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Die Landtagsverwaltung

Die Landtagsverwaltung mit etwa 185 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine Oberste Landesbehörde und von der Regierung unabhängig sowie organisatorisch vollständig getrennt.

Landtag Schleswig-Holstein Flagge
Die Dienstflagge des Landes Schleswig-Holstein Foto: Landtag, Holger Stöhrmann

Zur Sicherstellung der politischen Steuerungsfunktion des Parlaments werden unter Leitung von Landtags­präsidentin und Landtags­direktor in zwei Abteilungen und einer Stabsstelle folgende Aufgaben wahrgenommen:

Abteilung 1 – Zentrale Dienste

Dazu gehören u.a. Verwaltungsjustiziariat, Servicestelle für Abgeordnete, Personal, Haushalt, Sicherheit, Liegenschaften, Innerer Dienst, Informationstechnik, Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll, Veranstaltungsmanagement, Organisation, E-Akte-Schriftgutstelle, Gesundheitsmanagement, Reden, Parlamentsgeschichte.

Abteilung 2 – Parlamentarische Dienste

Das sind: Wissenschaftlicher Dienst, Wissensmanagement, Landtagstagungen, Informations- und Dokumentationsdienst, Geschäftsstellen der Ausschüsse, Stenographischer Dienst, Bibliothek, Europaangelegenheiten, Ostseekooperation, Minderheiten.

Stabsstellen bei der Landtagspräsidentin

Als Stabsstellen sind bei der Präsidentin das Präsidialbüro,die Pressesprecherin und das Projekt „Jüdisches Leben in Schleswig-Holstein“ angesiedelt.

Stabsstellen beim Landtagsdirektor

Beim Direktor ist das Projekt „Abgeordnetenportal“ als Stabsstelle angebunden.

Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Organigramm.

Bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind außerdem angesiedelt: