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Auf dieser Seite: Glücksspielgesetz

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Top 2
a  Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung 
    des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)

    Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP - Drs. 17/1100
    Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP - Drs. 17/1640
b  Neuregulierung des Glücksspiels: Für ein
    schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz und 
    eine Verschärfung der Spielverordnung

    Antrag der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN und SPD - Drs. 17/1591(neu)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - Drucksache 17/1785 
Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/1801 
Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (zum Spielhallengesetz) - Drucksache 17/1807(neu) 
Antrag der Fraktionen von CDU u. FDP (zu Geldwäsche) - Drs. 17/1808 
Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (zum Glücksspielgesetz) - Drucksache 17/1809 
   Aufruf gemeinsam mit
Top 26
Resolution zur Erhaltung des Glückspiel-Staatsvertrages
Antrag der Fraktion SPD - Drucksache 17/1780 

Schleswig-Holsteinischer Alleingang: 
Der Norden öffnet sich für 
Sportwetten und Online-Poker

Koalition beschließt Glücksspiel-Gesetz gegen heftige Proteste

Kiel (SHL/14.09.) Gegen die massiven Proteste der Opposition haben CDU und FDP ihr Gesetz zur Öffnung des Glücksspiel-Marktes durch den Landtag gebracht. In namentlicher Abstimmung setzte sich die Koalition mit 46 zu 45 durch. Damit können sich Anbieter von Sportwetten oder Online-Poker in Schleswig-Holstein niederlassen. Das untersagt bislang der gemeinsame Glücksspiel-Staatsvertrag der Bundesländer. Der Staatsvertrag schreibt das Staatsmonopol fest, ist aber von EU-Gerichten als wettbewerbsfeindlich verworfen worden. Während die anderen 15 Länder an einer gemeinsamen Neufassung arbeiten, startet Schleswig-Holstein nun den Alleingang. SPD, Grüne, Linke und SSW warnten erneut vor einem "Las Vegas des Nordens", Vertreter von Schwarz-Gelb betonten, man wolle den derzeitigen unkontrollierten Wettmarkt endlich regulieren.

Buchmacher und Spiele-Anbieter können nun eine Fünf-Jahres-Lizenz beantragen und müssen eine Abgabe von 20 Prozent ihres Ertrags an das Land entrichten. Die Koalition erhofft sich Mehreinnahmen für den Landeshaushalt. Von rund 60 Millionen Euro pro Jahr ist die Rede. Bislang fließen die Wett-Erlöse am Fiskus vorbei, weil viele Unternehmen vom Ausland aus das deutsche Staatsmonopol umschiffen. Diese "Grauzone" werde nun beseitigt, betonte der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp (Foto rechts): "Wir erkennen das Internet als Markt an, den man kontrollieren muss. Das ist zurzeit nicht der Fall."

SPD-Fraktionschef Ralf Stegner (Foto links) sprach dagegen von einem "Weg ins Abseits", der Schleswig-Holstein schade. Die Koalition bediene private Profitinteressen zulasten des Gemeinwohls - das sei "gesellschaftspolitischer Wahnsinn". Auch Lars Harms (SSW/Foto rechts) mahnte, eine Ausweitung des Angebots werde zu einer größeren Zahl von Spielsüchtigen führen. Laut einer Studie lagen "allein die sozialen Kosten, die durch Therapiemaßnahmen und die Folgen der Beschaffungskriminalität entstehen, im Jahr 2008 bei rund 326 Millionen Euro", so Harms

Koalition setzt auf Umdenken auf EU-Ebene

Umstritten war auch, welche Konsequenzen der schleswig-holsteinische Alleingang für das Land hat. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen den Bundesländern über eine Reform des Staatsvertrags. Bis zu sieben Wettfirmen sollen ersten Eckpunkten zufolge bundesweit eine Lizenz erhalten. Dies lehnt die Koalition in Kiel ab: Die Beschränkung auf sieben Konzessionen werde vor Gericht scheitern. Auch die EU-Kommission hat inzwischen die Position der anderen Länder als Verstoß gegen die Wettbewerbsfreiheit eingestuft. Schwarz-Gelb in Kiel will aber die Möglichkeit für eine länderübergreifende Lösung offen halten: Die Konzessionen für die Wettunternehmen sollen erst ab März 2012 gelten.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki (Foto links) betonte, diese Fristsetzung sei "ein Signal an die anderen Länder, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden". Er nannte es "blamabel", dass der Entwurf der 15 anderen Länder in Brüssel gescheitert sei. Und Innenminister Klaus Schlie (CDU) betonte, dass keiner einen Alleingang wolle. "Aber", so Schlie, "die anderen Länder müssen eben bei einem rechtskonformen Weg mitmachen".

