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11.05.23
17:57 Uhr
CDU

Hauke Hansen: TOP 14 ff: Für eine moderne und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung

Krankenhausreform | 11.05.2023 | Nr. 179/23
Hauke Hansen: TOP 14 ff: Für eine moderne und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ministerin von der Decken,
ich möchte mich zunächst für Ihren aufschlussreichen Bericht und die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium bedanken.
So haben wir am Dienstag alle die gemeinsame Presseerklärung mit Bayern und Rheinland-Pfalz gelesen, in der es um das Thema Bundesratsinitiative zu Finanzinvestoren in MVZ-Strukturen ging.
Ich möchte die Chance nutzen und mich auch hierfür herzlich bedanken und von dieser Stelle viel Erfolg bei der Umsetzung wünschen.
Für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Deutschland wäre es gut, wenn auch das Bundesgesundheitsministerium einen ähnlichen Elan wie sie an den Tag legen würde.
Leider bleibt es hier regelmäßig bei Ankündigungen. Insbesondere zur dringend notwendigen und überfälligen Krankenhausreform.
Für Ende April war ein Konzept angekündigt – bis heute am 11. Mai ist Schweigen im Walde beziehungsweise bei Herrn Lauterbach. So wird das nichts!
Unter diesem Tagesordnungspunkt debattieren wir heute vier Anträge und weitere Änderungsanträge, die sehr unterschiedliche Themenfelder der Gesundheitsversorgung in unserem Land behandeln.
Der Antrag „Krankenhäuser unterstützen – Tarifabschlüsse refinanzieren“ ist für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unsere Krankenhäuser von zentraler Bedeutung:
Wir begrüßen den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.
Dieser stellt mit einem durchschnittlichen Anstieg von zwölf Prozent (gemäß


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Veröffentlichung der Deutschen Krankenhausgesellschaft) einen Inflationsausgleich für die Beschäftigten der Krankenhäuser dar, die den TVöD anwenden. Auf dem schwierigen Arbeitsmarkt für Fachkräfte im Gesundheitswesen bleiben diese Krankenhäuser dadurch auch wettbewerbsfähiger.
Allerdings ist derzeit keine Refinanzierung dieses Anstiegs der Personalkosten gegeben. Die durch den Bund festgelegte Veränderungsrate für die Fortschreibung der Krankenhausvergütung in 2023 beträgt nur 4,3 Prozent. Sollte keine weitere Finanzierung erfolgen, wird die Insolvenzgefahr insbesondere von kommunalen Krankenhäusern weiter zunehmen.
Negativ betroffen werden auch Krankenhäuser sein, die sich an die Entwicklung des TVöD anlehnen. In Schleswig-Holstein sind damit ca. 80 Prozent aller Krankenhäuser betroffen. Die Krankenhäuser sind ohnehin schon durch die Kostensteigerungen in anderen Bereichen wie zum Beispiel Energie, Lebensmittel und Medikamente gebeutelt, so dass eine Kompensation des Personalkostenanstiegs durch Einsparungen in anderen Bereichen nicht möglich ist. Zur Kostensenkung verbliebe diesen Häusern also nur noch ein Personalabbau, der allerdings bei der knappen Personalausstattung zu einem nicht gewünschten Leistungsabbau führen würde.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine kurzfristige komplette Refinanzierung des Tarifabschlusses gegeben sein muss, da anderenfalls die Existenz von Krankenhäusern bzw. die medizinisch notwendige Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche ist mit höchster Priorität die zeitnahe Finanzierung der Personalkostenentwicklung in den Krankenhäusern sicherzustellen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen.
Ich komme nun zu dem Antrag von SPD und SSW, dass das Land Schleswig-Holstein mit 10 Millionen Euro in die Betriebsmittelfinanzierung von stationären Geburtsstationen eintreten soll.
Liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, liebe Mitglieder der SSW-Fraktion, mehr plumper Kommunalwahlkampf geht nicht.
Ich empfinde zwar eine gewisse Sympathie für den Punkt, dass SPD und SSW offensichtlich die Einschätzung der CDU teilen, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach aktuell Poker mit unserem Gesundheitssystem spielt und dabei im vollem Bewusstsein das Risiko in Kauf nimmt, dass sein Handeln weitreichende Konsequenzen für werdende Mütter und ungeborene Kinder hat. Liebe Antragsteller, ihr Antrag zeigt aber leider weder eine gangbare noch eine nachhaltige Lösung auf.
Mit unserem Alternativantrag „Sicherstellung der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein langfristig gewährleisten“ zeigen wir einen für unser Bundesland realistischen Weg auf. Hier ist bereits eine ganze Reihe an Projekten in der Umsetzung:
So nenne ich beispielhaft das klare Bekenntnis zur Unterstützung der Level


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Unser Bundesland steht in den nächsten Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen, auch in der Gesundheitsversorgung.
So sind wir zum Beispiel gesetzlich für die Investitionsmittelfinanzierung der Krankenhäuser und der Geburtsstationen verantwortlich. Hier ist in dieser Legislaturperiode bereits einiges erreicht worden, aber wir haben weiterhin große Herausforderungen vor uns.
Liebe Abgeordnete der Opposition: Helfen Sie Frau Ministerin von der Decken dabei, den Bund dazu zu bringen, dass zukünftig wieder eine auskömmliche Finanzierung der Geburtshilfe sichergestellt wird.
Ich möchte nun noch kurz einige Worte zum Antrag „Gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung sichern“ der SPD sagen.
Der Name des Antrags klingt gut. Bedauerlich ist nur, dass hinter drei Spiegelstrichen nur alte Hüte stehen:
1. Zur Krankenhausreform und zur Finanzierung der Geburtshilfe: Hier ist das Land längst auf Bundesebene aktiv. Der Ball liegt jetzt beim Bundesministerium für Gesundheit, wie ich eingangs erwähnte. Oder 2. Investitionsmittel für kommunale Krankenhäuser: Dazu muss ich Ihnen sagen: Das Land setzt auf eine Trägervielfalt und unterstützt alle Krankenhäuser im Land bei Investitionen nach gleichen Kriterien. Die Trägerstruktur spielt hierfür keine Rolle und das ist auch richtig so. 3. haben wir die von Ihnen geforderte Eindämmung von investorengeführten Praxen und Medizinischen Versorgungszentren doch schon im vergangenen September gemeinsam mit den Grünen in einem Antrag in den Landtag eingebracht. Ein wirklich alter Hut!
Für CDU und Grüne gehört wesentlich mehr zu einer modernen und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung, wir haben daher hierzu einen Alternativantrag eingebracht.
Wir wollen den Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe weiter stärken und Anreize für die Niederlassung im ländlichen Raum setzen. Wir wollen neben den Reformen im Krankenhausbereich die bestehenden Krankenhäuser besser miteinander vernetzen und medizinische Kooperationen fördern. Das ermöglicht Synergien und eine Steigerung der Versorgungsqualität. Das gleiche gilt für die Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulantem und stationärem Bereich. Hier muss es viel mehr Austausch geben. Dabei


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de helfen auch KI und Digitalisierung. Der Ausbau der Telemedizin, gerade auch im ländlichen Raum, gehört ebenfalls dazu. Darum wollen wir den Versorgungssicherungsfonds weiterführen. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen von A wie Apothekern bis Z wie Zahnärzten im Dialog mit Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft das Gesundheitssystem in Schleswig- Holstein vorausschauend, realistisch und nachhaltig ausrichten.
Machen Sie dabei mit, stimmen Sie gemeinsam mit uns für diesen Antrag!
Vielen Dank!



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