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Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten unterliegen mit der Online-Petition den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telemediengesetzes und der Datenschutzordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Es wurden die notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen getroffen, um Ihre personenbezogenen Daten gemäß diesen Vorschriften zu schützen.
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit sie für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/Petition erforderlich sind und von Ihnen mit der Einreichung übermittelt werden. Bestimmte Formularfelder sind von Ihnen als Pflichtfelder auszufüllen, um Ihre Anfrage/Petition bearbeiten und mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können. Die Angaben dienen wie alle weiteren von Ihnen mitgeteilten Daten ausschließlich der Bearbeitung Ihres Anliegens.
Dies bedeutet auch, dass sie mit Ihrem Einverständnis an Verwaltungen/Behörden weitergegeben werden, die im Rahmen der Bearbeitung um Stellungnahme gebeten werden.
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Datenschutzordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sollten Sie weitere Fragen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten haben, wenden Sie sich bitte an das Büro der Bürgerbeauftragten.