Hintergrund
ist die geplante Abschiebung einer armenischen Familie aus
Stockelsdorf bei Lübeck, die Justizminister Emil
Schmalfuß (parteilos) Anfang August in letzter Minute
gestoppt hat. Nun darf die Familie vorerst bis zum 18.
Lebensjahr des ältesten Sohnes Tigran im Lande bleiben.
Dann entscheiden die Behörden neu.
Die
vierköpfige Familie sollte ursprünglich nach Armenien
abgeschoben werden, weil der Vater Medienberichten zufolge
bei der Einreise im Jahr 2000 falsche Angaben gemacht
hatte. In Ostholstein hatte sich ein breites Bündnis für
den Verbleib der Familie stark gemacht. Der 14-jährige
Tigran lebt mit seinen Eltern und seiner achtjährigen
Schwester bereits seit elf Jahren in Deutschland, die
Familie gilt als gut integriert. Minister Schmalfuß
begründete seine Entscheidung pro Tigran mit dem neuen
Gesetzesparagrafen 25a im Aufenthaltsgesetz. Demnach
müssen gut integrierte Jugendliche ab 15 Jahren nicht
mehr automatisch ausgewiesen werden, wenn ihren Eltern die
Abschiebung droht. Da Tigran bald 15 werde, wertete der
Minister den Vorgang als Härtefall und entschied für die
Betroffenen.
Die Grünen
fordern, die Altersgrenzen grundsätzlich aus dem
Regelwerk zu streichen: Ausländer müssten im Lande
bleiben dürfen, „wenn die Integration auf sozialer und
wirtschaftlicher Ebene derart verfestigt ist, dass von
einer Verwurzelung in Deutschland und entsprechender
Entfremdung vom Herkunftsstaat auszugehen ist".
Kriterien für eine gelungene Integration sollen „Sprachkenntnisse,
persönliche und familiäre Situation, Schulbesuch,
Schulabschluss, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse,
persönliche Straffreiheit" sein.
Diese
Vorgaben sollen die „problematische Praxis der
Kettenduldungen" ersetzen, die die Grünen zuletzt im
Dezember 2009 angeprangert hatten. Anstatt alle sechs
Monate um die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung zu
bangen, sollen Ausländer nach fünf Jahren fest in
Deutschland bleiben dürfen. Bei Familien mit kleinen
Kindern soll die neue Regel bereits nach drei Jahren
greifen, in Härtefällen, etwa bei einem Krieg im
Heimatland, sogar schon nach zwei Jahren.
Justizminister
Schmalfuß
spricht sich ebenfalls für einen Bleiberechts-Anspruch
von gut integrierten Ausländern in Deutschland aus. Im
Aufenthaltsgesetz müsse eine dauerhafte Regelung für
Menschen geschaffen werden, „die diejenigen begünstigt,
die sich langjährig hier aufhalten und sich integriert
haben". Nach den Vorstellungen von Schmalfuß soll
Schleswig-Holstein noch vor der Landtagswahl im Mai 2012
über den Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative
auf den Weg bringen.
Als
Voraussetzungen für ein Bleiberecht nannte der Minister
sechs Kriterien: Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse,
einen langjährigen Aufenthalt in Deutschland, die
Sicherung des Lebensunterhalts „durch aktive Teilnahme
am Arbeitsmarkt", das Bekenntnis zur Demokratie,
Teilhabe am sozialen Leben durch bürgerschaftliche
Aktivitäten sowie Unterstützung der schulischen
Integration der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern.
Diese Regelung soll die bisherige Kettenduldung ersetzen.
Der neue Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes, auf den
sich Schmalfuß bei seiner Entscheidung im Fall Tigran
berufen hatte, begünstige vorrangig nur Jugendliche und
Heranwachsende, kritisierte der Minister.
Aktuelle
Rechtslage:
Die Innenministerkonferenz hatte sich Ende 2009 auf eine
„Aufenthaltserlaubnis auf Probe" verständigt.
Demnach haben zum Beispiel abgelehnte Asyl-Bewerber, die
schon mehrere Jahre in Deutschland leben und aufgrund von
Krieg und Verfolgung in ihrer Heimat nicht abgeschoben
werden, die Möglichkeit, auf Dauer in Deutschland zu
bleiben. Eine Voraussetzung ist es, dass die Betroffenen
selbst für ihren Unterhalt aufkommen. So müssen sie
einen Arbeitsplatz nachweisen. Diese Bestimmung läuft
Ende des Jahres aus.