Demgegenüber sprach Monika Heinold (Grüne/Foto rechts) von einem "dilettantischen Vorgehen" von CDU und FDP im Lande. Der Solo-Kurs bedeute eine "Aufkündigung der föderalen Solidarität". Zudem sah sie ein finanzielles Risiko, falls Schleswig-Holstein zuerst Konzessionen verteile und diese dann später bei einer möglichen bundeseinheitlichen Lösung wieder zurücknehmen müsse.

Nachbesserungen im Bereich 
Spielsucht-Bekämpfung

Die Koalitionsfraktionen haben zudem ihren Gesetzentwurf mit Blick auf die Spielsucht in den letzten Wochen nachgebessert. Beispielsweise werden Anbieter von öffentlichen Glücksspielen verpflichtet, Adressen von Beratungsstellen und Selbsthilfe-Gruppen für spielsuchtgefährdete Spieler bereit zu stellen. In den Verwaltungsrat der Glücksspiel-Aufsicht sollen Vertreter des Verbraucherschutzes und der Suchtverbände berufen werden. Und: Aus der Glücksspiel-Abgabe soll ein fester Betrag in die Suchtarbeit und die Schuldnerberatung fließen.

Die Koalition will auch das Glücksspiel an Automaten mit einem eigenen Spielhallengesetz regulieren. Ein Entwurf dafür soll im November in den Landtag eingebracht werden. Er soll unter anderem Mindestabstände zu Schulen und Jugendtreffs festlegen. "Die Bekämpfung von Sucht ist und bleibt unser vorrangiges Ziel", merkte Werner Kalinka (CDU) an, während Uli Schippels (Linke/Foto rechts) mahnte: "Wir werden mehr Süchtige haben, mehr Leid und mehr Elend in den betroffenen Familien, da hilft es auch nicht, wenn die Schuldnerberatung ein paar Euro mehr bekommt."

Die Debatte über die Spielautomaten geht im Finanzausschuss weiter. Im November soll die Landesregierung zudem einen Bericht vorlegen, ob Spielhallen und Casinos zur Geldwäsche missbraucht werden.

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Hintergrund:
Trotz massiver Proteste der Opposition will die schwarz-gelbe Koalition ihr neues Gesetz zur Liberalisierung des Glücksspielwesens im Landtag mit ihrer Ein-Stimmen-Mehrheit beschließen. Damit würde Schleswig-Holstein aus der Phalanx der 15 anderen Bundesländer ausscheren, die an einer Neufassung des umstrittenen Glücksspiel-Staatsvertrags arbeiten. Der Zeitplan ist eng gesteckt: Am Mittwoch sollen kurz vor Sitzungsbeginn die entscheidenden Ausschusssitzzungen beginnen, bevor das Regelwerk ab 10.00 Uhr im Landtag in einer seltenen Dritten Lesung (siehe Stichwort unten auf der Seite) endgültig verabschiedet werden soll. Die Opposition hat bereits angekündigt, eine namentliche Abstimmung zu beantragen.

Zwei Änderungen streben Christdemokraten und Liberale im Kern an: Zum Einen wollen sie zwar am staatlichen Lotto-Monopol festhalten, den Vertrieb jedoch auch für private Anbieter öffnen, etwa an der Tankstelle oder per Internet. Zum Anderen sollen staatliche Konzessionen für Sportwetten oder Online-Poker vergeben werden. Firmen, die zurzeit aus Großbritannien oder Österreich den deutschen Markt bedienen, sollen sich nach dem Willen von CDU und FDP auch in Schleswig-Holstein niederlassen dürfen - und hier eine Sportwettenabgabe entrichten. Die Koalition erhofft sich Mehreinnahmen für den Landeshaushalt sowie viele hundert Arbeitsplätze im Lande. Von einem hohen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr ist die Rede. Bislang fließt ein großer Teil der Wett-Erlöse am Fiskus vorbei, weil viele Unternehmen vom Ausland aus das deutsche Staatsmonopol umschiffen.

