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Die Landtagsverwaltung

Die Landtagsverwaltung mit etwa 185 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine Oberste Landesbehörde und von der Regierung unabhängig sowie organisatorisch vollständig getrennt.

Landtag Schleswig-Holstein Flagge
Die Dienstflagge des Landes Schleswig-Holstein Foto: Landtag, Holger Stöhrmann

Zur Sicherstellung der politischen Steuerungsfunktion des Parlaments werden unter Leitung von Landtags­präsidentin und Landtags­direktor in zwei Abteilungen und zwei Stabsstellen folgende Aufgaben wahrgenommen:

Abteilung 1 – Zentrale Dienste

Dazu gehören u.a. Verwaltungsjustiziariat, Servicestelle für Abgeordnete, Personal, Haushalt, Sicherheit, Liegenschaften, Innerer Dienst, Informationstechnik, Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll, Veranstaltungen, Organisation, E-Akte, Schriftgutstelle, Gesundheitsmanagement, Pressestelle.

Abteilung 2 – Parlamentarische Dienste

Das sind: Wissenschaftlicher Dienst, Plenarangelegenheiten, Geschäftsstellen der Ausschüsse, Stenographischer Dienst, Europaangelegenheiten, Ostseekooperation, Minderheiten, Jüdisches Leben, Bibliothek, Informations- und Dokumentationsdienst, Reden, Parlamentsgeschichte.

Stabsstellen bei der Landtagspräsidentin

Als Stabsstellen sind bei der Präsidentin das Präsidialbüro und der Pressesprecher angesiedelt.

Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Organigramm.

Bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind außerdem angesiedelt: