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11.05.23
17:19 Uhr
SPD

Kai Dolgner zu TOP 12: Die Feinde der Demokratie nicht in staatlichen Bereichen dulden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 11. Mai 2023
Kai Dolgner: Die Feinde der Demokratie nicht in staatlichen Bereichen dulden TOP 12: Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen (Drs. 20/696)
„Die Demokratie ist die einzige Regierungsform, die ihren Feinden die Mittel zu ihrer Abschaffung selbst in die Hand gibt. Deshalb haben die Eltern des Grundgesetzes den Grundsatz der wehrhaften Demokratie verankert. Der Trend zur sogenannten illiberalen Demokratie - einer Vorstufe zur Autokratie - ist leider weltweit zu beobachten. Die Legitimation der Mächtigen durch freie Wahlen reicht für eine freie Gesellschaft nicht aus. Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit und eine unabhängige Justiz gehören untrennbar dazu. Wir müssen den Einfluss derjenigen zurückdrängen, die mit ihren Narrativen versuchen, auch nur einen dieser Pfeiler zu diskreditieren und zu demontieren. Und es ist gut so, dass diese im Landtag nicht mehr vertreten sind. Wir dürfen aber auch die Feinde der Demokratie nicht in den staatlichen Bereichen dulden, die die Werte unserer Verfassung eigentlich vertreten und verteidigen sollen.
Handwerklich hält sich meine Begeisterung in Grenzen. Dieser Landtag sollte nicht Durchsuchungen oder die Gründung einer terroristischen Vereinigung zum Teil eines Beschlusses machen. Wenn, dann gehört sowas in die fehlende Begründung? Weiter bitten Sie die Landesregierung „die gesetzlichen Regelungen für eine Sicherheitsüberprüfung“ zu überprüfen, um dann einen Absatz später schon den Änderungsbedarf selbst festzustellen. Nanu, wollen Sie nicht die Prüfung abwarten? Oder war Ihnen etwa nicht bewusst, dass Sie in diesen widersprüchlichen Absätzen über das gleiche Gesetz (LSÜG) schreiben? Dann soll RADAR oder „vergleichbare Systeme“ auf alle sicherheitsrelevanten Behörden ausgeweitet werden. Welche vergleichbaren Systeme meinen Sie, über die wir heute beschließen sollen. Was soll, wie bei wem, wann geprüft werden? Immerhin geht es um Überprüfung des Privatlebens unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Grundsatz inhaltlicher Bestimmtheit der Voraussetzungen für Grundrechtseingriffe und deren Instrumente sind auch ein wesentlicher Bestandteil eines Rechtsstaates!



1 Gegen eine schnellere Entfernung von verfassungsfeindlichen Beamten aus dem Dienst kann man nichts haben. Wir sollten aber die Novellierung des Bundesdisziplinargesetzes abwarten. Und vielleicht liegen die jahrelangen Verfahren nicht nur an den gesetzlichen Grundlagen, sondern auch an Überlastung Justiz und Verwaltung?
Auch beim privaten Waffenbesitz muss die Opposition die Begründung wohl selbst recherchieren. Nach jahrlanger Blockade in der Union in Berlin gibt es seit 2020 die regelhafte Zuverlässigkeitsabfrage bei Verfassungsschutz. Nicht aus Ihrem Antrag heraus, aber aus der Lektüre der Recherche des Journalisten Carsten Janz für t-online geht hervor, dass Schleswig- Holstein ein doppeltes Negativbeispiel bei der Umsetzung sei. Einerseits nutzt der Verfassungsschutz für diese Überprüfung nur sowieso öffentlich zugängliche Daten und andererseits darf dieser in Schleswig-Holstein nur bei der Überprüfung von Personen mitwirken, wenn sie zum Beispiel "in sicherheitsempfindlichen Stellen" eingesetzt werden sollen.
Dahinter steht ein echter Zielkonflikt: Schutz der Bevölkerung vor bewaffneten Verfassungsfeinden versus Schutz geheimdienstlicher Informationen und Quellen.
Ich habe zu all diesen Themen keine abschließende Meinung und angesichts den vielen offenen und vagen Formulierungen ohne eigene Gesetzesvorschläge, Sie wohl auch nicht. Schließlich sollen wir auch noch den Einsatz der Landesregierung für mehr Waffenkontrollen durch die Kommunen begrüßen. Was war das für ein Einsatz? Mehr Geld für das Personal in den kommunalen Waffenbehörden? Das hätte ich jedenfalls nicht mitbekommen. Wofür sollen wir Sie loben?
Es würde sich deshalb lohnen, zu Ihren Vorschlägen mit unseren Waffenbehörden, Polizei, Verfassungsschutz und Personalrechtlern und Gewerkschaften ins Gespräch zu kommen. Im Ziel sind wir einig, aber der Weg ist komplex und als selbstbewusster Gesetzgeber sollten wir das nicht allein der Exekutive überlassen. Ich beantrage Überweisung in den Innen- und mitberatend wegen des Beamtenrechtes in den Finanzausschuss.“



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