Kieler Koalition verspürt
Rückenwind aus Brüssel

Die Neuregelung ist notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im letzten September den deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag scharf kritisiert hatte. Das dort festgeschriebene staatliche Monopol werde nicht konsequent durchgehalten, so der Vorwurf. Unter anderem sage der Staatsvertrag nichts über die als extrem suchtgefährdend geltenden Spielautomaten.

Vor diesem Hintergrund laufen derzeit Verhandlungen zwischen den Bundesländern über eine Reform des zum Jahresende auslaufenden Staatsvertrags. Bis zu sieben Wettfirmen sollen ersten Eckpunkten zufolge ab 2012 bundesweit eine Lizenz erhalten, die vorerst nur fünf Jahre gilt. Zudem sind strikte Werbebeschränkungen im Fernsehen und im Internet vorgesehen. Diese Regeln lehnt die Koalition in Kiel ab - sie würden nach Überzeugung von CDU und FDP vor Gericht scheitern, falls Unternehmen, die keine Konzession erhalten haben, klagen sollten.

Auch die EU-Kommission hat inzwischen die Position der anderen Länder als Verstoß gegen die Wettbewerbsfreiheit eingestuft, die schleswig-holsteinischen Pläne jedoch durchgewinkt. Dennoch will Schwarz-Gelb in Kiel die Möglichkeit für eine länderübergreifende Lösung offenhalten: Die Konzessionen für die Wett-Unternehmen sollen erst ab März 2012 gelten. Zu einer Annäherung zwischen Schleswig-Holstein und den anderen Ländern könnte es Ende Oktober kommen. Dann tagen die Ministerpräsidenten in Lübeck.

Das Thema Spielsucht und Spielhallen
rückt immer weiter in den Fokus

Die Koalitionsfraktionen haben zudem ihren Gesetzesentwurf mit Blick auf die Spielsucht nachgebessert. Beispielsweise sollen Anbieter von öffentlichen Glücksspielen ausdrücklich verpflichtet werden, Hilfsmaßnahmen wie Spielsperren sowie Adressen von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen für spielsuchtgefährdete Spieler bereit zu stellen. In den einzurichtenden Verwaltungsrat der Glücksspiel-Aufsicht soll je ein Vertreter des Verbraucherschutzes und der Suchtverbände berufen werden. Und: Jeweils fünf Prozent des Aufkommens aus der Abgabe der Online-Glücksspiele sollen zur Finanzierung der Suchtarbeit und der Schuldner- und Insolvenzberatung verwendet werden. Die Koalition will auch das Glücksspiel an Automaten mit einem eigenen Spielhallen-Gesetz regulieren. Ein Entwurf dafür soll im November in den Landtag eingebracht werden. Er soll unter anderem Mindestabstände zu Schulen und Jugendtreffs sowie Schließzeiten festlegen.

SPD und Grüne gehen einmal mehr auf Gegenkurs: Die Sozialdemokraten warnen vor einer "isolierten Stellung" Schleswig-Holsteins durch den schwarz-gelben Alleingang und bezweifeln die erwarteten Mehreinnahmen durch die Ansiedlung von Wettfirmen im Lande. Die Grünen fordern die Landesregierung erneut auf, sich für eine bundeseinheitliche Lösung einzusetzen, die den Spielmarkt streng reguliert. Sollte dies nicht gelingen, müsse der Bund dieses Politikfeld an sich ziehen.

Stichwort: Dritte Lesung:
Die CDU/FDP-Koalition hat im Innen- und Rechtsausschuss beschlossen, das Glücksspielgesetz in drei Lesungen zu beraten. Dieses Vorgehen ist laut Geschäftsordnung des Landtages möglich, wird aber nur sehr selten angewendet. Üblich sind zwei Lesungen. Das bisher einzige Mal, das ein Gesetz in drei Lesungen den Landtag passiert hat, war im Januar 1962. Damals beschloss die CDU/FDP-Koalition unter Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel (CDU) den Landeshaushalt für das Jahr 1962 erst nach drei Beratungen im Plenum.

Letzte Debatten zum Thema:
plenum-online
Juni 2011, Mai 2011

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