Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik

Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik

Wir begrüßen Sie herzlich auf der Webseite der Beschwerdestelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein.

Wir sind zuständig für die Bearbeitung für Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) von öffentlichen Stellen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit eigentlich?

Inhalte gelten als barrierefrei, wenn sie "wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust" gestaltet sind.

Wer muss was barrierefrei gestalten?

Öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holstein sind dazu verpflichtet, Webseiten und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten.

Als öffentliche Stellen gelten beispielsweise Kreise und Kommunen oder das Land Schleswig-Holstein

§§ 11 - 17 LBGG - Definitionen der Begriffe bezüglich barrierefreier Informationstechnologie

BfWebV-SH - Verordnung zu den notwendigen Verfahren

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
09:00 - 15:00 Uhr

Mitarbeiter

Jens Handler:
(0431) 988-1612
jens.handler@landtag.ltsh.de

Beschwerde einreichen