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Beim Schleswig-Holsteinischen Landtag sind vier Landesbeauftragte angesiedelt, die Beratung zu bestimmten Themen anbieten und dem Parlament regelmäßig über ihre Arbeit berichten.
Ihre Aufgaben und Tätigkeitsfelder sind vielfältig. Sie reichen von sozialen Angelegenheiten über Belange vom Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund bis zu politischer Bildungsarbeit.
Die Beauftragten werden für sechs Jahre vom Landtag gewählt. Sie arbeiten unabhängig und sind nur dem Gesetz unterworfen. Sie unterstehen der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten.
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