Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Eine Möglichkeit zum Opt-Out finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Eine Möglichkeit zum Opt-Out finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Petitionsausschuss kann beschließen, dass die Personen nicht einzeln, sondern durch Bekanntmachung im Internetportal des Landtages über das Ergebnis des Petitionsverfahrens informiert werden (Nr. 3a und 14 der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses). Bei den folgenden Massenpetitionen hat sich der Petitionsausschuss für die Bekanntmachung im Internetportal entschieden: