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Auf dieser Seite: Rundfunkänderungs-Staatsvertrag

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Top 08
Entwurf eines Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 17/1336
(Ausschussüberweisung am 25. März 2011)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - Drucksache 17/2080 

Trotz Bauchschmerzen: Landtag 
segnet neue Rundfunkgebühr ab

Kiel (SHL/16.12.) Als letztes der 16 Landesparlamente hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den 15. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag abgesegnet. CDU, SPD und FDP votierten nach langwieriger Diskussion für das Papier, das die Ministerpräsidenten vor einem Jahr ausgehandelt hatten. Damit wird die alte GEZ-Gebühr für jeden Fernseher, jedes Radio und jeden PC Anfang 2013 durch die neue pauschale Rundfunkabgabe pro Haushalt und Betrieb ersetzt. Allerdings hatten auch die Befürworter erhebliche Datenschutz-Bedenken und forderten grundlegende Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) zeigte Verständnis für die Zweifel. Die Landesregierung werde den Vertrag "schon sehr bald evaluieren".

Einstimmig verabschiedete der Landtag vor diesem Hintergrund eine Entschließung, in der Nachbesserungen gefordert werden. So wird moniert, dass Vermieter und Wohnungsverwalter verpflichtet werden, Daten ihrer Mieter weiterzugeben. Die hohe finanzielle Belastung von Firmen-Fahrzeugen, etwa bei Speditionen, ist den Abgeordneten ebenfalls ein Dorn im Auge. Auch der Personalzuwachs bei der Gebühreneinzugszentrale GEZ wurde scharf kritisiert. Dort sollen befristet 400 neue Mitarbeiter eingestellt werden.

CDU: "Schnüffelpraxis" der 
GEZ hat endlich ein Ende

Christian von Boetticher (CDU) hob hervor, dass durch den Vertrag die "Schnüffelpraxis der GEZ" mit ihren unangekündigten Hausbesuchen beendet werde. Er regte eine umfangreiche Debatte über den "Umfang und Auftrag des öffentlich-rechtlichem Rundfunks" an. Auch Ingrid Brand-Hückstädt (FDP) mahnte ARD und ZDF, ihre knapp acht Milliarden Euro Gebühren pro Jahr verantwortungsvoll einzusetzen. Es sei nicht Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen, Millionensummen für Fußball-Übertragungsrechte oder den Star-Talker Günther Jauch auszugeben. Ihre Fraktion stimme vor allem zu, weil nun sichergestellt sei, dass die Gebühr von 17,98 pro Haushalt bis Ende 2014 nicht angehoben werde.

SPD warnt: Politik darf "nicht 
übers Ziel hinausschießen"

Peter Eichstädt (SPD) verteidigte die Öffentlich-Rechtlichen trotz aller Kritikpunkte als "Säule der medialen Meinungsvielfalt und der Demokratie". Die Politik dürfe "nicht übers Ziel hinausschießen" und in das Programm und die journalistische Ausrichtung hineinreden. Für die Unabhängigkeit von ARD und ZDF sei es bedeutsam, "dass sie nicht, um sich zu finanzieren, auf Geldgeber Rücksicht nehmen müssen, auf Werbende, auf Eigentümer mit eigener politischer Meinung, auf Parlamente, die nach Lust und Kalkül Finanzen zur Verfügung stellen".

Grüne, Linke und SSW lehnten den Vertrag hingegen ab. Als Hauptgrund für die Ablehnung nannte Thorsten Fürter (Grüne) die Auskunftspflicht der Vermieter. Das sei datenschutzrechtlich bedenklich und diene nicht dem Ziel, die Schnüffelei der GEZ zu beenden. Auch Heinz-Werner Jezewski (Linke) äußerte „ernsthafte und berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit" des Vertragwerks. Anke Spoorendonk (SSW) monierte, dass Blinde und Sehbehinderte, die bislang befreit sind, zukünftig ein Drittel der Gebühr zahlen sollen. "Diese Zahl ist absolut willkürlich. Anspruch auf barrierefreien Zugang erhalten sie dagegen nicht."

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Hintergrund:
Die bisherige Rundfunkgebühr für ARD und ZDF soll ab 2013 in eine Haushaltsabgabe umgewandelt werden. Alle Haushalte und Betriebe müssen dann die neue Rundfunkabgabe zahlen - unabhängig davon, ob sie ein Radio oder einen Fernseher besitzen. Die Gebühreneinzieher der GEZ werden dann nicht mehr nachfragen, ob ein Fernsehgerät oder ein Radio im Schlaf- oder Wohnzimmer steht. Das ist der Kernpunkt des 15. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrages, dem nun auch der Schleswig-Holsteinische Landtag voraussichtlich zustimmen wird. Alle anderen Landesparlamente haben bereits Ja gesagt.

Die Zustimmung im Norden stand lange auf der Kippe. Grund waren Datenschutz-Bedenken. CDU, SPD und FDP haben aber angekündigt, dem Vertrag trotz der Einwände zuzustimmen - ansonsten wäre eine Erhöhung der Gebühr, die derzeit bei 17,98 Euro pro Haushalt liegt, zu befürchten gewesen.

Landtag plant Verabschiedung einer 
kritischen Begleitresolution

Die Fraktionen wollen aber parallel zur Zustimmung eine Resolution mit ihren Kritikpunkten verabschieden. Sie monieren, dass Vermieter und Wohnungsverwalter in verpflichtet werden, auf Antrag der Landesrundfunkanstalten Daten ihrer Mieter weiterzugeben. Auch alle Meldebehörden und weitere "öffentliche und nichtöffentliche Stellen" müssen der GEZ die Daten aller Volljährigen übermitteln. Medienberichten zufolge will die GEZ zeitlich befristet 400 Mitarbeiter einstellen, um der Datenflut Herr zu werden.

Die hohe finanzielle Belastung von Filialbetrieben durch die Rundfunkabgabe und die Gebühr für Kraftfahrzeuge, die zu einer Betriebsstätte gehören, sind den Abgeordneten ebenfalls ein Dorn im Auge. Zudem wird bemängelt, dass viele Rabatte wegfallen sollen. So müssen rund 800.000 Behinderte, die bislang von der Gebühr befreit werden, künftig voll zahlen. Die Fraktionen drängen darauf, dass Vertragswerk rasch neu zu fassen.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Vertrag im letzten Dezember in Berlin unterzeichnet und damit die Reform auf den Weg gebracht.

Meldung und Debatte zum Thema:
plenum-online
März 2011 (1. Lesung/Meldung), Mai 2010

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