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Auf dieser Seite: Bleiberecht

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Top 25
§ 25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG): Landesrechtliche Regelung zum Aufenthalt aus humanitären Gründen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 
Drucksache 17/1699 - Antrag wurde zurückgezogen - 
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP - Drs. 17/1746
   Aufruf gemeinsam mit
Top 26
Bundesratsinitiative für eine wirksame und stichtags-
unabhängige gesetzliche Bleiberechtsregelung

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 17/1700(neu) 
Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/1748 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 17/1750 

Schleswig-Holstein pocht im Bundesrat
auf Lockerung des Bleiberechts

Kiel (SHL/26.08) Schleswig-Holstein wird sich im Bundesrat für eine Lockerung des Bleiberechts einsetzen. Ausländer, die sich vollständig in die Gesellschaft integriert haben, sollen eine Perspektive für ein dauerhaftes Leben in Schleswig-Holstein erhalten - darin sind sich nicht nur die Landtagsfraktionen im Grundsatz einig, auch Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) unterstrich: "Integration darf und soll unabhängig von Stichtagen erfolgen." In einer von den Grünen angestoßenen Debatte kündigte er an, noch vor den Landtagswahlen im Mai 2012 eine entsprechende Initiative in den Bundestag einzubringen.

Luise Amtsberg (Grüne) erinnerte an die Lebensumstände der geduldeten Ausländer. Viele hielten sich hier jahrelang mit "gepackten Koffern" auf - "das ist ein unwürdiger Zustand". Sie forderte ein Ende der sogenannten Kettenduldungen und eine Streichung der Altersgrenzen aus dem Aufenthaltsgesetz.

Justizminister Schmalfuß stellte die Nachhaltigkeit der Integration in seiner Rede heraus. Integration äußere sich durch hinreichende Deutsch-Kenntnisse, einen langjährigen Aufenthalt in Deutschland, einen Arbeitsplatz, bürgerliches Engagement sowie das Bekenntnis zur Demokratie und zu den Grundrechten. "Wir brauchen eine Ermessensnorm, die klar und ehrlich festlegt, unter welchen Kriterien Ausländerbehörden einen dauerhaften Aufenthalt genehmigen dürfen", sagte Schmalfuß. Seinen Angaben zufolge sind aktuell 1.800 Geduldete, "zum Teil mit mehrjährigem Aufenthalt", im Land betroffen.

Im Innen- und Rechtsausschuss sollen weitere Details geklärt werden.

Weitere Redner: Astrid Damerow (CDU), Serpil Midyatli (SPD), Gerrit Koch (FDP), Heinz-Werner Jezewski (Linke), Anke Spoorendonk (SSW)

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Hintergrund:
Nach dem Fall Tigran S. fordern die Grünen eine Lockerung des Bleiberechts für Ausländer. Hierfür soll sich die Landesregierung über den Bundesrat einsetzen und zugleich entsprechende Rahmenbedingungen im Landesrecht schaffen. Auch Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) hat unterdessen angekündigt, per Bundesrat den dauerhaften Aufenthalt für gut integrierte Ausländer erreichen zu wollen.

Hintergrund ist die geplante Abschiebung einer armenischen Familie aus Stockelsdorf bei Lübeck, die Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) Anfang August in letzter Minute gestoppt hat. Nun darf die Familie vorerst bis zum 18. Lebensjahr des ältesten Sohnes Tigran im Lande bleiben. Dann entscheiden die Behörden neu.

Die vierköpfige Familie sollte ursprünglich nach Armenien abgeschoben werden, weil der Vater Medienberichten zufolge bei der Einreise im Jahr 2000 falsche Angaben gemacht hatte. In Ostholstein hatte sich ein breites Bündnis für den Verbleib der Familie stark gemacht. Der 14-jährige Tigran lebt mit seinen Eltern und seiner achtjährigen Schwester bereits seit elf Jahren in Deutschland, die Familie gilt als gut integriert. Minister Schmalfuß begründete seine Entscheidung pro Tigran mit dem neuen Gesetzesparagrafen 25a im Aufenthaltsgesetz. Demnach müssen gut integrierte Jugendliche ab 15 Jahren nicht mehr automatisch ausgewiesen werden, wenn ihren Eltern die Abschiebung droht. Da Tigran bald 15 werde, wertete der Minister den Vorgang als Härtefall und entschied für die Betroffenen.

Die Grünen
fordern, die Altersgrenzen grundsätzlich aus dem Regelwerk zu streichen: Ausländer müssten im Lande bleiben dürfen, „wenn die Integration auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene derart verfestigt ist, dass von einer Verwurzelung in Deutschland und entsprechender Entfremdung vom Herkunftsstaat auszugehen ist". Kriterien für eine gelungene Integration sollen „Sprachkenntnisse, persönliche und familiäre Situation, Schulbesuch, Schulabschluss, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse, persönliche Straffreiheit" sein.

Diese Vorgaben sollen die „problematische Praxis der Kettenduldungen" ersetzen, die die Grünen zuletzt im Dezember 2009 angeprangert hatten. Anstatt alle sechs Monate um die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung zu bangen, sollen Ausländer nach fünf Jahren fest in Deutschland bleiben dürfen. Bei Familien mit kleinen Kindern soll die neue Regel bereits nach drei Jahren greifen, in Härtefällen, etwa bei einem Krieg im Heimatland, sogar schon nach zwei Jahren.

Justizminister Schmalfuß
spricht sich ebenfalls für einen Bleiberechts-Anspruch von gut integrierten Ausländern in Deutschland aus. Im Aufenthaltsgesetz müsse eine dauerhafte Regelung für Menschen geschaffen werden, „die diejenigen begünstigt, die sich langjährig hier aufhalten und sich integriert haben". Nach den Vorstellungen von Schmalfuß soll Schleswig-Holstein noch vor der Landtagswahl im Mai 2012 über den Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg bringen.

Als Voraussetzungen für ein Bleiberecht nannte der Minister sechs Kriterien: Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, einen langjährigen Aufenthalt in Deutschland, die Sicherung des Lebensunterhalts „durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt", das Bekenntnis zur Demokratie, Teilhabe am sozialen Leben durch bürgerschaftliche Aktivitäten sowie Unterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern. Diese Regelung soll die bisherige Kettenduldung ersetzen. Der neue Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes, auf den sich Schmalfuß bei seiner Entscheidung im Fall Tigran berufen hatte, begünstige vorrangig nur Jugendliche und Heranwachsende, kritisierte der Minister.

Aktuelle Rechtslage:
Die Innenministerkonferenz hatte sich Ende 2009 auf eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe" verständigt. Demnach haben zum Beispiel abgelehnte Asyl-Bewerber, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben und aufgrund von Krieg und Verfolgung in ihrer Heimat nicht abgeschoben werden, die Möglichkeit, auf Dauer in Deutschland zu bleiben. Eine Voraussetzung ist es, dass die Betroffenen selbst für ihren Unterhalt aufkommen. So müssen sie einen Arbeitsplatz nachweisen. Diese Bestimmung läuft Ende des Jahres aus.

Debatte bei Antragstellung: plenum-online Mai 2010

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