, Verwaltungsräte zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu besetzten, gilt nur für ein knappes Drittel unserer 11 Sparkassen. War das den Aufwand und die Hektik wert?
Die SPD steht seit 160 Jahren für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Alles, was hilft, um dieses Ziel zu erreichen, unterstützen wir – auch gesetzliche Quotenregelungen. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf heute zu. Die Landesregierung wird in zwei Jahren berichten, ob die neuen Regeln geholfen haben. Ob mehr Frauen in Vorständen sitzen, in Aufsichts- und Verwaltungsräten. Wenn nicht, dann ist es höchste Zeit für ein besseres Gesetz.“



2