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Auf dieser
Seite: Rundfunkänderungs-Staatsvertrag
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Top 08
Entwurf eines
Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf
der Landesregierung - Drucksache
17/1336
(Ausschussüberweisung
am 25. März 2011)
Bericht und
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - Drucksache
17/2080
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Trotz Bauchschmerzen:
Landtag
segnet neue Rundfunkgebühr ab
Kiel (SHL/16.12.) Als letztes
der 16 Landesparlamente hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den
15. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag abgesegnet. CDU, SPD und FDP
votierten nach langwieriger Diskussion für das Papier, das die
Ministerpräsidenten vor einem Jahr ausgehandelt hatten. Damit wird
die alte GEZ-Gebühr für jeden Fernseher, jedes Radio und jeden PC
Anfang 2013 durch die neue pauschale Rundfunkabgabe pro Haushalt und
Betrieb ersetzt. Allerdings hatten auch die Befürworter erhebliche
Datenschutz-Bedenken und forderten grundlegende Reformen beim
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ministerpräsident Peter Harry
Carstensen (CDU) zeigte Verständnis für die Zweifel. Die
Landesregierung werde den Vertrag "schon sehr bald
evaluieren".
Einstimmig verabschiedete der Landtag vor diesem
Hintergrund eine Entschließung, in der Nachbesserungen gefordert
werden. So wird moniert, dass Vermieter und Wohnungsverwalter
verpflichtet werden, Daten ihrer Mieter weiterzugeben. Die hohe
finanzielle Belastung von Firmen-Fahrzeugen, etwa bei Speditionen,
ist den Abgeordneten ebenfalls ein Dorn im Auge. Auch der
Personalzuwachs bei der Gebühreneinzugszentrale GEZ wurde scharf
kritisiert. Dort sollen befristet 400 neue Mitarbeiter eingestellt
werden.
CDU: "Schnüffelpraxis" der
GEZ hat endlich ein Ende
Christian von Boetticher (CDU) hob hervor, dass
durch den Vertrag die "Schnüffelpraxis der GEZ" mit ihren
unangekündigten Hausbesuchen beendet werde. Er regte eine umfangreiche Debatte über den
"Umfang und Auftrag des
öffentlich-rechtlichem Rundfunks" an. Auch Ingrid
Brand-Hückstädt (FDP) mahnte ARD und ZDF, ihre knapp acht
Milliarden Euro Gebühren pro Jahr verantwortungsvoll einzusetzen.
Es sei nicht Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen, Millionensummen
für Fußball-Übertragungsrechte oder den Star-Talker Günther
Jauch auszugeben. Ihre Fraktion stimme vor allem zu, weil nun
sichergestellt sei, dass die Gebühr von 17,98 pro Haushalt bis Ende
2014 nicht angehoben werde.
SPD warnt: Politik darf "nicht
übers Ziel hinausschießen"
Peter Eichstädt (SPD) verteidigte die
Öffentlich-Rechtlichen trotz aller Kritikpunkte als "Säule
der medialen Meinungsvielfalt und der Demokratie". Die Politik
dürfe "nicht übers Ziel hinausschießen" und in das
Programm und die journalistische Ausrichtung hineinreden. Für die
Unabhängigkeit von ARD und ZDF sei es bedeutsam, "dass sie
nicht, um sich zu finanzieren, auf Geldgeber Rücksicht nehmen
müssen, auf Werbende, auf Eigentümer mit eigener politischer
Meinung, auf Parlamente, die nach Lust und Kalkül Finanzen zur
Verfügung stellen".
Grüne, Linke und SSW lehnten den Vertrag hingegen
ab. Als Hauptgrund für die Ablehnung nannte Thorsten
Fürter (Grüne) die Auskunftspflicht der Vermieter. Das sei
datenschutzrechtlich bedenklich und diene nicht dem Ziel, die Schnüffelei
der GEZ zu beenden. Auch Heinz-Werner Jezewski (Linke) äußerte
„ernsthafte und berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit"
des Vertragwerks. Anke Spoorendonk (SSW) monierte, dass Blinde und Sehbehinderte, die
bislang befreit sind, zukünftig ein Drittel der Gebühr zahlen
sollen. "Diese Zahl ist absolut willkürlich. Anspruch auf
barrierefreien Zugang erhalten sie dagegen nicht."
Hintergrund:
Die bisherige Rundfunkgebühr für ARD und ZDF soll ab
2013 in eine Haushaltsabgabe umgewandelt werden. Alle
Haushalte und Betriebe müssen dann die neue
Rundfunkabgabe zahlen - unabhängig davon, ob sie ein
Radio oder einen Fernseher besitzen. Die
Gebühreneinzieher der GEZ werden dann nicht mehr
nachfragen, ob ein Fernsehgerät oder ein Radio im Schlaf-
oder Wohnzimmer steht. Das ist der Kernpunkt des 15.
Rundfunk-Änderungsstaatsvertrages, dem nun auch der
Schleswig-Holsteinische Landtag voraussichtlich zustimmen
wird. Alle anderen Landesparlamente haben bereits Ja
gesagt.
Die
Zustimmung im Norden stand lange auf der Kippe. Grund
waren Datenschutz-Bedenken. CDU, SPD und FDP haben aber
angekündigt, dem Vertrag trotz der Einwände zuzustimmen
- ansonsten wäre eine Erhöhung der Gebühr, die derzeit
bei 17,98 Euro pro Haushalt liegt, zu befürchten gewesen.
Landtag
plant Verabschiedung einer
kritischen Begleitresolution
Die
Fraktionen wollen aber parallel zur Zustimmung eine
Resolution mit ihren Kritikpunkten verabschieden. Sie
monieren, dass Vermieter und Wohnungsverwalter in
verpflichtet werden, auf Antrag der
Landesrundfunkanstalten Daten ihrer Mieter weiterzugeben.
Auch alle Meldebehörden und weitere "öffentliche
und nichtöffentliche Stellen" müssen der GEZ die
Daten aller Volljährigen übermitteln. Medienberichten
zufolge will die GEZ zeitlich befristet 400 Mitarbeiter
einstellen, um der Datenflut Herr zu werden.
Die hohe
finanzielle Belastung von Filialbetrieben durch die
Rundfunkabgabe und die Gebühr für Kraftfahrzeuge, die zu
einer Betriebsstätte gehören, sind den Abgeordneten
ebenfalls ein Dorn im Auge. Zudem wird bemängelt, dass
viele Rabatte wegfallen sollen. So müssen rund 800.000
Behinderte, die bislang von der Gebühr befreit werden,
künftig voll zahlen. Die Fraktionen drängen darauf, dass
Vertragswerk rasch neu zu fassen.
Die
Ministerpräsidenten der Länder hatten den Vertrag im
letzten Dezember in Berlin unterzeichnet und damit die
Reform auf den Weg gebracht.
Meldung und Debatte zum Thema:
plenum-online März 2011
(1. Lesung/Meldung), Mai
2010
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